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Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2004

03/0574 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2004. Hintergrund der Änderung ist die Korrektur der Berechnungsweise hinsichtlich der kalkulatorischen Verzinsung. Während in einer vorangegangenen Vorlage bereits die Verzinsung zu Beginn des Kalkulationszeitraums zugrunde gelegt wurde, schlägt die Verwaltung nun vor, für das Jahr 2004 die bisherige Praxis der Restwertverzinsung zum Ende des Kalkulationszeitraums beizubehalten.

Durch diese Anpassung verringert sich der Gebührenbedarf um 95.000 Euro. Dies führt zu einer Reduzierung der Gebührensätze um jeweils 0,01 Euro. Die Schmutzwassergebühr steigt von bisher 1,30 Euro auf 1,43 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,62 Euro auf 0,65 Euro pro Quadratmeter angeschlossener bebauter oder befestigter Grundstücksfläche. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt reduziert sich die jährliche Kostensteigerung von 33,20 Euro auf 29,90 Euro.

Gleichzeitig verringert sich die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt im Bereich der Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen in den betroffenen Unterabschnitten. Der Beschlussentwurf sieht vor, die angepasste Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung zu billigen und die entsprechende Tarifsatzung zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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