Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 13/0078 des Amts für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über den aktuellen Sachstand zur geplanten Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen. Grundlage der Vorlage ist ein Bericht des Landrates des Kreises Recklinghausen vom 19. Dezember 2012.
Der Kreis Recklinghausen legt mit dieser Vorlage einen Zwischenbericht zum Stand der Antragserstellung sowie den Entwurf eines Integrationskonzeptes vor. Dieses Konzept dient als Basis für den Antrag auf Einrichtung des Zentrums. Der Entwurf wurde gemeinsam mit Vertretern der städtischen Integrationsarbeit erarbeitet und soll dem Kreistag in der Sitzung am 11. März 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Vorlage dient dazu, den Entwurf des Integrationskonzeptes den städtischen Gremien zugänglich zu machen. Anmerkungen oder Anregungen zu diesem Entwurf können bis zum 15. Februar 2013 an das Büro des Landrates gerichtet werden. Im Anschluss daran wird den Städten das endgültige Konzept, welches dem Kreistag zur Entscheidung vorliegt, übermittelt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Integrationsrat die Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums in der vorgeschlagenen Form befürwortet. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW an der Vorbereitung eines Antrages mitzuwirken. Dabei soll die besondere Situation der Stadt Gladbeck, die als einzige kreisangehörige Stadt eine interkulturelle Kompetenzstelle (RAA) unterhält, berücksichtigt werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 131701100079
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130121094841
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130125112020
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