Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 25.08.2015
- 5Bericht zur Lebenslage der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Gladbeck hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 15/0367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0367 des Amts für Soziales und Wohnen dient als Sachstandsbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Bericht zur Lebenslage der Menschen mit Behinderungen in Gladbeck. Der ursprüngliche Bericht wurde im Jahr 2012 von der Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH erstellt und basiert auf verschiedenen Partizipationsverfahren, bei denen auch Vertretervereinigungen beteiligt waren. Der Bericht umfasst 18 Handlungsempfehlungen in acht Handlungsfeldern.
Die Prozessverantwortung für die Umsetzung liegt beim Amt für So sozialen und Wohnen, wobei die Koordination durch die zuständige Fachabteilung im Bereich Zentrale Dienste erfolgt. Seit dem Frühjahr 2014 wird an der Umsetzung der Empfehlungen in verschiedenen Arbeitsgruppen gearbeitet. Die Projektorganisation gliedert sich in eine Steuerungsgruppe, die aus Vertretungen der Ämter für Erziehung und Bildung, Soziales und Wohnen sowie Jugend und Familie besteht, eine Projektgruppe sowie einen Arbeitskreis. Die Projektgruppe setzt ihre Arbeit nach der Berichterstellung fort und prüft aktuelle Ergebnisse der Handlungsfelder.
Zudem ist die Umsetzung des Behindertenberichts Bestandteil einer im November 2014 vom Rat beschlossenen Zielvereinbarung im Rahmen der Re-Auditierung „Familiengerechte Kommune“. Der Bericht der Verwaltung wird dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit zur Kenntnisnahme vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20151021134309|20151021134511|20151021134722|20151021134833|20151021135002
- 6Gesundheitskarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 15/0368 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen sieht die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge in Gladbeck vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die medizinische Versorgung von Asylbewerbern zu verbessern und die Verwaltungsprozesse zu straffen. Bisher erfolgt die medizinische Versorgung in den ersten 15 Monaten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über quartalsweise ausgestellte Behandlungsscheine, die durch das Amt für Soziales und Wohnen bereitgestellt werden. Leistungen, die über die Akutversorgung hinausgehen, erfordern derzeit eine gesonderte Genehmigung durch die zuständige Behörde nach medizinischer Begutachtung durch das Kreisgesundheitsamt.
Durch die Einführung der eGK soll die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ermöglicht werden, was einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten soll. Im Falle einer Umsetzung würde die Knappschaft als zuständige Krankenkasse im Kreis Recklinghausen die Kosten für die medizinische Versorgung übernehmen und diese über monatliche Abschlagszahlungen mit der Stadt abrechnen.
Für die Umsetzung ist die Kündigung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen über das bisherige Abrechnungsverfahren erforderlich. Eine Kündigung bis zum 31. Dezember 2015 würde eine Beendigung des Rechtsverhältnisses zum 31. Dezember 2016 ermöglichen, sodass die eGK ab dem 1. Januar 2017 in Gladbeck genutzt werden könnte. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Einführung der Karte zu beschließen und die Verwaltung mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zu beauftragen.
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- 7Haushalt 2016Zur Vorlage · 15/0369 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0369 des Amtes für Soziales und Wohnen dient als Grundlage für die anstehenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2016. Dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit werden hiermit sämtliche im Haushaltsentwurf 2016 aufgeführten Produkte des Amtes für Soziales und Wohnen sowie des Jobcenters zur Einsicht vorgelegt.
Der Umfang der Vorlage umfasst verschiedene Aufgabenbereiche des Amtes für Soziales und Wohnen. Dazu gehören die Sozialversicherungsangelegenheiten, die Beratung und Betreuung von Menschen in besonderen Lebenslagen sowie der Betrieb sozialer Einrichtungen. Des Weiteren sind Leistungen nach dem SGB XII, sonstige soziale Leistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enthalten. Ein weiterer Schwerpunkt der aufgeführten Produkte liegt im Bereich Wohnen, konkret umfasst dies die Wohngeldverwaltung, die Vermittlung von Wohnraum, die Verwaltung und den Betrieb von Übergangswohnheimen sowie Obdachlosenunterkünften sowie die Wohnraumüberwachung. Ergänzend werden die Produkte des Jobcenters, insbesondere die Grundsicherung für Arbeitsuchende, als Bestandteil der Vorlage aufgeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Zudem wird vereinbart, den Haushalt 2016 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. November 2015 zu beraten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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- 8Jobcenter Kreis Recklinghausen - Optimierung der DelegationssatzungZur Vorlage · 15/0371 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Optimierung der Delegationssatzung des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Seit dem 1. Januar 2012 ist der Kreis Recklinghausen als kommunaler Träger für die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II zuständig. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Kreis und den beteiligten Städten sollte nach zwei Jahren praktischer Erfahrung eine Evaluation der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung durchgeführt werden, um Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Diese Evaluation wurde durch externe Unternehmen begleitet und führte zu einer Konferenz, in der die Notwendigkeit von Veränderungen für ein optimiertes Delegationsmodell beschlossen wurde. In einem anschließenden Prozess, der unter Beteiligung eines Arbeitskreises aus Sozialdezernenten, der Fachbereichsleitung des Jobcenters sowie der Personalratsvorsitzenden der Kreisverwaltung stattfand, wurde ein Konsens über eine veränderte Organisation erzielt. Ziel der Anpassungen ist es, die Verantwortungsgemeinschaft von Kreis und Städten beizubehalten und die Zusammenarbeit im Sinne der Leistungsberechtigten sowie der Beschäftigten zu verbessern.
Die Ergebnisse dieser Gespräche sind in einem Grundlagenpapier zusammengefasst. Der Kreistag hat die Ergebnisse der Evaluation bereits zur Kenntnis genommen und die Kreisverwaltung mit der Anpassung der Heranziehungssatzung beauftragt. Zur Steuerung des Umsetzungsprozesses wurde durch den Landrat eine zuständige Person aus der Kreisverwaltung bestimmt. Die Vorlage dient dazu, den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit über den aktuellen Stand zu informieren. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 9ESF-Bundesprogramm 'Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)'Zur Vorlage · 15/0374 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck hat im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ die Bewilligung für das Projekt „Start“ erhalten. Mit einem Zuwendungsbescheid vom 15. September 2015 wurde eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 774.851,69 Euro für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2018 bewilligt. Die Stadt wurde im Rahmen eines Auswahlverfahrens als einzige Kommune aus dem Kreis Recklinghausen zur Antragstellung aufgefordert.
Das Projekt umfasst zwei zentrale Handlungsfelder. Im ersten Bereich liegt der Fokus auf der nachhaltigen Integration in Arbeit und Ausbildung. Durch Maßnahmen wie aufsuchende Beratung, Bewerbungstrainings und die Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen sollen die Beschäftigungsfähigkeit von etwa 120 langzeitarbeitslosen Menschen, insbesondere aus Familien und Alleinerziehenden, gesteigert werden. Das zweite Handlungsfeld widmet sich der Stärkung der lokalen Ökonomie durch die Beratung von rund 50 kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Förderung der Nahversorgung und Unternehmensnetzwerke im Quartier.
Die Umsetzung erfolgt durch das Jobcenter und die Wirtschaftsförderung in Kooperation mit der rebeq GmbH sowie weiteren lokalen Akteuren wie dem Verein zur Förderung der Gladbecker Wirtschaft. Der städtische Eigenanteil wird durch vorhandenes Personal abgedeckt, sodass keine Auswirkungen auf den Haushaltssanierungsplan entstehen. Eine Steuerungsgruppe begleitet die Projektstruktur und die Koordination der Arbeitsprozesse.
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- 10Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 17.09.2015 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: 'Integrationskonzept Gladbeck Brauck - Erreichte Ziele und Umsetzung für die gesamte Stadt'Zur Vorlage · 15/0375 · Beschlussvorlage
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Dezernenten
- 13Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden