Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 4Neubenennung eines beratenden Mitgliedes für den Kulturausschuss und den Sportausschuss der Stadt GladbeckZur Vorlage · 13/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0076 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Neubenennung eines beratenden Mitglieds für den Kulturausschuss und den Sportausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Vertreters des Integrationsrates aus dessen Gremium.
Ein in der Sitzung des Integrationsrates am 6. April 2011 gewählter Vertreter legte sein Mandat im Integrationsrat zum 23. Oktober 2012 nieder. Mit dem Ende der Mandatsausübung im Integrationsrat entfiel auch die Funktion als beratendes Mitglied in den genannten Ausschüssen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Integrationsrat gemäß § 17a Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck Ersatz für die vakante Position bestimmt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Integrationsrat neue Mitglieder entsendet, um die Vertretung im Kulturausschuss sowie im Sportausschuss wiederherzustellen. Die konkrete Benennung der Nachfolger ist im Entwurf noch als Platzhalter vorgesehen.
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- 5'Gladbecker Kinderzimmer' Bericht des Projektträgers 'Kita Zweckverband im Bistum Essen'Zur Vorlage · 13/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0077 des Amtes für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über den aktuellen Stand des Projekts „Gladbecker Kinderzimmer“. Das Projekt wurde im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes für eine familienfreundliche Stadtmitte entwickelt und unter der Koordination des Amtes für Jugend und Familie konzipiert.
Als Projektträger fungiert der Kita-Zweckverband im Bistum Essen. Das Angebot, welches im November 2012 in einem Ladenlokal in der Friedrichstraße eröffnet wurde, sieht eine Betreuung für Kinder an sechs Tagen pro Woche vor. Die Nutzung des Angebots kann stundenweise gegen eine geringe Gebühr erfolgen.
Im Rahmen der Sitzung ist vorgesehen, dass eine Vertretung des Projektträgers das Konzept sowie die Arbeitsweise des „Gladbecker Kinderzimmers“ vorstellt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht des Projektträgers lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- 6Familienberichterstattung 2012Zur Vorlage · 13/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Dem Integrationsrat wird der Familienbericht 2012 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Analyse der Lebenssituation von Familien in Gladbeck, mit einem Fokus auf Menschen mit Migrationshintergrund, basiert auf einer repräsentativen Befragung aus dem Jahr 2012. Die Ergebnisse werden mit den Daten der Befragung aus dem Jahr 2007 verglichen.
Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen ist von einem vorherigen Wert um 300 Euro auf 2.741 Euro gestiegen, wobei 29 % der Familien weiterhin von Armut betroffen sind. Die Zufriedenheit mit dem Wohnumfeld stieg von 59 % auf zwei Drittel der Befragten. Bei den Paarfamilien ist die Erwerbstätigkeit von 33 % auf 42 % gestiegen. Im Bereich der Schulformen zeigt sich eine Entwicklung hin zu einem höheren Anteil an Gymnasialbesuchern, der von 28 % auf 36 % gewachsen ist, während die Besuche von Hauptschulen und Förderschulen zurückgingen. Bei Kindern mit Migrationshintergrund liegt der Anteil der Gymnasialbesucher bei 26 %, während der Anteil an Realschulen auf 29 % gestiegen ist.
Im Bereich der Sprachförderung zeigten Schuleingangsuntersuchungen, dass 16 % der Kinder sprachliche Auffälligkeiten aufwiesen, bei Kindern mit anderem Sprachhintergrund lag dieser Wert bei 38 %. Von den Familien mit Sprachförderbedarf nahmen 67 % entsprechende Maßnahmen in Anspruch. Die Bewertung der Kinderfreundlichkeit stieg von 44 % im Jahr 2007 auf 57 %. Zudem wird die Nutzung der Offenen Ganztagsbetreuung durch etwa ein Drittel der Grundschulfamilien sowie der Bedarf an 35-Stunden-Betreuungsangeboten thematisiert. Eine Vertreterin des Faktors Familie wird einen detaillierten Bericht vorlegen.
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- 7Schulorganisatorische Maßnahmen an Gladbecker GrundschulenZur Vorlage · 13/0080 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0080 befasst sich mit schulorganisatorischen Maßnahmen an Gladbecker Grundschulen infolge des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die Senkung der Mindestgröße einer Grundschule von 96 auf 92 Schüler, die Bildung von Teilstandorten bei einer Schülerzahl zwischen 46 und 92 sowie neue Vorgaben für Klassengrößen. Klassen unter 15 oder über 29 Schüler sind unzulässig, während der Klassenfrequenzrichtwert von 24 auf 23 sinkt.
Für das Schuljahr 2013/14 wird eine Einschulungszahl von maximal 630 Kindern prognostiziert, was einer Klassenrichtzahl von 27 entspricht. Die Verwaltung schlägt vor, diese Klassen unter Berücksichtigung von Lernbedingungen zu verteilen, wobei für Schulen mit einem Migrantenanteil von über 50 % ein Klassenwert von 24 und für Inklusionsschulen ein Wert von 22 vorgesehen ist.
Die Planung in den vier Prognosebezirken sieht verschiedene strukturelle Änderungen vor. In Bezirk I wird die Auflösung des Teilstandorts Schulstraße sowie die Bildung eines Schulverbunds aus der Käthe-Kollwitz-Schule und der Pestalozzischule ab dem Schuljahr 2014/15 vorgeschlagen. In Bezirk II soll der Teilstandort Weusters Weg ab 2015/16 abgebaut werden. Für die Bezirke III und IV sind Zusammenlegungen der Vinzenz- und Uhlandschule sowie der Antoniusschule und der Schule am Rosenhügel zum Schuljahr 2014/15 angestrebt. Die Verwaltung erhält die Ermächtigung, die Schülerzahl pro Klasse im Einzelfall zu überschreiten, und soll das Schulmitwirkungsverfahren einleiten. Der Schulausschuss entscheidet ab dem Schuljahr 2014/15 jährlich über die Verteilung der Eingangsklassen.
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- 8Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen SachstandsberichtZur Vorlage · 13/0078 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 13/0078 des Amts für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über den aktuellen Sachstand zur geplanten Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen. Grundlage der Vorlage ist ein Bericht des Landrates des Kreises Recklinghausen vom 19. Dezember 2012.
Der Kreis Recklinghausen legt mit dieser Vorlage einen Zwischenbericht zum Stand der Antragserstellung sowie den Entwurf eines Integrationskonzeptes vor. Dieses Konzept dient als Basis für den Antrag auf Einrichtung des Zentrums. Der Entwurf wurde gemeinsam mit Vertretern der städtischen Integrationsarbeit erarbeitet und soll dem Kreistag in der Sitzung am 11. März 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Vorlage dient dazu, den Entwurf des Integrationskonzeptes den städtischen Gremien zugänglich zu machen. Anmerkungen oder Anregungen zu diesem Entwurf können bis zum 15. Februar 2013 an das Büro des Landrates gerichtet werden. Im Anschluss daran wird den Städten das endgültige Konzept, welches dem Kreistag zur Entscheidung vorliegt, übermittelt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Integrationsrat die Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums in der vorgeschlagenen Form befürwortet. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW an der Vorbereitung eines Antrages mitzuwirken. Dabei soll die besondere Situation der Stadt Gladbeck, die als einzige kreisangehörige Stadt eine interkulturelle Kompetenzstelle (RAA) unterhält, berücksichtigt werden.
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- 9Berichte aus den Ausschüssen
- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 11Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen der Verwaltung