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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 24.09.2019
- 5Anerkennung des 'Förderverein Lambertischule Gladbeck e.V'. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 78 SGB VIIZur Vorlage · 19/0391 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 19/0391 des Amts für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über den Antrag auf Anerkennung des Fördervereins Lambertischule Gladbeck e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein betreibt das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gladbecker Grundschule Lambertischule und erbringt damit Leistungen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
Das pädagogische Konzept der OGS umfasst unter anderem die Förderung der sozialen und emotionalen Entwicklung, die Unterstützung bei Hausaufgaben sowie die Bereitstellung einer strukturierten Tagesgestaltung inklusive Mittagsverpflegung. Ziel des Angebots ist zudem die Förderung der Selbstständigkeit sowie die Unterstützung von Kindern aus benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund. Laut Satzung verfolgt der Verein ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Die Verwaltung hat die Voraussetzungen für die Anerkennung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Verein unmittelbar Kinder- und Jugendhilfe leistet, gemeinnützige Wohlfahrtzwecke verfolgt und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gegeben ist. Es liegen keine Gründe vor, die gegen eine Anerkennung sprechen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Förderverein Lambertischule Gladbeck e.V. als Träger der freien Jugendhilfe anerkennt. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 6Vorstellung der Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V.Zur Vorlage · 19/0392 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0392 des Amtes für Jugend und Familie dient der Vorstellung der Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V. im Jugendhilfeausschuss. Der Bericht ist für die Sitzung am 26. November 2019 vorgesehen und ist zur Kenntnisnahme durch das Gremium bestimmt.
Die Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V. ist seit 35 Jahren als Einrichtung in der Gladbecker Beratungs- und Unterstützungslandschaft tätig. Die Beratungsangebote umfassen Schwerpunkte wie häusliche und sexualisierte Gewalt, Essstörungen, Trauma-Fachberatung sowie Krisenintervention. Die Einrichtung bietet Frauen einen geschützten Raum für verschiedene Anliegen. Zudem setzt sich der Verein politisch gegen Sexismus und Diskriminierung sowie für die Gleichstellung der Frau ein. Im Rahmen der Ausschusssitzung werden Vertreterinnen der Frauenberatungsstelle über die aktuelle Arbeit des Vereins berichten.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorstellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 7Bundesprogramm 'Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung'Zur Vorlage · 19/0409 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0409 des Amts für Jugend und Familie informiert den Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand des Bundesprogramms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“. Das Programm, das im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 läuft, verfolgt das Ziel, Kindern unter sechs Jahren einen frühzeitigen Zugang zum Bildungssystem zu ermöglichen und Fachkräfte zu qualifizieren. Die Gesamtausgaben für diesen Zeitraum belaufen sich auf 525.33<0xE2><0x80><0xAF>338,47 Euro, wobei die Stadt Gladbeck einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt und 90 Prozent durch Bundesmittel finanziert werden.
Die Umsetzung in Gladbeck basiert auf drei Angebotstypen. Im Bereich der Aufklärung und Information wurden die Hausbesuche nach einer Evaluation im Jahr 2018 umstrukturiert. Um die Bindung zu den Familien zu stärken, werden die Besuche nun bis zu zehnmal in unterschiedlichen Zeitabständen durchgeführt. Der zweite Schwerpunkt umfasst niederschwellige, kostenfreie frühpädagogische Angebote, die vor allem im Gladbecker Süden und in der Stadtmitte stattfinden. Der dritte Bereich umfasst die fachliche Qualifizierung des Personals und der Netzwerkpartner, unter anderem durch Fortbildungen zu interkulturellen und interreligiösen Themen.
Die Zielgruppe des Projekts sind Familien mit Kindern unter sechs Jahren, die noch nicht oder nur teilweise in das frühkindliche Bildungssystem integriert sind, wobei ein Fokus auf Familien mit Migrationshintergrund, Geflüchtete sowie Familien mit sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf liegt. Für den weiteren Projektverlauf sind zusätzliche Angebote wie Bewegungsangebote, Elterninformationsveranstaltungen und Familienausflüge vorgesehen. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 8Kindertagespflege, gesetzliche Grundlagen und die Umsetzung vor OrtZur Vorlage · 19/0421 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0421 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die aktuelle Situation, die gesetzlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung der Kindertagespflege in Gladbeck. Die Vorlage beschreibt die Kindertagespflege als eine etablierte Säule der Kinderbetreuung, die durch kleine Gruppen und feste Bezugspersonen eine individuelle Betreuung ermöglicht. Der Fokus liegt dabei vorrangig auf der Versorgung von Kindern im Alter von vier Monaten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, wobei in Einzelfällen auch eine Betreuung bis zum 14. Lebensjahr erfolgt.
Aus den vorliegenden Daten geht hervor, dass im Kita-Jahr 2018/2019 über 210 Kinder unter drei Jahren betreut wurden. Die Anzahl der belegten Plätze in der Kindertagespflege verzeichnete im Vergleich der Kita-Jahre von 2016/2017 bis 2018/2019 einen Anstieg von 215 auf 247 Plätze. Aufgrund steigender Geburtenzahlen in der Stadt wird ein zunehmender Bedarf an qualifizierten Kindertagespflegepersonen festgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf einen Qualifizierungskurs im Januar 2020 sowie eine Informationsveranstaltung im Dezember 2019 im Neuen Rathaus hingewiesen.
Der Bericht umfasst zudem Informationen zu den Aufgaben der Fachberatung, dem Beratungs- und Vermittlungsverfahren, der Eignungsprüfung sowie zur Qualitätssicherung und Vernetzung. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch diese Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 9Haushalt 2020Zur Vorlage · 19/0422 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0422 des Amts für Jugend und Familie informiert den Jugendhilfeausschuss über die Eckwerte des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2020. Der Entwurf umfasst die drei vom Amt verwalteten Produkte, wobei die genannten Werte die Personalkosten nicht enthalten.
Im Bereich der frühen Bildung und Betreuung sind Erträge von 14.257.870 € und Aufwendungen von 18.305.927 € vorgesehen. Für die Jugendförderung werden Erträge in Höhe von 436.238 € und Aufwendungen von 1.017.009 € veranschlagt. Das Produkt Hilfe zur Erziehung und Prävention weist Erträge von 3.090.888 € und Aufwendungen von 20.096.328 € aus.
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Gesamtaufwendungen ohne Personalkosten von 38,7 Mio. € auf 39,5 Mio. €. Gleichzeitig sinken die Erträge von 18,3 Mio. € auf 17,8 Mio. €. Die Verwaltung führt diese Entwicklung primär auf das Produkt Hilfe zur Erziehung und Prävention zurück. Dort stehen gestiegene Aufwendungen durch Preissteigerungen und die aktuelle Fallzahlentwicklung geringeren Erwartungen bei den Transfererträgen gegenüber, die aus Erstattungen des LWL für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge resultieren.
Der investive Finanzplan beinhaltet neben wiederkehrenden Beschaffungen den Ausbau von Kindertagesstätten, insbesondere durch ein Sofortprogramm zur Schaffung weiterer Plätze. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Dezernenten