Richtlinien der Stadt Gladbeck für die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit durch den Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät in seiner Sitzung am 15. September 2022 über die Neufassung der Richtlinien für die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit durch den Integrationsrat. Die Grundlage für diese Mittelvergabe bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2010, nach dem dem Integrationsrat seit 2011 jährlich ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung gestellt wird.
Auf Grundlage eines Beschlusses des Integrationsrates aus dem Februar 2022 hat die Verwaltung einen Entwurf zur Änderung der bisherigen Richtlinien erarbeitet. Dieser modifizierte Entwurf wurde im September 2022 vom Integrationsrat zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt Gladbeck zur Entscheidung empfohlen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung der beigefügten Fassung der Richtlinien vor. Für die Umsetzung der neuen Regelungen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu erwarten, da die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220906214739-0
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