Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 12.04.2016
- 5Bestellung von Schriftführer/innenZur Vorlage · 16/0262 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0262 des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Neubesetzung der Schriftführerfunktionen im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Grundlage für die Vorlage ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse sowie deren Unterzeichnung durch den Ausschussvorsitzenden und eine vom Ausschuss zu bestellende Schriftführerin vorschreibt.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die bisherige Bestellung der stellvertretenden Schriftführerin aufzuheben. An ihrer Stelle soll die Stadtinspektorin als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses bestellt werden. Die bestehende Bestellung der Stadtamtsrätin als Schriftführerin soll unverändert fortbestehen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht somit vor, dass die Stadtamtsrätin als Schriftführerin und die Stadtinspektorin als stellvertretende Schriftführerin für die Protokollführung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit eingesetzt werden. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 6Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V. hier: Tätigkeitsbericht 2015Zur Vorlage · 16/0263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0263 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit über den Tätigkeitsbericht 2015 der Frauenberatungsstelle Gladbeck e. V. Der Bericht soll im Rahmen der Sitzung am 6. September 2016 vorgestellt werden.
Die Frauenberatungsstelle Gladbeck e. V. wurde im Jahr 1984 gegründet. Die Einrichtung fungiert als Anlaufstelle für Frauen in Ausnahmemaßnahmen oder Notsituationen, beispielsweise bei Gewalterfahrungen oder Beziehungsproblemen. Das Angebot umfasst zudem Beratungsleistungen zu Themen rund um Trennung und Scheidung.
Im Rahmen der Ausschusssitzung werden Vertreterinnen der Beratungsstelle auf Basis des Geschäftsberichts für das Jahr 2015 die aktuelle Organisationsstruktur sowie die Inhalte der angebotenen Leistungen präsentieren. Mit dem vorliegenden Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht der Frauenberatungsstelle zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 7Aktueller Sachstand Arbeitsgelegenheit (AGH) im Jobcenter, Bezirksstelle Gladbeck, hier: City-Service GladbeckZur Vorlage · 16/0265 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 16/0265 des Jobcenters Bezirksstelle Gladbeck informiert den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit über den aktuellen Sachstand der Arbeitsgelegenheit (AGH) „City-Service Gladbeck 1“. Die Maßnahme, die auf § 16d SGB II basiert, zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erhalten oder wiederherzustellen und deren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Das Projekt, das von der GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft getragen wird, befindet sich seit dem 1. August 2014 in der dritten Förderperiode. Die Maßnahme richtet sich vorrangig an Personen über 50 Jahre. Zu den Aufgaben gehören Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher der Stadt, wie etwa Hilfestellungen beim Buseinstieg, die Beseitigung von Verunreinigungen sowie Auskünfte. Damit sollen das Sicherheitsgefühl und die Sauberkeit im Stadtgebiet gefördert werden, ohne dabei bestehende Strukturen wie die Stadtreinigung oder die Polizei zu ersetzen.
In der ersten Projektphase wurden 25 Teilnehmer zugewiesen, in der zweiten Phase 35 Personen. In der laufenden dritten Phase wurden bis Mitte August 2016 bereits 18 Teilnehmer registriert. Die Berichterstattung dokumentiert erste Erfolge bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt sowie in weiterführende Bildungsmaßnahmen. Neben der Stabilisierung der sozialen Kompetenzen der Teilnehmenden werden die positiven Auswirkungen auf das Stadtbild und die Steigerung der individuellen Belastbarkeit hervorgehoben. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden nicht angegeben.
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- 8Zuschüsse 2016Zur Vorlage · 16/0266 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 16/0266 des Amtes für Soziales und Wohnen sieht die Auszahlung von Zuschüssen für das Jahr 2016 vor. Im Rahmen des Ergebnisplans 2016 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und den Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, insgesamt 20.685 Euro für die Bezuschussung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren vorgesehen.
Nach Abschluss der Prüfung aller Verwendungsnachweise für das Jahr 2015 ist die Auszahlung der Mittel für das laufende Jahr möglich. Die Verteilung der Gelder erfolgt auf Basis eines abgestimmten Punktesystems. Dabei werden die Art und die Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Ein Punktwert entspricht dabei einem Betrag von 183,05 Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2016 einen Kommunalzuschuss in der Gesamthöhe von 20.685 Euro zur Unterhaltung der Seniorenbegegnungsstätten erhalten. Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sollen die Verteilung der Zuschüsse gemäß der beigefügten Anlage beschließen. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Ergebnisrechnung sowie die Auszahlungen im Rahmen des Haushalts.
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- 9Beschlusscontrolling 1. Halbjahr 2016Zur Vorlage · 16/0267 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 16/0267 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit über den Stand des Beschlusscontrollings für das erste Halbjahr 2016. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den entsprechenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Der Bericht umfasst eine detaillierte Beschlussliste, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass durch die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Veränderungen bei den Erträgen oder dem Aufwand in der Ergebnisrechnung zu verzeichnen, noch ergeben sich Auswirkungen auf den investiven Finanzplan. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten im Auftrag der Verwaltung erstellt und ist als Entscheidungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses am 6. September 2016 vorgesehen.
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- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 11Mitteilungen des Dezernenten
- 12Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden