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Mitteilungsvorlage

Islamunterricht an Gladbecker Schulen

15/0108

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 15/0108 des Amts für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über den aktuellen Stand des islamischen Religionsunterrichts an den Schulen in Gladbeck. Die Vorlage beschreibt die rechtliche Grundlage, die auf dem 7. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen basiert und den islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach etabliert hat. Ziel des Unterrichts ist die Vermittlung von Glaubensinhalten, die Reflexion religiöser Fragen sowie das Kennenlernen islamischer Traditionen und Werte im Rahmen des Bildungsauftrags.

Nach Angaben der zuständigen Stelle im Kreis Recklinghausen wird an Gladbecker Grund- und Hauptschulen derzeit kein Islamunterricht angeboten, da ein Mangel an entsprechend ausgebildeten Lehrkräften besteht. An weiterführenden Schulen findet der Unterricht jedoch bereits statt; konkret wird er an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule in den Klassen 5 bis 8 sowie am Heisenberg-Gymnasium in den Klassen 6 bis 8 durchgeführt. Ein Lehrkraft am Heisenberg-Gymnasium ist zudem vorgesehen, die Vorgeschichte sowie die praktischen Erfahrungen des Unterrichts an dieser Schule zu erläutern.

Mit der Vorlage wird der Kenntnisnahme des Berichts durch den Integrationsrat im Rahmen der Sitzung am 25. März 2015 entsprochen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Mitteilung werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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