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Beschlussvorlage

Energetische Sanierung des Hallenbades

10/0231 Sportausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0231 des Sportausschusses befasst sich mit der energetischen Sanierung des Hallenbades in Gladbeck. Grundlage für die Maßnahme ist ein Beschluss des Rates der Stadt Gladbeck vom 14. Mai 2009, der die Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II in Höhe von 1.772.000 Euro vorsieht.

Die Umsetzung der Sanierungsarbeiten erfolgt in zwei Bauabschnitten über die Jahre 2009 und 2010. Im ersten Bauabschnitt wurden bereits Teilmaßnahmen an der Dachkonstruktion und der Fassade des Hallenbadgebäudes durchgeführt sowie ein zusätzlicher Rettungsweg geschaffen. Der zweite Bauabschnitt umfasst die Erneuerung der Hallenbaddecke sowie der Lüftungsanlage im Bereich des Schwimmbeckens. Nach der aktuellen Planung ist die Wiedereröffnung des Hallenbades für Anfang November 2010 vorgesehen.

Hinsichtlich der Finanzierung sind im investiven Finanzplan Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 1.772.000 Euro verzeichnet. Die Stadt Gladbeck übernimmt dabei einen Eigenanteil in Höhe von 221.500 Euro. Die Finanzierung dieses Anteils erfolgt ab dem Jahr 2012 in zehn jährlichen Raten zu je 22.150 Euro zuzüglich anfallender Zinsen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

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