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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 10.3.2026
- 5Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) - Erste Einordnung wesentlicher Änderungen und möglicher Auswirkungen auf die Gladbecker KiTa-LandschaftZur Vorlage · 26/0302 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvlage 26/0302 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der geplanten Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen und deren Auswirkungen auf die Gladbecker Kindertageseinrichtungen. Der Bericht geht auf einen Antrag der SPD-Ratsfraktion sowie eines Einzelratsmitglieds zurück, um die Folgen der Gesetzesänderungen zu erörtern.
Der Entwurf sieht verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung des Systems vor. Im Bereich der Finanzierung sind Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro für Transformationskosten sowie zusätzliche Investitionsmittel des Landes von rund 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Zudem soll ein Ausgleich von Personalkostenaussteigerungen für den Landesanteil eingeführt werden.
Hinsichtlich der personellen und strukturellen Gestaltung sieht die Reform die Einführung eines Modells für Kern- und Randzeiten vor, um die Öffnungszeiten trotz Fachkräftemangel zu sichern. Die Buchung von Betreuungszeiten soll künftig in Fünf-Stunden-Schritten möglich sein. Bei der Gruppenstärke bleibt die dauerhafte Überbelegung auf zwei Kinder begrenzt, wobei für akute Engpässe eine zeitlich befristete Erhöhung um bis zu zwei weitere Kinder für maximal sechs Wochen vorgesehen ist. Zur Personalgewinnung werden die Mittel für die praxisintegrierte Ausbildung sowie für die Praxisanleitung erhöht. Zudem wird das Programm der KiTa-Helfer gesetzlich verankert, wobei Einrichtungen bei Bedarf eine jährliche Pauschale von 16.200 Euro erhalten können.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 6Antrag zum Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung Zukunft: "Kinder/Familienstadtkarte Gladbeck"Zur Vorlage · 26/0239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Werkstatt „Frühe Bildung & Familienbildung“ des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft hat einen Antrag auf Projektförderung für die Entwicklung einer Kinder- und Familienstadtkarte gestellt. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehenden Angebote in den Sozialräumen der Stadt für Kinder und Familien niederschwellig darzustellen.
Das Projekt sieht die Erstellung von DIN-A1-Postern in Schwarz-Weiß vor, die speziell für Bildungseinrichtungen im Elementar- und Primarbereich konzipiert sind. Durch das Schwarz-Weiß-Format sollen die Plakate von den Kindern anschließend selbst ausgemalt werden können. Die Karten sollen zentrale Orte wie Kindergärten, Schulen, Vereine sowie Spiel- und Freizeitplätze abbilden. Dabei ist geplant, verschiedene Stadtteile durch vergrößerte Ausschnitte hervorzuheben, um die lokalen Lebensräume erkennbar zu machen. Neben der physischen Verteilung in Kitas und Grundschulen ist auch eine digitale Bereitstellung vorgesehen.
Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung ist von Juni bis Dezember 2026 angesetzt. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 12.000 Euro, wovon ein Teil für die grafische Gestaltung und ein Teil für die Druckkosten vorgesehen ist. Der Jugendhilfeausschuss soll dem Projekt zustimmen, während der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der Mittel für das Haushaltsjahr 2026 leisten soll.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Werkstatt „Frühe Bildung & Familienbildung“ des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft hat einen Antrag auf Projektförderung für die Entwicklung einer Kinder- und Familienstadtkarte gestellt. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehenden Angebote in den Sozialräumen der Stadt für Kinder und Familien niederschwellig darzustellen.
Das Projekt sieht die Erstellung von DIN-A1-Postern in Schwarz-Weiß vor, die speziell für Bildungseinrichtungen im Elementar- und Primarbereich konzipiert sind. Durch das Schwarz-Weiß-Format sollen die Plakate von den Kindern anschließend selbst ausgemalt werden können. Die Karten sollen zentrale Orte wie Kindergärten, Schulen, Vereine sowie Spiel- und Freizeitplätze abbilden. Dabei ist geplant, verschiedene Stadtteile durch vergrößerte Ausschnitte hervorzuheben, um die lokalen Lebensräume erkennbar zu machen. Neben der physischen Verteilung in Kitas und Grundschulen ist auch eine digitale Bereitstellung vorgesehen.
Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung ist von Juni bis Dezember 2026 angesetzt. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 12.000 Euro, wovon ein Teil für die grafische Gestaltung und ein Teil für die Druckkosten vorgesehen ist. Der Jugendhilfeausschuss soll dem Projekt zustimmen, während der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der Mittel für das Haushaltsjahr 2026 leisten soll.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 7Kindertageseinrichtungen in Gladbeck - Sonderförderung für das Kindergartenjahr 2026/2027Zur Vorlage · 26/0271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 ist die Gewährung von Sonderfördermitteln für die Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vorgesehen. Da die Träger der Einrichtungen nicht in der Lage sind, ihren gesetzlichen Eigenanteil nach dem Kinderbildungsgesetz zu erbringen, sieht die Vorlage vor, dass die Stadt diese Kosten übernimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Platzangebot an Kitaplätzen sicherzustellen und die Vielfalt der Trägerschaft, einschließlich kirchlicher und freier Organisationen, zu erhalten.
Die Berechnung der Mittel basiert auf den Durchschnittswerten der Trägereihenanteile aus den Jahren 2022/2023 und 2023/2024. Diese Vorgehensweise gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres 2026/20pre7, bevor eine neue allgemeingültige Richtlinie für die Folgejahre vorgelegt wird. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage können bestimmte Träger wie die AWO, Junikum und die Falkennest Kita gGmbH ihren Anteil von 7,8 Prozent nicht selbst aufbringen, weshalb die Übernahme durch die Kommune an diese Bedingung geknüpft ist.
Die Gesamtsumme der Sonderförderung für das Jahr 2026/2027 beläuft sich auf rund 1,71 Millionen Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden. Der Jugendhilfeausschuss soll der Gewährung dieser Mittel zustimmen und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der erforderlichen Mittel empfehlen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Zur Vorlage · 26/0271 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Für das Kindergartenjahr 2026/2027 ist die Gewährung von Sonderfördermitteln für die Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vorgesehen. Da die Träger der Einrichtungen nicht in der Lage sind, ihren gesetzlichen Eigenanteil nach dem Kinderbildungsgesetz zu erbringen, sieht die Vorlage vor, dass die Stadt diese Kosten übernimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Platzangebot an Kitaplätzen sicherzustellen und die Vielfalt der Trägerschaft, einschließlich kirchlicher und freier Organisationen, zu erhalten.
Die Berechnung der Mittel basiert auf den Durchschnittswerten der Trägereihenanteile aus den Jahren 2022/2023 und 2023/2024. Diese Vorgehensweise gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres 2026/20pre7, bevor eine neue allgemeingültige Richtlinie für die Folgejahre vorgelegt wird. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage können bestimmte Träger wie die AWO, Junikum und die Falkennest Kita gGmbH ihren Anteil von 7,8 Prozent nicht selbst aufbringen, weshalb die Übernahme durch die Kommune an diese Bedingung geknüpft ist.
Die Gesamtsumme der Sonderförderung für das Jahr 2026/2027 beläuft sich auf rund 1,71 Millionen Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden. Der Jugendhilfeausschuss soll der Gewährung dieser Mittel zustimmen und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der erforderlichen Mittel empfehlen.
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- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 8Bericht zu den aktuellen Qualitätsentwicklungsprozessen in der Kindertagespflege der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0287 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss erhielt einen Bericht über die aktuellen Qualitätsentwicklungsprozesse in der Kindertagespflege der Stadt Gladbeck, der anlässlich der bundesweiten Aktionswoche im Mai 2026 erstellt wurde. Im Rahmen dieser Woche fanden unter anderem eine Ausstellung in der Stadtbücherei sowie Besuche durch die Stadtverwaltung statt. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist der Abschluss eines seit Juni 2025 laufenden Kinderschutzprozesses, der zur Erstellung eines trägerübergreifenden Kinderschutzkonzeptes und einer Verhaltensampel geführt hat.
Zudem wird auf die seit dem 1. August 2025 geltende neue Satzung verwiesen, welche die rechtlichen Grundlagen sowie Qualitätskriterien konkretisiert und die Anzahl der Ausfalltage für Kindertagespflegepersonen erweitert hat. Ein zentraler Schwerpunkt der weiteren Entwicklung ist die Einführung des Gütesiegels „Kinderschutz in der Kindertagespflege“. Dieses Siegel umfasst verbindliche Kriterien in den Bereichen Zusammenarbeit mit Fachstellen, jährliche Fortbildungen zum Kinderschutz, pädagogische sowie räumliche Standards und die Dokumentation von Notfallplänen. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Kriterien erfolgt durch die Fachberatung alle fünf Jahre im Zuge der Erneuerung der Pflegeerlaubnis. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards und die Förderung der Transparenz gegenüber den Eltern.
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- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 9Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0301 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung für das Amt für Jugend und Familie vorgelegt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da durch das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die novellierte Gemeindeordnung NRW nach den Kommunalwahlen 2025 rechtliche Änderungen eingetreten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Künftig sollen Vertretungen örtlicher Jugendringe sowie Vertretungen örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufgenommen werden. Damit wird die strukturelle Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Zusätzlich zur Anpassung an das neue Landesrecht berücksichtigt die Neufassung inhaltliche und redakterische Änderungen, die aus der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren resultieren. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021, welches bundesweit Rechte und Schutzaspekte neu geregelt hat. Die Neufassung der Satzung soll den aktuellen rechtlichen Rahmen sowie die fachlichen Vorgaben widerspiegeln. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung und dem Rat der Stadt Gladbeck die Entscheidung über die neue Fassung der Satzung vorgeschlagen. Es entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Zur Vorlage · 26/0301 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung für das Amt für Jugend und Familie vorgelegt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da durch das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die novellierte Gemeindeordnung NRW nach den Kommunalwahlen 2025 rechtliche Änderungen eingetreten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Künftig sollen Vertretungen örtlicher Jugendringe sowie Vertretungen örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufgenommen werden. Damit wird die strukturelle Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Zusätzlich zur Anpassung an das neue Landesrecht berücksichtigt die Neufassung inhaltliche und redakterische Änderungen, die aus der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren resultieren. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021, welches bundesweit Rechte und Schutzaspekte neu geregelt hat. Die Neufassung der Satzung soll den aktuellen rechtlichen Rahmen sowie die fachlichen Vorgaben widerspiegeln. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung und dem Rat der Stadt Gladbeck die Entscheidung über die neue Fassung der Satzung vorgeschlagen. Es entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Dezernenten
- 13Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 14Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 15Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 10.03.2026nicht öffentlich
- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 17Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 18Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich