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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Schulausschusses am 26.01.2015
- 5Einsatz von Förderschullehrkräften in der Grundschule und Bestimmung von Schwerpunktschulen im Primarbereich gemäß § 20 Abs. 6 SchulgesetzZur Vorlage · 15/0102 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Umsetzung eines städtischen Inklusionskonzeptes liegt dem Schulausschuss eine Beschlussvorlage zur Einrichtung von Schwerpunktschulen im Primarbereich vor. Gemäß § 20 Abs. 6 Schulgesetz beabsichtigt die Stadt, drei Grundschulstandorte als Schwerpunktschulen zu bestimmen. Diese Schulen sollen über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung hinaus mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt abdecken.
Konkret ist vorgesehen, die Wittringer Schule mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung auszustatten. Für den Standort Butendorf ist der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vorgesehen, während für den Standort Rosenhügel der Schwerpunkt auf körperlicher und motorischer Entwicklung liegen soll. Der Aufbau an den Standorten Butendorf und Rosenhügel soll sukzessive mit den Eingangsklassen erfolgen. Für die Schule am Rosenhügel ist eine Aufnahme der Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2016/17 geplant, da zunächst eine Raumkonzeption erarbeitet werden muss.
Die Schulkonferenzen der beteiligten Standorte befürworten die Bestimmung als Schwerpunktschulen, verweisen jedoch auf die Notwendigkeit der Bereitstellung personeller und sächlicher Voraussetzungen. Die Verwaltung wird die Investitions- und Ausstattungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Schulen und der Schulaufsicht festlegen. Der Beschlussentwurf geht davon aus, dass die erforderliche Lehrerversorgung für die sonderpädagogische Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen verlässlich und dauerhaft sichergestellt wird.
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- 6Bildung für Kinder von Flüchtlingen - SachstandsberichtZur Vorlage · 15/0109 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 15/0109 des Amts für Bildung und Erziehung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Sachstand zur Bildung für Kinder aus Flüchtlings- und Zuwandererfamilien in Gladbeck. Im Zeitraum vom 1. August 2013 bis zum 2. März 2015 wurden 276 Kinder im Alter von 0 bis unter 18 Jahren in die Stadt aufgenommen, wobei 126 Kinder in die Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren und 150 Kinder in die Altersgruppe von 6 bis 18 Jahren entfallen. Die Unterbringung der Familien erfolgt überwiegend dezentral, wobei ein Zuzug aus osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnen ist.
Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt die Beratung der Familien und die Vermittlung in die schulische sowie außerschulische Versorgung. An den Grundschulen erfolgt die Förderung der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte derzeit in Regelklassen. An weiterführenden Schulen wurden Vorbereitungsklassen an der Erich-Fried-Schule und der Werner-von-Siemens-Realschule eingerichtet, um die sprachliche Integration zu unterstützen.
Im Elementarbereich werden Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren bislang durch Überbelegungen in bestehenden Kindertagesstätten versorgt, wobei die Kapazitäten begrenzt sind. Die Stadt hat Interesse an der Einrichtung von Spiel- und Eltern-Kind-Gruppen angemeldet, um eine niederschwellige Erstversorgung zu ermöglichen. Angesichts der Entwicklungen ist mit einem steigenden Bedarf an Kapazitäten zu rechnen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Sicherstellung der Lehrerversorgung Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Zusätzliche Sachkosten für die Versorgung werden derzeit über die allgemeinen Budgetverantwortungen der Fachämter abgewickelt.
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- 7Namensgebung für die durch Zusammenlegung der kath. Vinzenzschule und der ev. Uhlandschule ab Schuljahr 2015/16 errichtete Gemeinschaftsgrundschule in ButendorZur Vorlage · 15/0097 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0097 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Namensgebung für die neu errichtete Gemeinschaftsgrundschule in Butendorf. Die Schule entsteht durch die Zusammenlegung der katholischen Vinzenzschule und der evangelischen Uhlandschule zum Schuljahr 2015/16.
Im Rahmen eines Bestimmungsverfahrens, das im Juni 2014 durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt wurde, wurde die Schulart festgelegt. Da die Voraussetzungen für eine andere Schulart nicht erfüllt waren, wurde die Errichtung einer Gemeinschaftsgrundschule beschlossen, wofür das Schulamt für den Kreis Recklinghausen am 27. November 2014 die Zustimmung erteilte. Für das kommende Schuljahr 2015/16 sind nach aktuellem Stand 81 Kinder an der Einrichtung angemeldet.
Auf Grundlage der Vorschläge der Schulkonferenzen der bisherigen Schulen schlägt die Verwaltung vor, die neue Einrichtung als „Mosaikschule – Städtische Gemeinschaftsgrundschule, Diepenbrockstraße 15“ zu bezeichnen. Die Entscheidung über die Benennung obliegt dem Schulträger Stadt Gladbeck durch den Schulausschuss. Die Namensgebung folgt dabei den Vorgaben des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Bezeichnung den Schulträger, die Schulform, die Schulstufe sowie die Schulart angeben muss. Mit der Vergabe des Namens sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 8Einrichtung eines außerunterrichtlichen Angebots der offenen Ganztagsschule an der städtischen Gemeinschaftsgrundschule in Butendorf zum Schuljahr 2015/16Zur Vorlage · 15/0098 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0098 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Einrichtung eines außerunterrichtlichen Angebots der offenen Ganztagsschule an der städtischen Gemeinschaftsgrundschule in Butendorf für das Schuljahr 2015/16 vor. Grundlage für diesen Antrag ist der Beschluss der Schulkonferenzen der Vinzenz- sowie der Uhlandschule vom 11. Februar 2015, das Angebot nach der Zusammenlegung der Schulen fortzuführen.
Als Träger der offenen Ganztagsschule ist die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen vorgesehen. Für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote sollen die bereits vorhandenen Räumlichkeiten und die bestehende Ausstattung weitergenutzt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen soll über Fördermittel des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder erfolgen, für die ein Antrag bei der Bezirksregierung Münster bis zum 31. März 2015 eingereicht werden muss. Eine Voraussetzung für diese Förderung ist die Zustimmung des Schulträgers.
Der Entwurf sieht vor, dass der Schulausschuss der Einrichtung der offenen Ganztagsschule zustimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Maßnahmenträger abzuschließen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck vorgesehen.
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- 9Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19. Mai 2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 20. März 2013 Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2015Zur Vorlage · 15/0100 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0100 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine Anpassung der Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vor. Die Änderung der Satzung soll zum 1. August 2015 wirksam werden.
Grund für den Vorschlag ist die Deckung eines steigenden Zuschussbedarfs sowie die Umsetzung von Konsolidierungsvorschlägen des Amtes für Bildung und Erziehung im Rahmen des Stärkepakts II bzw. des Haushaltssanierungsplans. Durch die vorgeschlagene Tarifanpassung wird eine jährliche Erhöhung der Einnahmen um circa 32.500 Euro angestrebt.
Die Einkommensstufen sowie die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Geschwisterkinder bleiben von der Änderung unberührt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Struktur der Entgelttatbestände die Nutzung des Ganztagsangebots durch einkommensschwache Personengruppen weiterhin ermöglicht. Die neuen Entgelte werden im Vergleich zu anderen Kommunen als moderat eingeordnet.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Schulausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Beschlussentwurf umfasst die Verabschiedung der als Anlage beigefügten Ordnung zur Änderung der Satzung.
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- 10Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2015/16Zur Vorlage · 15/0099 · Mitteilungsvorlage
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Das Amt für Bildung und Erziehung hat dem Schulausschuss die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2015/16 vorgelegt. Die Anmeldungen erfolgten im Zeitraum vom 17. Februar bis zum 20. Februar 2015.
Nach den vorliegenden Daten wird die Erich-Fried-Schule zwei Eingangsklassen bilden. Die Realschule stellt mit einem Anteil von rund 45 % der Schulanmeldungen weiterhin die am häufigsten gewählte Schulform dar. Ein Teil der Schülerzahlen an den Realschulen resultiert aus Anmeldungen aus Nachbarstädten, wobei insbesondere die Erich Kästner-Realschule betroffen ist. Aufgrund begrenzter Raumkapazitäten wird diese Schule nicht alle Anmeldungen aufnehmen können. Die Gymnasien werden nahezu alle angemeldeten Kinder aufnehmen können, wobei im Rahmen schulorganisatorischer Vorgaben noch Umverteilungen zwischen den Schulen stattfinden können. Für das Ratsgymnasium ist die Einrichtung eines integrativen Lernverbandes mit bis zu fünf Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen.
An der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule werden voraussichtlich fünf Eingangsklassen gebildet, wobei dort ebenfalls ein integrativer Klassenverband starten wird. Die Schulen in Gladbeck verzeichnen weiterhin eine Nachfrage von etwa 17 % durch Eltern aus den Nachbarstädten Bottrop und Gelsenkirchen. Im Falle von Schulabweisungen wird die Schule Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufnehmen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Mitteilungsvorlage ergeben sich nicht.
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- 11Heisenberg-GymnasiumZur Vorlage · 15/0103 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0103 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der baulichen Zukunft des Heisenberg-Gymnasiums. Das 1968 errichtete Schulgebäude wurde im Jahr 2013 im Rahmen baurechtlicher Anpassungen durch ein Brandschutzkonzept untersucht. Die Ergebnisse zeigten die Notwendigkeit von Maßnahmen für den baulichen und abwehrenden Brandschutz auf, um die Anforderungen an die Feuerbeständigkeit wesentlicher Bauteile zu erfüllen. Zwar konnten durch Sofortmaßnahmen im Oktober 2013 die Risiken für den Schulbetrieb vorerst minimiert werden, eine vollständige brandschutztechnische Sanierung blieb jedoch erforderlich.
Auf Anweisung des Bürgermeisters prüfte die Verwaltung die Optionen einer Kernsanierung oder eines Neubaus. Ein Gutachten zur Schulentwicklung bestätigte die langfristige Bedarfsdeckung der drei Gladbecker Gymnasien. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch ein Architekturbüro wurden Kostenrahmen für eine Sanierung sowie für einen Neubau auf dem bestehenden Grundstück oder auf einem benachbarten Sportplatz ermittelt. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergab, dass ein Neubau auf dem vorhandenen Grundstück unter Berücksichtigung finanzieller, nachhaltiger und flexibler Aspekte vorteilhaft ist. Der Entwurf sieht daher den Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung eines Neubaus auf dem aktuellen Grundstück vor, um den Schulbetrieb dauerhaft sicherzustellen.
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- 12Vorzeitige Auflösung des Teilstandorts Schulstraße der Pestalozzischule zum 01.08.2015Zur Vorlage · 15/0096 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung beantragt die vorzeitige Auflösung des Teilstandortes Schulstraße der Pestalozzischule zum 1. August 2015. Bereits im Jahr 2013 wurde ein Plan beschlossen, den Teilstandort schrittweise aufzulösen und einen Grundschulverbund mit der Käthe-Kollwitz-Schule zu bilden. Da ab dem Schuljahr 2014/15 keine Eingangsklassen mehr am Standort Schulstraße gebildet wurden, sinken die Schülerzahlen nach amtlicher Statistik für das Schuljahr 2015/16 auf 49 Kinder und für 2016/17 auf 23 Kinder.
Die Schulleitung hat auf Basis eines Beschlusses der Schulkonferenz mitgeteilt, dass die Schließung zum Sommer 2015 aus organisatorischen Gründen sowie zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht unterstützt wird. Die verbleibenden Klassen sollen ab dem Schuljahr 2015/16 in das Hauptgebäude der Pestalozzischule in der Brahmsstraße überführt werden, wobei geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Auch die Integration der Kinder aus der offenen Ganztagsschule am Hauptstandort ist nach Abstimmung mit dem Schulträger und der OGS gesichert.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen besteht die Möglichkeit, dass Landesmittel aus einer früheren Schulbauförderung in Höhe von etwa 86.300 Euro zurückgezahlt werden müssen, sofern die Bezirksregierung Münster nicht von einer Rückforderung absieht. Im Gegenzug könnte das Schulgelände inklusive Gebäude ab August 2015 vermarktet werden. Der Beschlussentwurf sieht die sofortige Auflösung des Teilstandortes und die Überführung der Klassenverbände sowie der OGS-Angebote in den Hauptstandort vor.
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- 13Jubiläum der Musikschule a) Programm b) Würdigung von Herrn Günter WaleczekZur Vorlage · 15/0104 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 15/0104 des Amtes für Bildung und Erziehung informiert den Schulausschuss über das 50-jährige Bestehen der Musikschule der Stadt Gladbeck. Anlässlich des Jubiläumsjahres 1965–2015 ist ein umfangreiches Programm mit verschiedenen Konzerten in unterschiedlichen Stadtteilen und Bildungseinrichtungen geplant. Dazu gehören unter anderem Kammermusikkonzerte, Blasorchester-Aufführungen, Jazzkonzerte sowie eine Ballett-Gala. Neben den Jubiläumsveranstaltungen werden die regulären Angebote wie Instrumentenvorstellungen und Weihnachtskonzerte fortgeführt.
Im Rahmen des Jubiläums ist zudem eine Ehrung des ersten Musikschuldirektors und Gründers der Musikschule vorgesehen. Zur Würdigung seiner Lebensleistung soll am Musikschulgebäude eine Gedenktafel angebracht werden. Zudem soll das Gebäude künftig den Namen „Günter-Waleczek-Haus“ tragen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die strukturellen Änderungen im Rahmen des kulturellen Bildungsprogramms an den Grundschulen. Das bisherige JeKi-Programm wird ab dem Schuljahr 2015/16 zum Programm „Jekits“ modifiziert und auf das Land Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Die Dauer der Teilnahme reduziert sich von vier auf zwei Schuljahre. Die Gladbecker Grundschulen haben sich per Schulkonferenzbeschluss für die Fortführung mit dem Schwerpunkt Instrumente entschieden. Während das erste Jahr kostenfrei bleibt, fallen für das zweite Jahr Gebühren in Höhe von monatlich 23 Euro an. Parallel dazu baut die Musikschule das Angebot für musikalische Früherziehung in städtischen Kindergärten aus.
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- 14Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 15Mitteilungen des Dezernenten
- 16Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 17Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 18Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses am 26.01.2015nicht öffentlich
- 19Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 20Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich