Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 01.09.2014
- 5Integriertes Klimaschutzkonzept/Klimaschutzmanagement Umsetzung 2014 und Fortführung 2015/2016Zur Vorlage · 14/0438 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0438 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts sowie dem Klimaschutzmanagement in Gladbeck für die Jahre 2014 bis 2016. Seit 2012 wird die Umsetzung durch eine vom Bund geförderte Klimaschutzmanagerin begleitet, deren Tätigkeit im Bereich der Sensibilisierung, Beratung und Projektkoordination liegt.
Ein Rückblick auf das Jahr 2014 zeigt verschiedene Aktivitäten, darunter die Ausstellung „Wind & Sonne in Gladbeck“ im Städtischen Museum, die Teilnahme an der Aktion STADTRADELN sowie die Bereitstellung von Energieberatungsangeboten, unter anderem in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW. Die Stelle der Klimaschutzmanagerin ist befristet und läuft zum 31.12.2014 aus; ein Antrag auf Verlängerung um zwei Jahre wurde bereits gestellt, wobei die Entscheidung des Fördergebers noch aussteht.
Für die Jahre 2015 und 2016 werden neue Schwerpunkte festgelegt, sofern die Anschlussförderung gewährt wird. Dazu gehören die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Energieeffizienz, die Ansprache von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit lokalen Energieversorgern. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem interne Schulungen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die Fortführung von Netzwerken sowie die Koordination von Klimaschutzprojekten. Der Entwurf sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die genannten Maßnahmen vorbehaltlich der Finanzierung beschließt.
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- 6Klimametropole RUHR 2022Zur Vorlage · 14/0433 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0433 dient der Information des Umweltausschusses über den aktuellen Stand des Projekts „Klimametropole RUHR 2022“. Das Vorhaben basiert auf dem Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2012, der die Durchführung einer landesweiten Klimaschutz-Expo als Dekadenprojekt vorsieht. Ziel der Expo ist es, Fortschritte in den Bereichen Klimaschutz, innovative Technologien und Stadtumbau auf nationaler sowie internationaler Ebene zu präsentieren. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat dieses Vorhaben regional aufgegriffen, um an die Erfahrungen der Internationalen Bauausstellung Emscherpark sowie der Kulturhauptstadt Europas Ruhr.2010 anzuknüpfen.
Im Rahmen des Auftakts der Klimametropole Ruhr 2022, der im Zeitraum vom 27. September bis zum 3. Oktober 2014 stattfand, wurden verschiedene Aktivitäten in Gladbeck durchgeführt. Dazu gehörten unter anderem ein Elektromobilitätstag auf dem Willy-Brandt-Platz, Windparkführungen sowie Ausstellungen im Museum zum Thema Sonne und Wind. Weitere Programmpunkte umfassten eine Ausstellung der Sparkasse Gladbeck, Besichtigungen von Windenergieanlagen auf der Halde Oberscholven sowie eine Werksbesichtigung bei der Firma Pilkington. Zudem wurde eine erfolgreiche Gebäudesanierung in der Landstraße vorgestellt. Die Verwaltung berichtet, dass die Aktivitäten auf Resonanz stießen und in den lokalen Medien thematisiert wurden. Der Entwurf sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch diese Information keine finanziellen Auswirkungen.
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- 7Benzolbelastung im Umfeld der Raffinerie Gelsenkirchen-Scholven Betriebsbezogener Luftreinhalteplan der Ruhr Oel GmbHZur Vorlage · 14/0430 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0430 befasst sich mit der Benzolbelastung im Umfeld der Raffinerie Gelsenkirchen-Scholven sowie dem damit verbundenen betriebsbezogenen Luftreinhalteplan der Ruhr Oel GmbH. Hintergrund sind Hinweise auf erhöhte Benzolwerte sowie Beschwerden über Gasabfacklungen, Lärm und Gerüche.
An fünf festgelegten Messpunkten im Bereich der Raffinerie werden regelmäßig Messungen durchgeführt. Im Jahr 2012 wurde an einem Messpunkt nördlich des Betriebsgeländes ein Jahresmittelwert von 5,77 µg/m³ ermittelt und damit der Grenzwert der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung von 5 µg/m³ überschritten. Die Ursache der Belastung wurde auf industrielle Quellen und nicht auf den Kraftverkehr zurückgeführt. Für das Jahr 2013 konnten laut Bericht an allen Messpunkten wieder Grenzwerte unterschritten werden.
Für das Stadtgebiet Gladbeck wird aufgrund der räumlichen Distanz keine Überschreitung der Grenzwerte erwartet. Die Verwaltung tauscht sich hierzu mit der Bezirksregierung Münster sowie den Nachbarstädten Gelsenkirchen und Bottrop aus. Ein Antrag auf zusätzliche Messungen im Gladbecker Stadtgebiet wurde seitens des Landes abgelehnt.
Die Bezirksregierung Münster hat am 15. September 2014 einen Entwurf für einen Luftreinhalteplan veröffentlicht, der technische Maßnahmen und organisatorische Änderungen umfasst. Die Stadt Gladbeck hat im Rahmen des Auslegungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die Einrichtung eines weiteren Messpunktes im Bereich der Stadtgrenzen fordert sowie Anregungen zur Abwasserbehandlung und zur Fackelgasführung einbringt. Der Umweltausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 8Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 14/0440 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die Anpassung der bestehenden Regelungen an das geänderte Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie an interne Vorhaben der Friedhofsverwaltung.
Im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen werden die Fristen für Bestattungen neu geregelt. Die Mindestfrist nach dem Todeseintritt wird von 48 auf 24 Stunden verkürzt. Die Höchstfrist für Erdbestattungen oder Einäscherungen wird auf zehn Tage festgesetzt und kann künftig verlängert werden. Zudem wird eine Beisetzungsfrist für Totenasche von sechs Wochen eingeführt sowie eine Nachweispflicht für die ordnungsgemäße Beisetzung durch die Hinterbliebenen etabliert. Ein weiterer Punkt betrifft die Verwendung von Grabsteinen aus Ländern mit Kinderarbeit, die künftig ein Siegel einer anerkannten Zertifizierungsstelle erfordern.
Auf kommunaler Ebene sieht die Vorlage die Einführung eines „Partnergrabes“ als neue Variante von Gemeinschaftsgräbern ab dem 1. Januar 2015 vor. Des Weiteren soll auf dem Friedhof Brauck ein jesidisches Grabfeld eingerichtet werden. Zudem wird die Nutzung von QR-Codes auf Grabmalen und bei der Werbung für Gewerbetreibende geregelt. Hierbei wird ein Genehmigungsvorbehalt eingeführt, um Inhalte, die mit der Würde des Friedhofs unvereinbar sind, zu unterbinden. Die Änderung der Satzung hat laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 9Entwässerungsgebührensätze 2015Zur Vorlage · 14/0404 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2015 vor. Hintergrund der Vorlage ist ein gestiegener Gebührenbedarf der Einrichtung Stadtentwässerung, der sich im Vergleich zum Jahr 2010 von rund 10,8 Millionen Euro auf etwa 12,8 Millionen Euro erhöht hat. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung sind die steigenden Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft, die infolge des ökologischen Umbaus des Emscher-Systems zunehmen.
In den vergangenen Jahren konnten die Tarife durch die Nutzung von Rücklagen aus früheren Gebührenüberdeckungen stabil gehalten werden. Da dieser Rücklagenbestand jedoch weitgehend aufgebraucht ist, sieht die Verwaltung für 2015 eine Anpassung der Sätze vor. Konkret soll die Schmutzwassergebühr von 2,08 Euro auf 2,32 Euro pro Kubikmeter Abwasser steigen. Zudem wird die Niederschlagswassergebühr von 0,79 Euro auf 0,87 Euro pro Quadratmeter angeschlossener Fläche angehoben. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Erhöhung von 72,11 Euro auf 75,61 Euro vorgesehen.
Durch diese Änderungen erhöht sich die jährliche Belastung für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Musterhaushalt von 518,70 Euro auf 577,10 Euro. Trotz dieser Steigerung liegt die Gebührenbelastung in Gladbeck weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20141016113656|20141016113703|20141016113709|20141016113717|20141016113728|20141016113733|20141016113740
- 10HaushaltsvoranschlägeZur Vorlage · 14/0439 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage Nummer 14/0439 des Bürgermeisterbüros der Stadt Gladbeck dient der Information des Umweltausschusses. Gegenstand der Vorlage sind die Haushaltsvoranschläge der Stadt.
Die Vorlage ist für die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 10. November 2014 vorgesehen. Der Inhalt der Vorlage ist in einer Anlage zum Dokument aufgeführt. Es ist lediglich eine Kenntnisnahme der vorliegenden Unterlagen durch das Gremium vorgesehen. Ein konkreter Beschlussentwurf ist in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten.
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- 11.aVorschlag gem. § der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der SBiG-Ratsfraktion - Aufstellung einer Infotafel an der Butendorfer Halde am Kirmesplatz -Zur Vorlage · 14/0447 · Beschlussvorlage
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Die SBiG-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0447 einen Antrag an den Umweltausschuss der Stadt Gladbeck gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Aufstellung einer Infotafel am Kirmesplatz an der Butendorfer Halde.
Der Antrag wurde im Bürgermeisterbüro als Vorlage für die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 10. November 2014 vorbereitet. Die Fraktion strebt mit diesem Vorschlag eine Informationstafel an diesem spezifischen Standort an. Eine detaillierte inhaltliche Begründung des Antrags ist der Vorlage nicht direkt zu entnehmen, da auf eine entsprechende Anlage verwiesen wird. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an das zuständige Gremium übermittelt.
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- 11.bBericht über die im Bereich des B-Plans 612 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen der Dezernentin