Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 4(ohne Titel)
- 5Gladbecker Bildungsvereinbarung zur sprachlichen Bildung von Kindern im Alter von 0 - 10 JahrenZur Vorlage · 15/0105 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 15/0105 des Amtes für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über die Gladbecker Bildungsvereinbarung zur sprachlichen Bildung von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren. Ziel der Vereinbarung ist die methodisch abgestimmte Begleitung und Förderung der Sprachbildung durch die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, ergänzend zur Erziehungsaufgabe der Eltern.
Der Entwicklungsprozess der Vereinbarung wurde durch das Bundesprojekt „Lernen vor Ort“ im Kreis Recklinghausen begleitet und orientierte sich an der Bildungsvereinbarung der Stadt Recklinghausen als Modell. Eine verfahrensinterne Planungsgruppe aus den Ämtern für Bildung und Erziehung, Jugend und Familie sowie Integration und Sport koordinierte die Erarbeitung. In einer Entwicklungsgruppe, die sich aus Vertretern von Kindertagesstätten und Grundschulen aus fünf Bildungsräumen zusammensetzte, wurden die Inhalte bis März 2014 erarbeitet. Dabei wurden auch wissenschaftliche Erkenntnisse aus einer Fortbildung im Jahr 2014 in das Arbeitspapier integriert.
Die Vereinbarung fokussiert die sprachliche Entwicklung im Alter von 0 bis 10 Jahren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung mehrsprachig aufwachsender Kinder liegt. Die Verknüpfung von Elementar- und Primarbereich soll durch verbindliche Strukturen und gemeinsam erarbeitete Qualitätsstandards erfolgen. Zur Umsetzung sind mindestens zwei Arbeitstreffen pro Jahr in den Bildungsräumen vorgesehen. Die Umsetzung der Vereinbarung wird im Jahr 2015 durch Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie begleitet. Für die Umsetzung der Vereinbarung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 6Kundenbefragung: Sehr gute Note für Gladbecker AusländerbehördeZur Vorlage · 15/0106 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage des Amts für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über die Ergebnisse einer Kundenbefragung der Ausländerbehörde der Stadt Gladbeck. Die Umfrage wurde von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs durchgeführt. Dabei wurden im Zeitraum vom 13. bis 24. Oktober 2014 insgesamt 109 Besucherinnen und Besucher der Behörde befragt. Die Durchführung der Interviews erfolgte durch städtische Mitarbeiter außerhalb der Ausländerbehörde auf freiwilliger und anonymer Basis.
Das Ergebnis der Befragung weist für die Gladbecker Ausländerbehörde eine Gesamtnote von 1,5 aus. Damit liegt die Zufriedenheit in Gladbeck über dem Durchschnitt der teilnehmenden Städte, bei denen die Gesamtnote im Durchschnitt 1,79 betrug. An dem Vergleich waren neben Gladbeck auch die Städte Hildesheim, Konstanz, Lippstadt, Lünen und Potsdam beteiligt.
In der Auswertung wurden insbesondere in den Bereichen Freundlichkeit und Beratung überdurchschnittlich gute Werte erzielt. Zudem zeigten die Befragten eine hohe Zufriedenheit mit den Möglichkeiten zur Terminvereinbarung sowie mit den Wartezeiten. Ziel der Befragung war es, Erkenntnisse zur weiteren Verbesserung des Kundenservice zu gewinnen. Der Entwurf sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen durch die vorliegende Information werden nicht ausgewiesen.
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- 7Förderanträge zur Bezuschussung von Projekten und Veranstaltungen in der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck - MittelbewilligungZur Vorlage · 15/0107 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0107 des Amts für Integration und Sport sieht die Bewilligung von Fördermitteln für Projekte und Veranstaltungen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck vor. Für das Jahr 2015 stehen dem Integrationsrat hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung.
Bis zum Stichtag am 31. Januar 2015 gingen 19 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von 36.830 Euro ein. Aufgrund der Überzeichnung der verfügbaren Mittel wurde durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und den Vorsitzenden des Integrationsrates ein Vorschlag zur Verteilung der Mittel erarbeitet. Bei der Auswahl orientierte sich die Verwaltung an den geltenden Richtlinien, wonach vorrangig öffentlich zugängliche Projekte von öffentlichem Interesse sowie Kooperationen zwischen verschiedenen Vereinen und Initiativen zu berücksichtigen sind. Zuschüsse für Institutionen sind gemäß den Richtlinien nicht vorgesehen.
Der Beschlussentwurf umfasst die Bewilligung von Zuschüssen für verschiedene Projekte, darunter Sprachförderung, kulturelle Veranstaltungen, Sportturniere sowie Bildungsangebote. Die Antragsteller werden im Rahmen der Zuwendungsbescheide dazu angehalten, auf die Förderung durch den Integrationsrat hinzuweisen und Mitglieder des Gremiums bei öffentlichen Veranstaltungen einzuladen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine einmalige Auszahlung von 15.000 Euro aus den vorhandenen Haushaltsmitteln.
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Hauptdokument|20150311082133|20150311082141|20150311082151|20150311082158|20150311082208|20150311082221
- 8Islamunterricht an Gladbecker SchulenZur Vorlage · 15/0108 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 15/0108 des Amts für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über den aktuellen Stand des islamischen Religionsunterrichts an den Schulen in Gladbeck. Die Vorlage beschreibt die rechtliche Grundlage, die auf dem 7. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen basiert und den islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach etabliert hat. Ziel des Unterrichts ist die Vermittlung von Glaubensinhalten, die Reflexion religiöser Fragen sowie das Kennenlernen islamischer Traditionen und Werte im Rahmen des Bildungsauftrags.
Nach Angaben der zuständigen Stelle im Kreis Recklinghausen wird an Gladbecker Grund- und Hauptschulen derzeit kein Islamunterricht angeboten, da ein Mangel an entsprechend ausgebildeten Lehrkräften besteht. An weiterführenden Schulen findet der Unterricht jedoch bereits statt; konkret wird er an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule in den Klassen 5 bis 8 sowie am Heisenberg-Gymnasium in den Klassen 6 bis 8 durchgeführt. Ein Lehrkraft am Heisenberg-Gymnasium ist zudem vorgesehen, die Vorgeschichte sowie die praktischen Erfahrungen des Unterrichts an dieser Schule zu erläutern.
Mit der Vorlage wird der Kenntnisnahme des Berichts durch den Integrationsrat im Rahmen der Sitzung am 25. März 2015 entsprochen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Mitteilung werden nicht ausgewiesen.
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- 9Berichte aus den Ausschüssen
- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 11Mitteilungen des Integrationsratsvorsitzenden
- 12Mitteilungen der Verwaltung