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Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

03/0415 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage 03/0415 des Jugendamtes dient der Entscheidung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Gladbeck und den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der freien Träger der Wohlfahrtspflege in Gladbeck. Gegenstand der Vereinbarung sind die Grundsätze der Zusammenarbeit sowie die Grundelemente der Förderung im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe.

Die Entwicklung der Vereinbarung basiert auf Gesprächen zwischen Vertretern des Dezernates und Vertretern der Verbände, die im November 2001 initiiert wurden. Im Rahmen eines Workshops im Oktober 2002 wurde zudem ein sozial- und jugendpolitisches Leitbild für die Stadt erarbeitet. Ein Redaktionsteam formulierte auf Basis dieser Ergebnisse Entwürfe für das Leitbild sowie für die Kooperationsvereinbarung. Während der Entwurf des Leitbilds bereits in einer Sitzung des Sozial- und Jugendhilfeausschusses am 29. Juli 2003 verabschiedet wurde, verblieb der Entwurf der Kooperationsvereinbarung aufgrund von Beratungsbedarf in der Vorlage.

Der Entwurf der Vereinbarung wurde nach einer Fachtagung im Mai 2003, an der auch sachkundige Bürger und Ratsfraktionen beteiligt waren, erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Vorlage wird der Abschluss der Kooperationsvereinbarungen in der vorliegenden Fassung mit den der Arbeitsgemeinschaft angehörenden freien Trägern der Sozial- und Jugendhilfe beantragt. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.

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