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Tagesordnung
- 1Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers / einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des KulturausschussesZur Vorlage · 20/0412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0412 des Kulturamtes befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung in den Sitzungen des Kulturausschusses. Grundlage für das Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Niederschriften müssen laut der Vorlage sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss zu benennenden Schriftführerin bzw. einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, eine Stadtamtsinspektorin als Schriftführerin und eine Stadtsekretärin als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses zu bestellen.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit der Maßnahme verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formelle Bestellung der genannten Funktionen vor, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sicherzustellen.
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- 2Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 3Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 4Genehmigung der Tagesordnung
- 5Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 17.8.2020
- 6Bestellung eines sachverständigen Bürgers / einer sachverständigen Bürgerin für die Angelegenheiten des DenkmalschutzesZur Vorlage · 20/0413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0413 des Kulturamtes sieht die Bestellung eines sachverständigen Bürgers für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes vor. Grundlage für dieses Vorhaben sind sowohl das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen als auch die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck. Beide Regelwerke sehen vor, dass an Beratungen zu Aufgaben des Denkmalschutzes zusätzlich sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen können.
Der Entwurf sieht vor, einen Architekten für die Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses zu berufen. Die Person, die bereits in der vergangenen Wahlzeit diese Funktion innehatte, hat die Bereitschaft erklärt, die Aufgabe auch für die neue Wahlzeit fortzuführen.
Mit der Bestellung entstehen laut der vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnis- oder investiven Rechnung zu verzeichnen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten.
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- 7Kulturamt der Stadt Gladbeck - Struktur und Organisation -Zur Vorlage · 20/0421 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0421 des Kulturamtes der Stadt Gladbeck dient der Vorstellung der internen Struktur und Organisation der einzelnen Fachabteilungen des Amtes. Im Rahmen der Sitzung des Kulturausschusses am 30. November 2020 ist vorgesehen, dass sich das Kulturamt mit seinen verschiedenen Fachbereichen präsentiert.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage lediglich zur Kenntnisnahme durch das Gremium bestimmt ist. Es wird ein Bericht vorgelegt, der die organisatorischen Abläufe und die Zusammensetzung der Fachabteilungen erläutert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Veränderungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Es entstehen durch die Vorlage keine zusätzlichen jährlichen oder einmaligen Aufwendungen oder Erträge. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit der Information zu verknüpfen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 8Neue Galerie - Bericht und Rückschau 2020 - Programm und Ausblick 2021Zur Vorlage · 20/0414 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage des Kulturamtes (Nr. 20/0414) dient der Information des Kulturausschusses über die Rückschau auf das Ausstellungsjahr 2020 sowie die Planung für das Jahr 2021 der Neuen Galerie. Während der Rückblick auf das Jahr 2020 mündlich erfolgt, umfasst die Vorlage detaillierte Informationen zum geplanten Ausstellungsprogramm für das kommende Jahr.
Für den Zeitraum vom 22. Januar bis zum 19. März 2021 ist eine Ausstellung des Malers Tim Eitel vorgesehen, dessen Arbeiten sich mit der Erforschung von Raum, Licht und Zeitlichkeit befassen. Im Anschluss, vom 9. April bis zum 4. Juni 2021, zeigt die Galerie die Werke der Malerin Simone Lucas, die durch mystische Bildwelten und das Stilmittel des Bild-im-Bild gekennzeichnet sind.
Die zweite Jahreshälfte 2021 umfasst die Ausstellung des Malers Cornelius Völker, der vom 27. August bis zum 22. Oktober 2021 zu Gast ist. Sein Werk thematisiert die Verbindung von abstrakter Formalisierung und farblicher Gestaltung. Den Abschluss des Programms bildet die Ausstellung der Malerin und Bildhauerin Justine Otto, die vom 5. November 2021 bis zum 7. Januar 2022 die Galerie präsentiert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die vorgestellten Ausstellungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 9Bericht der Volkshochschule über das 1. Halbjahr 2020 unter Corona-BedingungenZur Vorlage · 20/0415 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 20/0415 des Kulturamtes dient der Information des Kulturausschusses über die Entwicklung der Volkshochschule im ersten Halbjahr 2020. Der Bericht thematisiert die betrieblichen Abläufe und die Situation der Bildungseinrichtung unter den spezifischen Bedingungen der Corona-Pandemie.
Mit der Vorlage wird der zuständigen Beigeordneten die Kenntnisnahme des Berichts nahegelegt. Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Ebenso sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dem Vorgang verbunden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 30. November 2020 zur Beratung vorgelegt.
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- 10Grundzüge des Präsenzprogramms der VHS für das 1. Halbjahr 2021 unter Corona-BedingungenZur Vorlage · 20/0416 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0416 des Kulturamtes befasst sich mit den Grundzügen des Präsenzprogramms der Volkshochschule für das erste Halbjahr 2021 unter den geltenden Corona-Bedingungen. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss das beabsichtigte Programm der Volkshochschule zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind jährliche Erträge in Höhe von 281.250 Euro und jährliche Aufwendungen in Höhe von 550.000 Euro in der Ergebnisrechnung aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Kulturausschusses am 30. November 2020 eingebracht.
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- 11Bericht der Jugendkunstschule über das 1. Halbjahr 2020 unter Corona-BedingungenZur Vorlage · 20/0417 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 20/0417 des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss über den Bericht der Jugendkunstschule zum ersten Halbjahr 2020 unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Der reguläre Kursbetrieb, der Ende Februar bzw. Anfang März begonnen hatte, musste aufgrund des Lockdowns Mitte März eingestellt werden. In der Folge wurden die Osterferienprojekte sowie fast alle Wochenendworkshops abgesagt.
Einige Kurse wurden im Juni unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen testweise wieder aufgenommen. Die Durchführung von insgesamt 498 Unterrichtsstunden für 518 Teilnehmende war maßgeblich durch die Sommerferien möglich, in denen 47 Prozent der Teilnehmenden aktiv waren und 63 Prozent des Unterrichtsanteils stattfanden. Während der Osterferien wurde als Alternative eine Online-Akademie mit Tutorials in den Bereichen Werken, Malen, Zeichnen, Nähen und Comics angeboten.
In den Sommerferien fanden unter anderem das „Utopia-Trickfilmprojekt“ in Kooperation mit der Gladbecker Kinder- und Jugenduni sowie verschiedene kostenfreie Kulturrucksack-Projekte für 10- bis 14-Jährige statt. Die Workshops wurden in kleinen Gruppen von maximal sechs Personen, teilweise im Freien, durchgeführt und teilweise zeitlich verkürzt sowie häufiger angeboten. Die Angebote für Vorschulgruppen und die „Kulturstrolche“ konnten im Berichtszeitraum nicht stattfinden. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen bestehen. Der Entwurf sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Kulturausschuss vor.
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- 12Grundzüge des Präsenzprogramms der Jugendkunstschule für das 1. Halbjahr 2021 unter Corona-BedingungenZur Vorlage · 20/0418 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0418 des Kulturamtes legt die Grundzüge des Präsenzprogramms der Jugendkunstschule für das erste Halbjahr 2021 unter den geltenden Corona-Bedingungen dar. Sofern die laufenden Kurse bis Ende Februar fortgeführt werden können, ist ein Semesterstart Anfang März vorgesehen, der voraussichtlich Ende Juni endet. Die Durchführung der Kurse soll weiterhin in kleinen Gruppen erfolgen.
Das geplante Programm umfasst verschiedene Schwerpunkte. Im Bereich Malen, Zeichnen und Comic sind Angebote für Vorschulkinder, Grundschüler sowie Schüler weiterführender Schulen sowie Airbrush-Kurse vorgesehen. Die Bereiche Plastisches Gestalten, Textilkunst und Theater umfassen unter anderem Ton- und Holzwerkstätten, ein Nähatelier sowie zwei Theatergruppen für die Altersgruppe von 11 bis 20 Jahren. Ergänzt wird das Angebot durch Wochenendworkshops, Familienworkshops sowie spezielle Projekte im Rahmen der Gladbecker Kinder- und Jugenduni. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Programm „KUKma! Kunst Umwelt Klima: Machen“, das Projekte wie die Herstellung von Insektenhotels oder Upcycling-Arbeiten beinhaltet.
Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss das beabsichtigte Programm zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
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- 13Konzeption für die Planung kultureller Veranstaltungen für die Spielzeit 2021/2022 unter Corona-BedingungenZur Vorlage · 20/0419 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Kulturausschuss eine Konzeption für die Planung kultureller Veranstaltungen für die Spielzeit 2021/2022 vor. Die Umsetzung der Programme erfolgt unter dem Vorbehalt der aktuellen Corona-Schutzverordnungen. Als Veranstaltungsort wird die Mathias-Jakobs-Stadthalle angeführt, die für die verschiedenen Genres die notwendigen Bedingungen bietet.
Das geplante Angebot umfasst verschiedene Abonnements im Bereich Theater und Kabarett sowie spezielle Formate für Kinder im Alter von drei bis zehn Jahren. Ergänzt wird das Programm durch Sonderveranstaltungen in den Bereichen Klassik, Comedy und Folkmusik sowie durch Einmietungen. Weiterhin sind die Fortführung der Reihe „Forum Deutscher Musikhochschulen“ sowie Konzerte des Städtischen Musikvereins und des Kammerorchesters e.V. vorgesehen.
Zudem umfasst die Planung Open-Air-Formate wie das „KUSSS-Sommerprogramm“, das „Appletatenfest“ oder „Umsonst & Draußen“. Ein Kooperationsprojekt zwischen der Bücherei und weiteren Kulturinstituten, die Reihe „Intermezzo“, sowie Kindertheater-Aufführungen in Kindertagesstätten sind ebenfalls Teil der Konzeption. Die Kulturverwaltung hält zudem die Möglichkeit für Kooperationen mit Vereinen, Verbänden und Kulturschaffenden offen.
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Ergebnisrechnung mit jährlichen Erträgen von 203.400 Euro und einem Aufwand von 240.000 Euro angegeben. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung der kulturellen Veranstaltungen gemäß dieser Konzeption zu beauftragen, wobei die konkreten Einzelprogramme in späteren Sitzungen dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht werden.
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- 14Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 15Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 16Mitteilungen der Dezernentin