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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 17.09.2018
- 5Bericht der Jugendkunstschule über das 1. Halbjahr 2018Zur Vorlage · 18/0388 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 18/0388 des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss über den Bericht der Jugendkunstschule für das erste Halbjahr 2018. In diesem Zeitraum verzeichnete die Einrichtung insgesamt 1.047 Nutzerinnen und Nutzer.
Das Kursangebot umfasste unter anderem Angebote in den Bereichen Nähen, Bauwerkstatt, Malatelier und Graffiti sowie Outdoorprojekte wie die „Naturstrolche“. Ergänzt wurde das Programm durch Wochenendworkshops zu Themen wie Sitzkunst, Light-Painting und Zeichnen sowie durch zusätzliche Kurz-Nähkurse im Juni. Im Rahmen der Gladbecker Kinder- und Jugenduni fand ein Upcycling-Vormittag für Familien statt.
Die Jugendkunstschule beteiligte sich zudem an den „Wochen der Vielfalt“ durch eine Lesung in Kooperation mit der Islamischen Bildungsakademie sowie einen Workshop zur Ebru-Malerei. Weitere Kooperationen fanden mit Einrichtungen des Offenen Ganztags, dem Stadtteilfest in Brauck und der „Schools out Party“ am Kotten Nie statt. Zudem wurden Besuche von Kita-Gruppen und Kulturstrolcheklassen sowie eine Aufführung der Theaterwerkstatt für Kinder durchgeführt.
Das Sommerferienprogramm wurde kostenfrei angeboten, wobei die Finanzierung der Kurse über das Projekt „Kulturrucksack NRW“ sowie durch das Jugendamt erfolgte. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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- 6Grundzüge des Programms der Jugendkunstschule für das 1. Halbjahr 2019Zur Vorlage · 18/0389 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0389 des Kulturamtes legt die Grundzüge des Programms der Jugendkunstschule für das erste Halbjahr 2019 dar. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss das beabsichtigte Programm zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Das geplante Programm umfasst verschiedene Schwerpunkte in den Bereichen Malen, Zeichnen, plastisches Gestalten, Textilkunst sowie Theater, Literatur und Medien. Angeboten werden unter anderem Kurse für verschiedene Altersgruppen, von Vorschulkindern bis hin zu Jugendlichen, sowie spezielle Workshops in den Osterferien, an Wochenenden und als Familienwochenenden. Themenbereiche sind unter anderem Airbrush, Comic, Tonwerkstätten, Nähatelier und Graffiti.
Zudem sind besondere Projekte im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums der Stadt Gladbeck vorgesehen. Dazu gehören die Fortführung des Fotografie-Projekts „Auf ganzer Linie“ in Kooperation mit der Kulturwerkstatt Bottrop, ein Workshop zum Bau eines Schatzkistchens im Rahmen der Gladbecker Kinder- und Jugenduni sowie ein Projekt zum Thema Kirmes in den Sommerferien. Im Mai ist zudem eine Ausstellung in der Stadtbücherei anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Jugendkunstschule geplant.
Die finanziellen Auswirkungen werden mit jährlichen Erträgen von 41.000 Euro und jährlichen Aufwendungen von 54.000 Euro angegeben, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 7Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Kultur- und stadthistorische Bedeutung der Grabstätten und Gräberfelder der Gladbecker Friedhöfe -
- 8Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung) - Umsetzung der HSP-Maßnahme 28.2 -Zur Vorlage · 18/0391 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 18/0391 eine Änderung der Veranstaltungs-Entgeltordnung vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Umsetzung der Maßnahme 28.2 des Haushaltssanierungsplans sowie die Reaktion auf gestiegene Preise beim Einkauf kultureller Veranstaltungen und der damit verbundenen Nebenkosten. Die letzte Änderung der entsprechenden Ordnung erfolgte im November 2014.
Die vorgeschlagene Neuregelung sieht Erhöhungen bei den Abonnement-Preisen vor. Für das Kindertheater sowie die Abonnements E und H werden die Normalpreise um jeweils 0,50 Euro pro Veranstaltungstermin angehoben. Bei allen weiteren Abonnement-Formaten, darunter der Gemischte Ring, der Komödien Ring, das Kabarett sowie das große und kleine Wahl-Abo, beträgt die Erhöhung jeweils 1,00 Euro pro Termin.
Im Bereich der Einzelkarten werden die Preise für das Kinder-, Jugend- und Schultheater um 1,00 Euro und für die weiteren Preisgruppen um jeweils 2,00 Euro angehoben. Die bestehenden Ermäßigungen von 50 Prozent bzw. 75 Prozent für Inhaber der Gladbeck-Card bleiben von dieser Änderung unberührt.
Die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des Haushaltssanierungsplans ist mit einem Umfang von 4.000 Euro veranschlagt. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Änderung der Ordnung vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Kulturausschuss und zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck weitergeleitet.
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Hauptdokument|20181031163810|20181031163825|20181031163841|20181102100804|20181102100841
- 9Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung) - Umsetzung der HSP-Maßnahme 34.3 -Zur Vorlage · 18/0392 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Mietkosten im Rahmen der Maßnahme 34.3 des Haushaltssanierungsplans sowie aufgrund gestiegener Kosten. Die letzte Fassung der Stadthallen-Entgeltordnung wurde im November 2014 vom Rat der Stadt Gladbeck verabschiediert.
Die vorliegende Vorlage sieht eine einheitliche Erhöhung der bisherigen Mietkosten um jeweils 50 Euro vor. Im Bereich der Grundtarife steigt das Entgelt für die Nutzung des Foyers von 300 Euro auf 350 Euro und für den Saal mit Foyer von 900 Euro auf 950 Euro. Bei den Kurstarifen erhöht sich der Preis für das Foyer von 200 Euro auf 250 Euro und für den Saal mit Foyer von 600 Euro auf 650 Euro.
Die Entgelte für die Nutzung von Außenbereichen sowie die Gebühren bei einer Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer bleiben unverändert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Gebühren in der Praxis nur selten anfallen. Die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des Haushaltssanierungsplans ist mit einem Umfang von 3.000 Euro veranschlagt. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt, nachdem sie im Kulturausschuss beraten wurde.
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- 10Änderung der Richtlinien der Volkshochschule der Stadt Gladbeck für die Zahlung von DozentenhonorarenZur Vorlage · 18/0394 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0394 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Honorarrichtlinien der Volkshochschule (VHS) der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, die Vergütung für Kursleitende zu modifizieren, um die Honorarsätze an das regionale Niveau anzupassen und die Differenz zu den Sätzen für Integrationskurse zu verringern.
Nach den vorgeschlagenen Änderungen soll der Bereich der wissenschaftlichen und berufsorientierten Angebote, wie etwa Fremdsprachen oder EDV, künftig mit 17,00 bis 25,00 Euro pro Unterrichtsstunde vergütet werden. Der bisherige Rahmen lag zwischen 15,00 und 19,00 Euro. Für sonstige Veranstaltungen, darunter Kreativkurse oder Gesundheitsbildung, wird der Bereich von bisher 13,00 bis 17,00 Euro auf künftig 15,00 bis 23,00 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben.
Die Umsetzung der neuen Richtlinien ist zum 1. Januar 2019 vorgesehen, sodass die Änderungen für das Frühjahrssemester 2019 wirksam werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Erhöhung der Regelhonorarsätze um 1,00 Euro pro Unterrichtsstunde im Jahr 2019 zu Mehrausgaben von etwa 9.500 Euro führt. Diese Kosten sollen durch gestiegene Landeszuweisungen nach dem Weiterbildungsgesetz sowie durch Anpassungen der Teilnehmerentgelte gedeckt werden. Die Erhöhung der Landesförderung wird für das Jahr 2019 auf insgesamt etwa 17.500 Euro geschätzt.
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- 11Konzeption für die Planung kultureller Veranstaltungen für die Spielzeit 2019/2020Zur Vorlage · 18/0395 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0395 des Kulturamtes befasst sich mit der Konzeption für die Planung kultureller Veranstaltungen der Spielzeit 2019/2020. Die Kulturverwaltung schlägt vor, die in der Vorlage aufgezeichneten Programmstrukturen umzusetzen. Die Planung und Vorbereitung der Veranstaltungsprogramme erfolgt dabei in zwei Stufen, wobei zunächst über die strukturellen Vorgaben entschieden wird, bevor dem Kulturausschuss im Frühjahr 2019 das konkrete Programm vorgelegt wird.
Der geplante Spielplan für die Mathias-Jakobs-Stadthalle sieht ein breit gefächertes Angebot vor, das Genres wie Boulevard, Musik, Schattentheater, Schauspiel und Operette umfasst. Zudem sind Sonderveranstaltungen wie Klassikkonzerte, Musicals, Comedy-Abende sowie das Irish Folk Festival vorgesehen. Das Programm wird durch Einmietungen ergänzt. Ein Bestandteil der Planung sind verschiedene Abonnement-Reihen, darunter die Reihen G und K, das Kabarett-Abo sowie Kindertheater-Abonnements für Kinder ab fünf und acht Jahren.
Des Weiteren sind Kooperationsprojekte wie die Kleinkunstreihe „Intermezzo“ sowie Programme wie das KUSSS-Sommerprogramm und Kindertheater-Aufführungen in Kindertagesstätten Teil der Konzeption. Auch Open-Air-Veranstaltungen wie das Appletatenfest oder „Umsonst & Draußen“ sind vorgesehen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Strukturen soll ohne zusätzliche finanzielle Auswirkungen erfolgen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung der kulturellen Veranstaltungen gemäß der vorliegenden Konzeption zu beauftragen.
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- 12Aufhebung eines SperrvermerksZur Vorlage · 18/0396 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0396 des Kulturamtes sieht die Aufhebung eines Sperrvermerks für die Planungsstelle 04.06.01./0044.783100 im investiven Haushalt 2018 vor. Für die Neugestaltung der Räumlichkeiten des Museums ist in dieser Position ein Betrag von 20.000 Euro eingestellt. Der bestehende Sperrvermerk ist so konzipiert, dass er aufgehoben wird, sobald Einnahmen von Dritten generiert werden können.
Im Rahmen der Ausstattung von Raum 4 des Museums ist die Anschaffung von museumspädagogischen Möbeln mit einem Kostenpunkt von etwa 15.000 Euro vorgesehen. Hierfür wurde ein Zuwendungsantrag beim LWL-Museumsamt gestellt, welches eine Förderung in Höhe von 30 Prozent vorsieht. Durch diese Maßnahme wird eine Einzahlung von 4.500 Euro aus Beiträgen Dritter erwartet.
Die Aufhebung des Sperrvermerks ist notwendig, um die geplanten Ausgaben für die Möbelbeschaffung tätigen zu können. Der Entwurf sieht vor, dass der Sperrvermerk bei der genannten Planungsstelle aufgehoben wird. Die finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung sind als nicht vorhanden angegeben, während im investiven Finanzplan eine Einzahlung von 4.500 Euro und eine Auszahlung von 15.000 Euro verzeichnet sind.
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- 13Haushalt 2019: Produktplan-Entwurf für den KulturbereichZur Vorlage · 18/0397 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 18/0397 des Kulturamtes dient der Information des Kulturausschusses über den Entwurf des Produktplans für den Haushalt 2019 im Bereich der Kultur. Der Entwurf umfasst die detaillierte Aufstellung der geplanten Ausgaben und Leistungen in verschiedenen Produktbereichen, die in den Bänden I und II des Haushaltsplans dokumentiert sind.
Der vorliegende Plan umfasst unter anderem die Bereiche des zentralen Verwaltungsarchivs, der Kulturförderung sowie der Kultur- und Stadtmarketingveranstaltungen. Des Weiteren sind die finanziellen Planungen für die Volkshochschule, die Jugendkunstschule und die Stadtbücherei Bestandteil des Entwurfs. Auch die Bereiche Museum, die Städtische Galerie sowie das Historische Archiv sind in der Vorlage aufgeführt.
Zusätzlich werden die Produkte für den Denkmalschutz sowie die Betriebskosten und Planungen für die Mathias-Jakobs-Stadthalle und das Bürgerhaus Gladbeck-Ost im Rahmen des Produktplans 2019 berücksichtigt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss den vorliegenden Entwurf des Produktplans für den Kulturbereich zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Beigeordnete legte die Unterlagen für die Sitzung am 12. November 2018 vor.
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- 14Literaturbüro Ruhr e.V. -Neue Wege und Aufgaben für das Literaturbüro Ruhr e.V.-Zur Vorlage · 18/0399 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 18/0399 des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss über die inhaltliche und strukturelle Neuausrichtung des Literaturbüro Ruhr e.V. Der Verein, der seit 1986 in Gladbeck ansässig ist, hat mit einem neuen Team die Arbeit aufgenommen. Seit dem 1. Juni 2018 leitet eine neue Leitung das Büro, unterstützt durch weitere Teammitglieder sowie eine Honorarkraft.
Im Rahmen eines Beschlusses des Vereinsvorstands vom 25. September 2018 hat das Literaturbüro die Federführung beim Literaturnetzwerk Ruhr übernommen. Das neue Konzept umfasst neben dem Netzwerkmanagement auch Marketingaufgaben für die Literaturszene im Ruhrgebiet. Zudem fungiert der Verein als Koordinator für gemeinsame Programminitiativen und Veranstaltungen der verschiedenen Akteure der regionalen Literaturlandschaft.
Trotz der Veränderungen bleiben die Literaturvermittlung und die Literaturförderung Bestandteile der Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Herausgabe eines Weiterbildungskalenders sowie die Vergabe des Literaturpreises Ruhr, der gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr verliehen wird. Die Finanzierung der Arbeit erfolgt durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Regionalverbands Ruhr sowie der Stadt Gladbeck. Die Leiterin des Büros berichtet in der Sitzung mündlich über die Details der Neuausrichtung. Der Kulturausschuss wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 17Mitteilungen der Dezernentin