Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2004. Hintergrund der Änderung ist die Korrektur der Berechnungsweise hinsichtlich der kalkulatorischen Verzinsung. Während in einer vorangegangenen Vorlage bereits die Verzinsung zu Beginn des Kalkulationszeitraums zugrunde gelegt wurde, schlägt die Verwaltung nun vor, für das Jahr 2004 die bisherige Praxis der Restwertverzinsung zum Ende des Kalkulationszeitraums beizubehalten.
Durch diese Anpassung verringert sich der Gebührenbedarf um 95.000 Euro. Dies führt zu einer Reduzierung der Gebührensätze um jeweils 0,01 Euro. Die Schmutzwassergebühr steigt von bisher 1,30 Euro auf 1,43 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,62 Euro auf 0,65 Euro pro Quadratmeter angeschlossener bebauter oder befestigter Grundstücksfläche. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt reduziert sich die jährliche Kostensteigerung von 33,20 Euro auf 29,90 Euro.
Gleichzeitig verringert sich die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt im Bereich der Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen in den betroffenen Unterabschnitten. Der Beschlussentwurf sieht vor, die angepasste Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung zu billigen und die entsprechende Tarifsatzung zu beschließen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Horster Straße - von Uhlandstraße bis Breukerstraße - gemäß § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 8 Abs. 3 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) vom 30. Oktober 1992 24.11.2003
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 25.11.2003
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2003; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.35000.000.501100 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - 25.11.2003
- Änderung von Ausschussbesetzungen - BiG-Ratsfraktion - 28.11.2003
- Genehmigung der Wiederbestellung bzw. der Bestellung von Vorstandsmitgliedern der Stadtsparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NW 19.11.2003
- Gewerbegebiet Hegestraße/westlich A 31 -Förderung der Erschließung- (aktualisierter Finanzierungsplan) hier: Entscheidung über den Einspruch gem. § 57 Abs. 4 Satz 2 GO NW 01.12.2003