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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Bericht der Jugendkunstschule über das 1. Halbjahr 2013Zur Vorlage · 13/0420 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 13/0420 des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss über die Aktivitäten der Jugendkunstschule im ersten Halbjahr 2013. In diesem Zeitraum verzeichnete die Einrichtung insgesamt 822 Nutzerinnen und Nutzer.
Das Semester begann mit einer Ausstellung in der Stadtbücherei, die Arbeiten von Kindern und Jugendlichen aus dem vorangegangenen Halbjahr präsentierte. Ein weiteres Ereignis war die Lange Nacht der Jugendkunstschule unter dem Thema „Zeitreisen“. Im Bereich der Ferienangebote wurden die Trickfilmwerkstatt, das Nähatelier, das Schauspieltraining sowie der Graffiti-Workshop vollständig belegt. Ein neu eingeführter Wochenendworkshop zum Thema „Fan-Dub“ konnte aufgrund der Nachfrage um ein zweites Angebot ergänzt werden.
Die Jugendkunstschule war zudem in den Stadtteilen Ost, Butendorf und Ellinghorst aktiv. Im Rahmen von Kooperationen mit der RAA wurden Druck- und Töpferwerkstätten in den Räumlichkeiten des Rosenhügels sowie in der Jugendkunstschule durchgeführt. Auch Vorschulgruppen besuchten die Einrichtung im Frühjahr.
Im Bereich des Theaters fanden verschiedene Aufführungen statt, darunter die Premiere des Psychothrillers „Der Fluch“ der Gruppe „Notausgang“, die Premiere von „Die Lüge von Crackgirl-City“ der Gruppe „NON“ sowie ein Stück der Theaterwerkstatt für Kinder. Der Bericht wurde dem Kulturausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt; finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 6Grundzüge des Programms der Jugendkunstschule für das 1. Halbjahr 2014Zur Vorlage · 13/0421 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0421 des Kulturamtes legt die Grundzüge des Programms der Jugendkunstschule für das erste Halbjahr 2014 dar. Das Programm umfasst eine Vielzahl von künstlerischen Angeboten für verschiedene Altersgruppen, die sowohl in der Stadtmitte als auch in den Stadtteilen Butendorf, Ellinghorst und Brauck stattfinden sollen.
Das Spektrum der geplanten Aktivitäten reicht von Mal- und Zeichenkursen für Kinder und Schüler über Airbrush und Comic-Zeichnen bis hin zu plastischem Gestalten in Ton-, Holz- und Bauwerkstätten. Zudem sind Angebote in den Bereichen Textilkunst, Theater, Literatur und Medien vorgesehen. Ergänzt wird das Programm durch Wochenendworkshops, Familienwochenenden sowie spezielle Angebote in den Osterferien, darunter Steinbildhauerei und Graffiti. Kooperationen mit der Kinderuni sind im Bereich Trickfilm und Fotografie geplant. Ein besonderer Termin ist die „Lange Nacht der Jugendkunstschule“ am 15. Februar 2014.
Der zeitliche Ablauf sieht die Veröffentlichung des Programmhefts für den 6. Januar 2014 vor, wobei der Anmeldestart am 25. Januar im Rahmen einer Ausstellungseröffnung in der Stadtbücherei erfolgen soll. Das Semester beginnt am 15. Februar und endet Mitte Juni.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind jährliche Erträge in Höhe von 36.000 Euro und Aufwendungen von 40.000 Euro verzeichnet. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss die Verwaltung mit der Umsetzung der beschriebenen Grundzüge beauftragt.
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- 7Änderung der 'Entgeltordnung der Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck' hier: Generelle Anrechnung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)Zur Vorlage · 13/0429 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0429 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung der Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung zur Anrechnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Grundlage für die Anpassung ist ein Beschluss des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit vom 19. Februar 2013. Dieser legt fest, dass künftig vorrangig mögliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Abzug zu bringen sind, bevor Vergünstigungen über die Gladbeck-Card gewährt werden. Die Gladbeck-Card soll lediglich auf den verbleibenden Restbetrag Anwendung finden. Der Fachbereich Kultur setzt diese Vorgabe durch die vorliegende Änderung der Entgeltordnung um.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage ausgeführt, dass durch die Änderung der Entgeltordnung keine Einnahmeverluste entstehen. Mögliche Mehreinnahmen, die sich aus dem neuen Abrechnungsverfahren ergeben könnten, werden als nicht kalkulierbar und im Geringfügigkeitsbereich liegend eingestuft. Da keine Erfahrungswerte oder Daten vorliegen, sind Schätzungen über etwaige Beträge nicht möglich. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der dritten Änderung der Entgeltordnung der Jugendkunstschule vor.
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- 8Bericht der Volkshochschule über das 1. Halbjahr 2013Zur Vorlage · 13/0422 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 13/0422 des Kulturamtes dient der Information des Kulturausschusses über die Tätigkeiten der Volkshochschule im ersten Halbjahr 2013. Der vorliegende Bericht der Verwaltung umfasst die entsprechenden Inhalte der Berichterstattung für den genannten Zeitraum.
Mit der Vorlage wird der zuständige Ausschuss gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Behandlung dieser Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Kulturamt, wobei der Stadtbaurat als Berichterstatter fungiert. Die Entscheidung über die Kenntnisnahme war für die Sitzung des Kulturausschusses am 14. Oktober 2013 vorgesehen.
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- 9Grundzüge des Programms der Volkshochschule für das 1. Halbjahr 2014Zur Vorlage · 13/0423 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0423 des Kulturausschusses behandelt die Grundzüge des Programms der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2014. Das Angebot umfasst etwa 450 Veranstaltungen in zwölf Fachbereichen, darunter Sprachen, Gesundheit, Fitness, EDV und politische Bildung. Erwartet werden rund 6.300 Teilnehmende. Schwerpunkte liegen auf der Gesundheitsprävention sowie auf Integrationskursen und Kursen zum Erwerb von Schulabschlüssen. Im Bereich EDV wird eine PC-Pauschale von 0,50 Euro pro Unterrichtsstunde erhoben. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch Mittel des Europäischen Sozialfonds.
Zusätzlich zum Kursangebot umfasst das Programm Serviceleistungen wie Teilnehmerberatung, Prüfungsabnahmen und Entgeltermäßigungen. Die VHS setzt zudem die Stadt-Touren fort und bietet im Rahmen von Auftragskursen Präventionsangebote für die Stadtverwaltung sowie Kurse für das St. Barbara-Hospital, Erzieherinnen und die Feuerwehr an. Mit dem Start der neuen Saison des Kommunalen Kinos am 17. Januar 2014 und der Veröffentlichung des neuen Verzeichnisses der Kinder- und Jugenduniversität wird das Angebot erweitert.
Die jährlichen Erträge der VHS belaufen sich auf 415.000 Euro bei jährlichen Aufwendungen von 350.000 Euro, wodurch keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen. Zur Sicherung der Kundenzufriedenheit findet ein Überwachungsaudit durch die Zertifizierungsgesellschaft Certqua statt. Der Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Grundzüge umzusetzen.
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- 10Änderung der 'Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Gladbeck' hier: Generelle Anrechnung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)Zur Vorlage · 13/0427 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0427 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die neue Regelung zur Anrechnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Nach einem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit vom 19. Februar 2013 sollen künftig vor der Gewährung von Vergünstigungen durch die Gladbeck-Card mögliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Abzug gebracht werden. Die Umsetzung erfolgt so, dass die Leistungen des BuT vorrangig berücksichtigt werden, bevor der Rabatt der Gladbeck-Card auf den verbleibenden Restbetrag angewendet wird.
Zusätzlich umfasst die Vorlage eine redaktionelle Überarbeitung des Paragraphen 4 der aktuellen Entgeltordnung. Diese Anpassung ist notwendig geworden, um die rechtlichen Änderungen durch die Aussetzung der Wehrpflicht, den Wegfall des Zivildienstes sowie die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes abzubilden.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderung der Entgeltordnung keine Einnahmeverluste entstehen. Mögliche Mehreinnahmen aus dem neuen Abrechnungsverfahren werden als nicht kalkulierbar und im Geringfügigkeitsbereich eingestuft. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der sechsten Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule vor.
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- 11Konzeption für die Planung kultureller Veranstaltungen für die Spielzeit 2014 / 2015Zur Vorlage · 13/0424 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0424 des Kulturamtes befasst sich mit der Konzeption für die Planung kultureller Veranstaltungen für die Spielzeit 2014/2015. Die Kulturverwaltung verfolgt dabei einen zweistufigen Entscheidungsprozess, wobei die strukturellen Vorgaben vor der konkreten Programmentwicklung stehen.
Rückblickend auf die laufende Saison wird berichtet, dass die Abonnements in der Mathias-Jakobs-Stadthalle, insbesondere das Gemischte Abonnement, das Komödienabonnement sowie das Kabarett-Abonnement, eine stabile Buchungslage aufweisen. Die Zusammenlegung der Kindertheater-Abonnements wurde als wirksam bewertet. Während Reihen wie die Veranstaltungen am Kotten Nie oder das Kooperationsprojekt „Intermezzo“ weiterhin gut besucht sind, sieht sich das Angebot der „XL-Partys“ für Jugendliche einem Rückgang der Nachfrage gegenüber, was bereits zu einer Reduzierung der Veranstaltungszahl und einer Verlegung in das Bürgerhaus-Ost führte.
Die Planung für die kommende Spielzeit steht unter dem Vorbehalt der aktuellen kommunalen Finanzlage. Aufgrund der Vorgaben des Stärkungspaktes sind bei der Reihe „KUSSS-Sommerprogramm“ Einschnitte erforderlich. Neue oder groß angelegte Veranstaltungen können künftig nur bei gesicherter Finanzierung durch Sponsoren oder Kooperationspartner realisiert werden. Die Stadtfeste werden aufgrund der Haushaltssituation weiterhin mit verkürzten Veranstaltungsdauern und einem vorgezogenen Ende durchgeführt. Der Entwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Planung der kulturellen Veranstaltungen gemäß der aufgezeigten Konzeption zu beauftragen, wobei das endgültige Programm im Frühjahr 2014 dem Kulturausschuss vorgelegt werden soll.
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- 12Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten