Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 21.11.2019
- 5Vorstellung des Projekts „Generation³ im Quartier“, HeringstraßeZur Vorlage · 20/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 20/0011 dient der Vorstellung des Projekts „Generation³ im Quartier“ in der Heringstraße im Stadtteil Brauck. Das Diakonische Werk Gladbeck-Bottrop-Dorsten beabsichtigt, auf einem bislang ungenutzten Baugrundstück verschiedene soziale Angebote zu realisieren. Geplant ist die Errichtung einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen, einer Tagespflegeeinrichtung sowie eines Wohnangebots für Menschen mit Demenzerkrankung, das als Wohngruppe mit ambulanter Betreuung konzipiert ist.
Da für das betreffende Gebiet kein Bebauungsplan existiert, richtet sich die planungsrechtliche Grundlage nach § 34 BauGB. Die Verwaltung und der Vorhabenträger haben die Planungen so abgestimmt, dass die bauliche Nutzung als zulässig einzustufen ist. Dabei wurden Vorgaben zur städtebaulichen Gestaltung, zum Erhalt des Baumbestandes an den Nachbargrenzen sowie zur Sicherung eines unbebauten Grünbereichs berücksichtigt. Zudem sollen eine Fußwegeverbindung zum Südpark erhalten, ein bedarfsgerechtes Stellplatzangebot für Pkw und Fahrräder geschaffen sowie die Bodenversiegelung durch Maßnahmen wie eine Dachbegrünung minimiert werden.
Das Vorhaben nutzt eine bisher weitgehend ungenutzte Fläche im Rahmen der Innenentwicklung, wodurch Außenbereiche der Stadt geschont werden. Klimarelevante Aspekte werden durch die geplante naturnahe Außenanlagenplanung und die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur adressiert. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht ausgewiesen.
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- 6Ausbau der B224 zur A52 – Zukünftige Erschließung des Gewerbeparks BrauckZur Vorlage · 20/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge des Ausbaus der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer West verändert sich die Verkehrsanbindung des Gewerbeparks Brauck. Durch die neue Verkehrsführung des Landesbetriebs Straßen.NRW entfällt die bisherige Direktanbindung über die Straßburger Straße. Um die Erschließung des Gewerbeparks sowie der Stadtteile Butendorf, Braum und Rosenhügel sicherzustellen, hat die Stadtverwaltung drei Erschließungsvarianten untersuchen lassen.
Die erste Variante, der Neubau der Trasse 99 entlang der Bergehalde Graf Moltke, ist aufgrund der instabilen Situation der Halde und der fehlenden Zustimmung der Eigentümerin vorerst nicht realisierbar. Die dritte Variante, ein Neubau der Süderschließung entlang einer Bahntrasse, wird aufgrund geringer verkehrlicher Auswirkungen, technischer Schwierigkeiten und der Nutzung der Bahntrasse durch ein Unternehmen nicht weiterverfolgt.
Als Vorzugsvariante wurde die Ertüchtigung der Welheimer Straße identifiziert. Diese umfasst einen Tiefenausbau zur Stabilisierung des Untergrunds sowie eine Erweiterung des Querschnitts auf 6,50 Meter, um den Begegnungsverkehr von Lkw zu ermöglichen. Zudem ist der Bau eines separaten Geh- und Radwegs vorgesehen. Die Planung sieht vor, die bestehende Straßenachse beizubehalten, um die Eingriffe in das angrenzende Naturschutzgebiet Natroper Feld sowie die geschützte Allee zu minimieren. Die verkehrliche Modellierung bestätigt den Nutzen dieser direkten Wegeführung für die zukünftige Verkehrsbelastung.
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- 7Bebauungsplan Nr. 181 Gebiet: Welheimer Straße Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 BauGBZur Vorlage · 20/0017 · Beschlussvorlage
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Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 für das Gebiet Welheimer Straße beschlossen. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Ausbau der A52 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Da durch die geplante Trasse im Abschnitt 02 die bisherige Direktanbindung des Gewerbeparks Brauck an die A2 entfällt, muss eine neue Erschließung sichergestellt werden. Eine Untersuchung der Verkehrsverhältnisse ergab, dass die Führung der Verkehrsströme aus südlicher Richtung über die Welheimer Straße zur Erschließung des Gewerbeparks und der angrenzenden Stadtteile als notwendig erachtet wird.
Um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden, sind Anpassungen an der Welheimer Straße vorgesehen. Dazu gehört unter anderem der Ersatz der bestehenden T-Kreuzung an der Europastraße bzw. Brüsseler Straße durch einen Kreisverkehr sowie Anpassungen im Bereich des Kreisverkehrs an der Horster Straße. Das Plangebiet erstreckt sich von der Grenze der A52-Planfeststellung bis zum Kreisverkehr Horster Straße. Im Rahmen des Verfahrens sollen auch Belange des Naturschutzes, der Baumreihen sowie die Entwässerung der Moltke-Halde berücksichtigt werden. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen zudem die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 166 (Mottbruchhalde) sowie Nr. 99 (Gewerbepark Brauck) im entsprechenden Bereich aufgehoben werden. Die Bürgerbeteiligung erfolgt gemäß den gesetzlichen und kommunalen Vorgaben.
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- 8OGS-Erweiterung Mosaikschule 2.BAZur Vorlage · 20/0014 · Beschlussvorlage
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Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 30. Januar 2020 über die Entwurfsplanung zur Erweiterung des Offenen Ganztags (OGS) der Mosaikschule beraten. Die Vorlage des Amtes für Immobilienwirtschaft basiert auf einem Beschluss des Schulausschusses aus dem Jahr 2018, der die Notwendigkeit einer Erweiterung des OGS-Angebots an der Lambertischule feststellte.
Die geplante bauliche Maßnahme umfasst die Errichtung eines viergeschossigen, L-förmigen Gebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 2020 m². Das Konzept sieht sechs Klassenräume nach dem „Klassenraum-Plus“-Prinzip sowie weitere Mehrzweckräume vor, die durch flexible Trennwände anpassbar sind. Ein Teil des Neubaus soll auf zwei Geschossen aufgeständert werden, um einen überdachten Außenbereich als Erweiterung des Schulhofs zu schaffen. Die Planung sieht die Einhaltung der energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung vor und gewährleistet durch einen Aufzug sowie ein barrierefreies WC die Barrierefreiheit.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum von 2020 bis 2022 vorgesehen, sodass der Schulbetrieb in den neuen Räumlichkeiten zum Schuljahr 2022/23 aufgenommen werden kann. Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 5.850.000 Euro veranschlagt, wobei die Kosten für das Bauwerk, die technischen Anlagen, die Ausstattung sowie die Baunebenkosten und die Erschließung des Grundstücks enthalten sind. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung des Ausschusses zur Entwurfsplanung vor, unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Schulausschusses zum Raumprogramm.
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- 9OGS-Erweiterung LambertischuleZur Vorlage · 20/0015 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Immobilienwirtschaft sieht die Erweiterung des Offenen Ganztagsangebots (OGS) an der Lambertischule vor. Hintergrund ist ein Beschluss des Schulausschusses aus dem Jahr 2018, der die Notwendigkeit einer Erweiterung der Kapazitäten festgestellt hat. Das Ziel der Maßnahme ist die Schaffung multifunktionaler Räumlichkeiten, die sowohl dem regulären Unterricht als auch dem OGS-Betrag dienen sollen.
Die Planung umfasst den Bau eines dreigeschossigen Gebäudes mit einer Bruttogrundfläche von 1.472 m² und einem Volumen von 6.186 m³. Das Raumprogramm sieht vier Klassenräume und zwei Gruppenräume vor, die nach dem Prinzip „Klassenraum plus“ durch einen zentralen, transparenten Raum miteinander verbunden werden sollen. Zudem ist die Errichtung einer Mensa geplant, die auch als Versammlungsraum genutzt werden kann. Das Gebäude soll barrierefrei über den Schulhof erschlossen werden und den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden auf 5.877.000 Euro veranschlagt. Darin enthalten sind Kosten für das Bauwerk, die technischen Anlagen, die Außenanlagen, die Ausstattung sowie Baunebenkosten und die Erschließung des Grundstücks. Die bauliche Umsetzung ist für den Zeitraum von 2020 bis 2022 vorgesehen, sodass der Betrieb in den neuen Räumen zum Schuljahr 2022/23 aufgenommen werden kann. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll der vorgestellten Entwurfsplanung zustimmen, sofern der Beschluss des Schulausschusses zum Raumprogramm vorliegt.
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- 10Schulraumerweiterung SüdparkschuleZur Vorlage · 20/0013 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Immobilienwirtschaft sieht eine bauliche Erweiterung der Südparkschule vor, um den Bedarf für das Angebot der offenen Ganztagspädagogik (OGS) zu decken. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Schulausschusses aus dem Jahr 2018, der eine Umstrukturierung und Erweiterung der Räumlichkeiten feststellte. Ziel ist eine multifunktionale Raumnutzung, die eine effiziente Nutzung der Flächen ermöglicht.
Die Planung sieht die Errichtung eines zweigeschossigen Modulbaus vor. Das Gebäude wird eine Bruttogrundfläche von etwa 892 m² umfassen und acht Gruppenräume enthalten, die teilweise zu größeren Einheiten zusammengeschaltet werden können. Neben den Gruppenräumen sind Büros, Sanitäranlagen sowie multifunktionale Flurbereiche vorgesehen. Der Zugang zum Neubau erfolgt barrierefrei über eine Rampe und einen Aufzug. Energetisch soll das Gebäude den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen, wobei eine Dachbegrünung sowie eine Photovoltaikanlage geplant sind. Durch den Umzug in den Modulbau wird das OGS-Angebot aus dem bestehenden Erweiterungsbau von 2005 in ein eigenes Gebäude verlagert.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf insgesamt 3.114.300 Euro veranschlagt. Darin enthalten sind Kosten für die Erschließung des Grundstücks, das Bauwerk, die technischen Anlagen, die Außenanlagen, die Ausstattung sowie die Baunebenkosten. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen, sodass der Betrieb der OGS im Sommer 2021 in den neuen Räumlichkeiten aufgenommen werden kann. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll der Entwurfsplanung zustimmen.
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- 11Schulraumerweiterung Erich-Kästner-RealschuleZur Vorlage · 20/0012 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0012 des Amtes für Immobilienwirtschaft sieht die Erweiterung des Raumangebots der Erich-Kästner-Realschule vor. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Schulausschusses vom November 2018, der einen Bedarf zur Sicherung und Optimierung des Schulstandortes festgestellt hat.
Die Planung sieht die Errichtung eines eingeschossigen Modulbaus vor, der eine Bruttogrundfläche von etwa 513 m² umfasst. Das Gebäude soll vier Klassenräume enthalten, die so konzipiert sind, dass jeweils zwei Räume zu einer größeren Einheit zusammengeschaltet werden können. Ergänzt wird das Programm durch einen multifunktional nutzbaren Flurbereich, einen Büroraum, einen Lehrmittelraum sowie Sanitäranlagen. Die Erschließung erfolgt barrierefrei über den Schulhof der Erich-Fried-Hauptschule bzw. den Schulgarten des Schulzentrums Brauck. Das Bauvorhaben umfasst zudem eine Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage unter Einhaltung der geltenden Energieeinsparverordnung.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 1.974.000 Euro veranschlagt. Darin enthalten sind Kosten für die Grundstückserschließung, das Bauwerk inklusive technischer Anlagen, die Außenanlagen, die Ausstattung sowie Baunebenkosten. Die jährlichen Betriebskosten werden auf 16.130 Euro geschätzt. Die bauliche Umsetzung ist für die Jahre 2020 und 2021 geplant, wobei die Aufnahme des Schulbetriebs in den neuen Räumen für das Frühjahr 2021 vorgesehen ist. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll der vorgestellten Entwurfsplanung zustimmen, sofern der Beschluss des Schulausschusses zum Raumprogramm vorliegt.
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- 12Barrierefreier Umbau der zentralen Bushaltestelle „Gladbeck West Bahnhof“ Vorstellung der AusführungsplanungZur Vorlage · 20/0010 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Ingenramtes sieht die Zustimmung zur Ausführungsplanung für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle „Gladbeck West Bahnhof“ vor. Die Maßnahme umfasst Anpassungen im Straßenraum der Sandstraße zwischen der Europabrücke und der Kreuzung zur Konrad-Adenauer-Allee sowie zur Mühlenstraße.
Im Rahmen der Straßenplanung werden die Fahrspurbreiten auf 3,25 Meter reduziert, um Platz für Radfahrstreifen im Kreuzungsbereich zu schaffen. Die Haltekanten werden auf 33 Meter verlängert, um das gleichzeitige Anfahren von Standard- und Gelenkbussen zu ermöglichen. Die Busbuchten erhalten Niederflurbordsteine sowie taktile Leitsysteme aus Rippen- und Noppenplatten, um die Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen zu gewährleisten. Zudem sind dynamische Fahrgastinformations-Tafeln sowie neue Wartehallen mit Solaranlagen geplant.
Die baulichen Veränderungen beinhalten auch die Erneuerung der Lichtsignalanlage sowie die Anpassung der Querungsfurt. Im Bereich der Nebenanlagen werden gemeinsame Geh- und Radwege mit unterschiedlichen Pflasterungen aus Betonstein und Klinker angelegt. Zur Modernisierung der Infrastruktur werden die Straßenbeleuchtung erneuert und neue Abfallbehälter sowie Ruhebänke aufgestellt. Für die Umsetzung müssen vier Bäume der geschützten Baumallee gefällt werden, wobei acht Ersatzpflanzungen vorgesehen sind; die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen ist hierzu im Gange. Die geschätzten Auszahlungen für das Vorhaben belaufen sich auf 692.000 Euro, wobei ein Zuschuss aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von 622.800 Euro vorgesehen ist.
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Hauptdokument|20200121182448-0|20200121182449-1|20200121182457-2|20200121182457-3|20200121182458-4
- 13Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 10.01.2020 „Sachstandsbericht Schlägel und Eisen Siedlung“
- 14Beschlusskontrolle - Beschlussliste 2. Halbjahr 2019Zur Vorlage · 20/0018 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 20/0018 des Dezernats V dient der Beschlusskontrolle im Stadtplanungs- und Bauausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Dokumentation der Beschlüsse, die der Ausschuss in den öffentlichen Sitzungen des zweiten Halbjahres 2019 gefasst hat.
Die beigefügte Liste führt die entsprechenden Entscheidungen chronologisch auf. Mit der Vorlage wird der Stadtplanungs- und Bauausschuss ersucht, die vorliegende Beschlussliste zur Kenntnis zu nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die reine Kenntnisnahme der Liste keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde durch den Stadtbaurat erstellt und war für die Sitzung des Ausschusses am 30. Januar 2020 vorgesehen.
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- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 17Mitteilungen des Dezernenten
- 18Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 19Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 20Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 21.11.2019nicht öffentlich
- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 22Vergaben des Baudezernates ab 50.000 €nicht öffentlich
- 23Planungsrechtlich relevante Vorhaben nach §§ 30, 34 und 35 BauGB, für die eine Abweichung oder Befreiung erteilt wurdenicht öffentlich
- 24Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 25Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich