Schulorganisatorische Maßnahmen an Gladbecker Grundschulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0080 befasst sich mit schulorganisatorischen Maßnahmen an Gladbecker Grundschulen infolge des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die Senkung der Mindestgröße einer Grundschule von 96 auf 92 Schüler, die Bildung von Teilstandorten bei einer Schülerzahl zwischen 46 und 92 sowie neue Vorgaben für Klassengrößen. Klassen unter 15 oder über 29 Schüler sind unzulässig, während der Klassenfrequenzrichtwert von 24 auf 23 sinkt.
Für das Schuljahr 2013/14 wird eine Einschulungszahl von maximal 630 Kindern prognostiziert, was einer Klassenrichtzahl von 27 entspricht. Die Verwaltung schlägt vor, diese Klassen unter Berücksichtigung von Lernbedingungen zu verteilen, wobei für Schulen mit einem Migrantenanteil von über 50 % ein Klassenwert von 24 und für Inklusionsschulen ein Wert von 22 vorgesehen ist.
Die Planung in den vier Prognosebezirken sieht verschiedene strukturelle Änderungen vor. In Bezirk I wird die Auflösung des Teilstandorts Schulstraße sowie die Bildung eines Schulverbunds aus der Käthe-Kollwitz-Schule und der Pestalozzischule ab dem Schuljahr 2014/15 vorgeschlagen. In Bezirk II soll der Teilstandort Weusters Weg ab 2015/16 abgebaut werden. Für die Bezirke III und IV sind Zusammenlegungen der Vinzenz- und Uhlandschule sowie der Antoniusschule und der Schule am Rosenhügel zum Schuljahr 2014/15 angestrebt. Die Verwaltung erhält die Ermächtigung, die Schülerzahl pro Klasse im Einzelfall zu überschreiten, und soll das Schulmitwirkungsverfahren einleiten. Der Schulausschuss entscheidet ab dem Schuljahr 2014/15 jährlich über die Verteilung der Eingangsklassen.
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