Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 4Kinderhospizarbeit in DeutschlandZur Vorlage · 16/0301 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 16/0301 des Amts für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über die Kinderhospizarbeit in Deutschland. Der Bericht erläutert die Strukturen der Sterbebegleitung für Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. Dabei wird zwischen stationären Einrichtungen, die Aufenthalte für die betroffenen Kinder und deren Familien ermöglichen, und ambulanten Diensten unterschieden.
Die Kinderhospizarbeit umfasst nicht nur die letzte Lebensphase, sondern begleitet die Familien ab der Diagnose und bezieht auch Geschwister sowie Eltern mit ein. Ein wesentliches Merkmal ist der Austausch zwischen Familien in ähnlichen Lebenssituationen sowie die Entlastung von alltäglichen Aufgaben. Während die pflegerische Versorgung nicht Teil des Hospizangebots ist, können entsprechende Leistungen vermittelt werden. Die Angebote sind für die Familien kostenfrei.
Die ambulante Kinderhospizarbeit wird maßgeblich durch ehrenamtliches Engagement getragen. In Deutschland arbeiten aktuell über 100 ambulante Dienste, wobei die Koordination durch Fachkräfte aus der Sozialpädagogik oder Pflege erfolgt. Der Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Emscher-Lippe betreut derzeit 19 Familien aus den Städten Gladbeck, Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Oberhausen und Voerde. Die Begleitung durch 40 ehrenamtliche Kräfte erfolgt im Rahmen der regionalen Versorgung. In der Sitzung wird zudem ein ergänzender Bericht der Koordinatorin des ambulanten Dienstes erwartet. Der Integrationsrat wird angehalten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 5Unbegleitete minderjährige FlüchtlingeZur Vorlage · 16/0325 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Integration und Sport hat dem Integrationsrat eine Mitteilungsvorlage zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorgelegt. Die Vorlage informiert über die aktuelle Situation dieser Personengruppe, die ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte aus Krisen- und Armutsgebieten nach Deutschland einreist.
Nach Angaben der Verwaltung lebten zum Stichtag 31. August 2016 in Nordrhein-Westfalen 12.840 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. In Gladbeck waren zum selben Zeitpunkt 46 Personen dieser Gruppe auf die Aufnahmequote anzurechnen, wobei die Sozialen Dienste des Amtes für Jugend und Familie derzeit 57 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen. Die Verteilung der Flüchtlinge auf das Bundesgebiet erfolgt nach dem Königssteiner Schlüssel.
Die Vorlage beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die unter anderem die vorläufige Inobhutnahme sowie die Bestellung von Vormunden umfassen. Für Jugendliche ohne Kontakt zu Verwandten oder Bekannten sind Hilfen zur Erziehung sowie die Unterbringung in Einrichtungen vorgesehen, nachdem in einer Clearingstelle der individuelle Jugendhilfebedarf geklärt wurde. Die Aufgaben der Fachkräfte umfassen den Schutz sowie die Orientierungshilfe in der Gesellschaft. Die Sachgebietsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Amt für Jugend und Familie wird im Rahmen der Sitzung über die bereitgestellten Angebote berichten. Der Integrationsrat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 6Konflikte lösen, Zusammenleben stärken Vorstellung des SchiedsamtesZur Vorlage · 16/0326 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Integrationsrats am 28. September 2016 wurde eine Mitteilungsvorlage des Amts für Integration und Sport zur Vorstellung des Schiedsamtes vorgelegt. Die Vorlage dient der Information über die Aufgaben und die Funktionsweise der Schiedspersonen, die vom Rat für eine Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Die Tätigkeit der Schiedspersonen umfasst die Bearbeitung von Privatklagesachen, bei denen eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nur bei öffentlichem Interesse erfolgt. Hierzu zählen unter anderem Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie leichte Körperverletzung. Zudem ist in bestimmten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, bevor eine Klage vor Gericht zulässig ist.
Die Schiedstätigkeit wird auf ehrenamtlicher Basis ausgeübt. Die Anforderungen an die Schiedspersonen umfassen eine entsprechende persönliche Eignung, die Wohnhaftigkeit im Schiedsamtsbezirk sowie die Abwesenheit von Vorstrafen oder Betreuungsverhältnissen. Erforderlich sind zudem Menschenkenntnis, Geduld und die Fähigkeit zur Erstellung von Vergleichsprotokollen bei einem geschätzten Zeitaufwand von etwa zehn Stunden pro Monat.
Für den Zeitraum von 2010 bis 2016 wurden im Schiedsamtsbezirk Gladbeck III insgesamt 83 Fälle verzeichnet, wobei in 21 Fällen Personen mit Migrationshintergrund beteiligt waren. Im Sinne der Förderung von Integration und Teilhabe wird die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund für das Ehrenamt unterstützt. Ein Vertreter des Kommunalen Integrationszentrums Recklinghausen berichtete über die praktischen Erfahrungen aus der Schiedstätigkeit. Der Integrationsrat nahm den Bericht zur Kenntnis.
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- 7Verabschiedung einer Resolution 'Für ein friedvolles Miteinander'Zur Vorlage · 16/0327 · Beschlussvorlage
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Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck beabsichtigt, im Rahmen seiner Sitzung am 28. September 2016 die Resolution „Für ein friedvolles Miteinander“ zu verabschieden. Die entsprechende Beschlussvorlage des Amts für Integration und Sport thematisiert die Bedeutung eines respektvollen Zusammenlebens in einer Stadt, in der Menschen aus über 100 Nationen wohnhaft sind.
Die Vorlage verweist auf die historischen und aktuellen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sowie auf die zunehmende Zahl von Menschen mit türkischem Hintergrund in Deutschland. Angesichts politischer Spannungen auf internationaler Ebene wird die Notwendigkeit betont, den sozialen Frieden in der Kommune zu wahren.
Der Entwurf der Resolution legt fest, dass politische Konflikte aus Heimatstaaten nicht in Deutschland ausgetragen werden sollen, sofern diese das lokale Miteinander negativ beeinflussen. Der Integrationsrat spricht hiermit extremistischen Gruppen und Strömungen eine Absage aus. Zudem werden Hass, Gewalt, Ausgrenzung, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit sowie die Leugnung historischer Tatsachen und gewaltbereiter Salafismus abgelehnt. Die Resolution unterstreicht die Werte Freiheit, Toleranz, Solidarität und Demokratie als Grundlage für das Zusammenleben in Gladbeck. Durch die Verabschiedung der Vorlage sollen die Grundsätze der demokratischen Ordnung und des gegenseitigen Respekts bekräftigt werden. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss entstehen nicht.
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- 8Berichte aus den Ausschüssen
- 9Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 10Mitteilungen des Integrationsratsvorsitzenden
- 11Mitteilungen der Verwaltung