Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Neufassung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Gladbeck vom 01. Juli 2000

24/0186 10.04.2024 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Sportausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Neufassung der Haus- und Badeordnung für das Hallenbad entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage 24/0186 ersetzt die bestehende Ordnung vom 1. Juli 2000. Die Anpassung erfolgt aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und orientiert sich an der Musterbadeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen.

Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die inhaltliche Differenzierung der Zuständigkeiten. Während die bisherige Ordnung sowohl das Freibad als auch das Hallenbad regelte, bezieht sich die neue Fassung spezifisch auf die Nutzung des Hallenbades. Dies berücksichtigt, dass der SV Gladbeck 1913 den Betrieb des Freibades seit 2003 in eigener Verantwortung führt.

Die redaktionellen Änderungen umfassen unter anderem Regelungen zum Nichtraucherschutz. Im Hallenbad findet das Nichtraucherschutzgesetz Anwendung, wodurch das Rauchen – einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten – innerhalb des Badebetriebs untersagt ist. Zudem wird die Bedeutung des Datenschutzes beim Fotografieren im Nassbereich konkretisiert; Aufnahmen dürfen nur mit der Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen.

Die Neufassung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und weist keine wesentliche Klimarelevanz auf. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der neuen Haus- und Badeordnung für das Gladbecker Hallenbad vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente