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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 27.02.2018
- 5Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege hier: Beitragstabellen ab 01.08.2018Zur Vorlage · 18/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0163 des Amtes für Jugend und Familie sieht eine Anpassung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab dem 1. August 2018 vor. Der Entwurf schlägt eine jährliche Steigerung der Beiträge um 3 % für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2020/21 vor. Diese Dynamisierung orientiert sich an der Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse um 3 % sowie an einer Empfehlung der GPA.
Die Verwaltung begründet die Anpassung mit der aktuellen Refinanzierungsquote von 11,85 %, welche unter der gesetzlich vorgesehenen Quote von 19 % nach dem Kinderbildungsgesetz liegt. Die Vorlage führt zudem die Sozialstruktur der Stadt an, wobei ein erheblicher Teil der Familien als armutsnah oder arm eingestuft wird. Dies führt dazu, dass von den ursprünglich beitragspflichtigen Fällen im Kindergartenjahr 2014/15 letztlich nur 1.212 Beiträge festgesetzt werden konnten, da zahlreiche Befreiungen aufgrund von Einkommensgrenzen oder Geschwisterregelungen vorlagen. Eine Erhöhung der Beiträge um 3 % würde den städtischen Haushalt um etwa 50.000 Euro pro Jahr entlasten.
Konkret steigen die Beiträge in der untersten Beitragsklasse ab August 2018 in Kindertageseinrichtungen um 0,71 Euro und in der Kindertagespflege um 0,51 Euro. Bei einem Jahreseinkommen von über 125.000 Euro erhöht sich der monatliche Beitrag für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren um 24,89 Euro und für Kinder über zwei Jahren um 16,29 Euro. Der Jugendamtselternbeirat wurde angehört und hat keine Einwendungen erhoben.
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Hauptdokument|20180412150336|20180412150343|20180412150401|20180412150408|20180412150417
- 6Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2018/2019Zur Vorlage · 18/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0160 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Sicherstellung der Sonderfinanzierung für freie Kindertageseinrichtungsträger im Kindergartenjahr 2018/2019. Nachdem der Jugendhilfeausschuss die Kindergartenbedarfsplanung bereits einstimmtig beschlossen hat, steht nun die Finanzierung der Angebote im Fokus. Die Verwaltung führt aus, dass die Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz aufgrund steigender Personal- und Sachkosten für viele Träger nicht ausreicht. Um die Trägerschaft freier Einrichtungen zu erhalten, werden Sonderfördermittel vorgesehen, da die gesetzlichen Eigenanteile der Träger nicht vollständig erbracht werden können.
Der beantragte Gesamtbetrag für die Sonderförderung beläuft sich auf 1.048.442 Euro. Davon entfallen 171.799 Euro auf die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, da dieser den gesetzlichen Eigenanteil von 9 Prozent nicht leisten kann. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde beantragt eine Förderung in Höhe von 487.948 Euro. Für den Kita-Zweckverband im Bistum Essen sind 254.206 Euro vorgesehen, was die Übernahme der 34 Zusatzplätze sowie die Finanzierung der 5. Gruppe St. Michael einschließt. Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. erhält 126.968 Euro, um den Eigenanteil von 9 Prozent abzudecken. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als nicht vorhanden angegeben, wobei die Auszahlungen für die Jahre 2018 und 2019 im investiven Finanzplan auf 436.851 Euro beziehungsweise 611.591 Euro beziffert werden.
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- 7Bundesprogramm 'Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung'Zur Vorlage · 18/0166 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 18/0166 zum Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ informiert den Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Sachstand des Projekts. Das Programm, das vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 läuft, wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Ziel der Initiative ist die Unterstützung von Familien mit Kindern unter sechs Jahren, wobei ein Schwerpunkt auf Familien mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund liegt. Die Umsetzung erfolgt durch Aufklärung, niedrigschwellige frühpädagogische Angebote sowie Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt zu 90 Prozent durch Bundesmittel in Höhe von jährlich 150.000 Euro, während die Stadt Gladbeck einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Im Rahmen der Umsetzung wurden im Januar vier Stellen im Umfang von jeweils 19,5 Wochenstunden besetzt, die eine Projektkoordination sowie drei Sprach- und Kulturmittlerinnen umfassen. Die Verwaltung stellt zudem weitere Personalressourcen bereit.
Als Anker-Kita fungiert das städtische Familienzentrum Vehrenbergstraße. Das Angebot umfasst unter anderem Spielgruppen, sprachfördernde Bewegungsangebote sowie Beratungsleistungen für Familien auf Wartelisten des Amtes für Jugend und Familie. Zudem bestehen Kooperationen mit der Südparkschule und dem Verein „Kinder im Blick“. Eine achtstufige Qualifizierungsmaßnahme für das Projektteam und Netzwerkpartner ist für den Zeitraum von April bis Dezember 2018 vorgesehen. Den jährlichen Aufwendungen von 139.700 Euro stehen Erträge von 127.000 Euro gegenüber, wobei die notwendigen Haushaltsmittel vorhanden sind.
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- 8Einrichtung eines neuen FamilienzentrumsZur Vorlage · 18/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Jugend und Familie zum Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Einrichtung eines neuen Familienzentrums in Gladbeck. Aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Jugendamtsbezirk Gladbeck ein weiteres, insgesamt 13. Familienzentrum zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt auf Basis eines Sozialindex, der neben demografische Kriterien auch die Anzahl der SGB II-regelleistungsberechtigten Kinder berücksichtigt.
Die Arbeitsgemeinschaft „Tagesbetreuung für Kinder“ hat in ihrer Sitzung vom 12. April 2018 vorgeschlagen, die Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Enfieldstraße im Stadtteil Rentfort-Nord für das Zertifizierungsverfahren vorzuschlagen. Die Entscheidung basiert auf der Analyse der sozialen Daten im Stadtteil Rentfort-Nord. Dort ist der Anteil der SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Vergleich zum stadtweiten Durchschnitt besonders hoch. Zudem weist der Stadtteil eine hohe Anzahl an Kindern zwischen 0 und 14 Jahren in Bedarfsgemeinschaften auf.
Die Kindertageseinrichtung der AWO wird bereits seit 2014 als plusKITA und Sprachförderkita gefördert. Durch die Zertifizierung als Familienzentrum sollen die Angebote für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf erweitert werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Einrichtung an dem entsprechenden Zertifizierungsverfahren teilnimmt. Für die Umsetzung sind jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 14.000 Euro vorgesehen.
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- 9Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 10Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 11Mitteilungen des Dezernenten