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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 10.3.2026
- 5Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) - Erste Einordnung wesentlicher Änderungen und möglicher Auswirkungen auf die Gladbecker KiTa-LandschaftZur Vorlage · 26/0302 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0302 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) NRW und deren Auswirkungen auf die Kita-Landschaft in Gladbeck. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. August 2027 in Kraft treten, wobei erste Maßnahmen bereits für das Kita-Jahr 2026/2027 vorgesehen sind.
Die Reform beinhaltet finanzielle Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro als Transformationsmittel sowie rund 1,5 Milliarden Euro für Investitionen außerhalb des KiBiz. Für eine Personal- und Ausbildungsoffensive sind 68 Millionen Euro eingeplant, unter anderem durch eine Erhöhung der Förderung für Praxisanleitung. Zudem sieht das Programm KiTa-Helfer:innen eine jährliche Pauschale von 16.200 Euro pro Einrichtung vor. Im Bereich der Sprachbildung steigen die Mittel für plusKITAs auf etwa 203 Millionen Euro, während die Mindestfördersumme pro Einrichtung von rund 39.000 auf etwa 53.000 Euro angehoben wird. Neue Regelungen umfassen zudem ein freiwilliges Kern- und Randzeitenmodell sowie die Buchung von Betreuungszeiten in 5-Stunden-Schritten.
Für die Stadt Gladbeck als Träger der Jugendhilfe ergeben sich laut der Verwaltung sowohl Chancen als auch Risiken. Während die Aufstockung der plusKITA-Mittel und die Pauschalen für Helfer:innen als positiv bewertet werden, bestehen Bedenken hinsichtlich der unveränderten Mietförderung und der neuen Anforderungen durch einen Sozialindex. Die Verwaltung weist zudem auf einen potenziellen Anstieg des Verwaltungsaufwands im Jugendamt durch neue Dokumentationspflichten und Buchungsintervalle hin. Der Jugendhilfeausschuss soll die Ausführungen des Amtes für Jugend und Familie zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 6Antrag zum Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung Zukunft: "Kinder/Familienstadtkarte Gladbeck"Zur Vorlage · 26/0239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Werkstatt „Frühe Bildung & Familienbildung“ des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft hat einen Antrag auf Projektförderung für die Entwicklung einer Kinder- und Familienstadtkarte gestellt. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehenden Angebote in den Sozialräumen der Stadt für Kinder und Familien niederschwellig darzustellen.
Das Projekt sieht die Erstellung von DIN-A1-Postern in Schwarz-Weiß vor, die speziell für Bildungseinrichtungen im Elementar- und Primarbereich konzipiert sind. Durch das Schwarz-Weiß-Format sollen die Plakate von den Kindern anschließend selbst ausgemalt werden können. Die Karten sollen zentrale Orte wie Kindergärten, Schulen, Vereine sowie Spiel- und Freizeitplätze abbilden. Dabei ist geplant, verschiedene Stadtteile durch vergrößerte Ausschnitte hervorzuheben, um die lokalen Lebensräume erkennbar zu machen. Neben der physischen Verteilung in Kitas und Grundschulen ist auch eine digitale Bereitstellung vorgesehen.
Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung ist von Juni bis Dezember 2026 angesetzt. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 12.000 Euro, wovon ein Teil für die grafische Gestaltung und ein Teil für die Druckkosten vorgesehen ist. Der Jugendhilfeausschuss soll dem Projekt zustimmen, während der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der Mittel für das Haushaltsjahr 2026 leisten soll.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Werkstatt „Frühe Bildung & Familienbildung“ des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft hat einen Antrag auf Projektförderung für die Entwicklung einer Kinder- und Familienstadtkarte gestellt. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehenden Angebote in den Sozialräumen der Stadt für Kinder und Familien niederschwellig darzustellen.
Das Projekt sieht die Erstellung von DIN-A1-Postern in Schwarz-Weiß vor, die speziell für Bildungseinrichtungen im Elementar- und Primarbereich konzipiert sind. Durch das Schwarz-Weiß-Format sollen die Plakate von den Kindern anschließend selbst ausgemalt werden können. Die Karten sollen zentrale Orte wie Kindergärten, Schulen, Vereine sowie Spiel- und Freizeitplätze abbilden. Dabei ist geplant, verschiedene Stadtteile durch vergrößerte Ausschnitte hervorzuheben, um die lokalen Lebensräume erkennbar zu machen. Neben der physischen Verteilung in Kitas und Grundschulen ist auch eine digitale Bereitstellung vorgesehen.
Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung ist von Juni bis Dezember 2026 angesetzt. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 12.000 Euro, wovon ein Teil für die grafische Gestaltung und ein Teil für die Druckkosten vorgesehen ist. Der Jugendhilfeausschuss soll dem Projekt zustimmen, während der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der Mittel für das Haushaltsjahr 2026 leisten soll.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 7Kindertageseinrichtungen in Gladbeck - Sonderförderung für das Kindergartenjahr 2026/2027Zur Vorlage · 26/0271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 ist die Gewährung von Sonderfördermitteln für die Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vorgesehen. Da die Träger der Einrichtungen nicht in der Lage sind, ihren gesetzlichen Eigenanteil nach dem Kinderbildungsgesetz zu erbringen, sieht die Vorlage vor, dass die Stadt diese Kosten übernimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Platzangebot an Kitaplätzen sicherzustellen und die Vielfalt der Trägerschaft, einschließlich kirchlicher und freier Organisationen, zu erhalten.
Die Berechnung der Mittel basiert auf den Durchschnittswerten der Trägereihenanteile aus den Jahren 2022/2023 und 2023/2024. Diese Vorgehensweise gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres 2026/20pre7, bevor eine neue allgemeingültige Richtlinie für die Folgejahre vorgelegt wird. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage können bestimmte Träger wie die AWO, Junikum und die Falkennest Kita gGmbH ihren Anteil von 7,8 Prozent nicht selbst aufbringen, weshalb die Übernahme durch die Kommune an diese Bedingung geknüpft ist.
Die Gesamtsumme der Sonderförderung für das Jahr 2026/2027 beläuft sich auf rund 1,71 Millionen Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden. Der Jugendhilfeausschuss soll der Gewährung dieser Mittel zustimmen und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der erforderlichen Mittel empfehlen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Zur Vorlage · 26/0271 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 ist die Gewährung von Sonderfördermitteln für die Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vorgesehen. Da die Träger der Einrichtungen nicht in der Lage sind, ihren gesetzlichen Eigenanteil nach dem Kinderbildungsgesetz zu erbringen, sieht die Vorlage vor, dass die Stadt diese Kosten übernimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Platzangebot an Kitaplätzen sicherzustellen und die Vielfalt der Trägerschaft, einschließlich kirchlicher und freier Organisationen, zu erhalten.
Die Berechnung der Mittel basiert auf den Durchschnittswerten der Trägereihenanteile aus den Jahren 2022/2023 und 2023/2024. Diese Vorgehensweise gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres 2026/20pre7, bevor eine neue allgemeingültige Richtlinie für die Folgejahre vorgelegt wird. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage können bestimmte Träger wie die AWO, Junikum und die Falkennest Kita gGmbH ihren Anteil von 7,8 Prozent nicht selbst aufbringen, weshalb die Übernahme durch die Kommune an diese Bedingung geknüpft ist.
Die Gesamtsumme der Sonderförderung für das Jahr 2026/2027 beläuft sich auf rund 1,71 Millionen Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden. Der Jugendhilfeausschuss soll der Gewährung dieser Mittel zustimmen und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der erforderlichen Mittel empfehlen.
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- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 8Bericht zu den aktuellen Qualitätsentwicklungsprozessen in der Kindertagespflege der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0287 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0287 des Jugendhilfeausschusses informiert über die aktuellen Qualitätsentwicklungsprozesse in der Gladbecker Kindertagespflege. Anlass des Berichts ist der Abschluss eines Kinderschutzprozesses, der im Juni 2025 begann und im Rahmen einer Aktionswoche im Mai 2026 mündete. Derzeit werden in der Stadt 197 Kinder in der Kindertagespflege betreut. Seit dem 1. August 2025 findet eine neue Satzung Anwendung, welche die Anzahl der zulässigen Ausfalltage um zehn Krankentage erweitert hat.
Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist die Einführung des Gütesiegels „Kinderschutz in der Kindertagespflege“. Dieses Siegel basiert auf verbindlichen Kriterien, darunter die Durchführung mindestens einer zusätzlichen Kinderschutzfortbildung pro Kalenderjahr, die Erstellung schriftlicher Schutzkonzepte sowie eine strukturierte Dokumentation. Die Einhaltung dieser Kriterien wird alle fünf Jahre durch die Fachberatung im Zuge der Erneuerung der Pflegeerlaubnis überprüft. Zu den weiteren geplanten Maßnahmen gehören die Ausgabe einer Kinderschutzmappe sowie die Auswertung einer Elternbefragung.
Zur Förderung der Transparenz soll das Gütesiegel über die Website der Stadt Gladbeck, die städtische App und den Kindertagespflegenavigator öffentlich kommuniziert werden. Zudem wird den Kindertagespflegepersonen ermöglicht, das Siegel eigenständig, beispielsweise mittels Flyern oder Aufklebern, zu nutzen. Das Siegel ist Teil des Gladbecker Kinderschutzdaches und dient der fachlichen Begleitung durch Standards und Fortbildungen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnis- oder Finanzrechnung. Der Beschlussentwurf sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Jugendhilfeausschuss vor.
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- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 9Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0301 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung für das Amt für Jugend und Familie vorgelegt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da durch das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die novellierte Gemeindeordnung NRW nach den Kommunalwahlen 2025 rechtliche Änderungen eingetreten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Künftig sollen Vertretungen örtlicher Jugendringe sowie Vertretungen örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufgenommen werden. Damit wird die strukturelle Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Zusätzlich zur Anpassung an das neue Landesrecht berücksichtigt die Neufassung inhaltliche und redakterische Änderungen, die aus der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren resultieren. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021, welches bundesweit Rechte und Schutzaspekte neu geregelt hat. Die Neufassung der Satzung soll den aktuellen rechtlichen Rahmen sowie die fachlichen Vorgaben widerspiegeln. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung und dem Rat der Stadt Gladbeck die Entscheidung über die neue Fassung der Satzung vorgeschlagen. Es entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Zur Vorlage · 26/0301 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung für das Amt für Jugend und Familie vorgelegt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da durch das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die novellierte Gemeindeordnung NRW nach den Kommunalwahlen 2025 rechtliche Änderungen eingetreten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Künftig sollen Vertretungen örtlicher Jugendringe sowie Vertretungen örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufgenommen werden. Damit wird die strukturelle Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Zusätzlich zur Anpassung an das neue Landesrecht berücksichtigt die Neufassung inhaltliche und redakterische Änderungen, die aus der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren resultieren. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021, welches bundesweit Rechte und Schutzaspekte neu geregelt hat. Die Neufassung der Satzung soll den aktuellen rechtlichen Rahmen sowie die fachlichen Vorgaben widerspiegeln. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung und dem Rat der Stadt Gladbeck die Entscheidung über die neue Fassung der Satzung vorgeschlagen. Es entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Dezernenten
- 13Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 14Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 15Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 10.03.2026nicht öffentlich
- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 17Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 18Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich