Richtlinien für die Mittelvergabe zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck nach § 16 a Abs. 6 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0221 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Festlegung von Richtlinien für die Mittelvergabe zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck. Grundlage hierfür ist § 16a Abs. 6 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck. Dieser regelt, dass der Rat der Stadt dem Integrationsrat Mittel zuweist, deren Verwendung durch vom Rat beschlossene Richtlinien gesteuert wird.
Der Entwurf dieser Richtlinien umfasst die Festlegung von Förderkriterien, den Umfang der Förderung, das entsprechende Förderverfahren sowie die Regelungen zum Verwendungsnachweis der bewilligten Mittel. Bei der Erstellung des Entwurfs orientierte sich die Verwaltung an der bestehenden Richtlinie der Stadt Gladbeck für die Gewährung finanzieller Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus dem Jahr 2005 sowie an den Förderrichtlinien der Nachbargemeinden Gelsenkirchen, Bottrop und Essen.
Der Integrationsrat hat den Entwurf der Richtlinien zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat der Stadt, diese in der Sitzung am 08.07.2010 zu beschließen. Die Vorlage wurde im Auftrag des Ersten Beigeordneten erstellt.
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