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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Deutscher Schulpreis 2010 - Erich Kästner-Realschule
- 6Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Fortsetzung von ProjektenZur Vorlage · 10/0317 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft verschiedene Projekte fortzusetzen. Die Beschlussvorlage 10/0317 sieht die Fortführung von Maßnahmen vor, die den Einsatz von Integrationshelfern und Schulhelfern umfassen.
Im Bereich der Grundschulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus Migrantenfamilien in den zweiten Schuljahrgängen sind für das Jahr 2010 Projektkostenzuschüsse in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen. Ein weiteres Projekt umfasst den Einsatz von Integrationshelfern in Förderschulen der Primarstufe, wofür ein Zuschuss von 5.000 Euro beantragt wird. Zudem ist die Finanzierung von Schulhelfern in der Abteilung für emotionale und soziale Entwicklung der Roßheideschule geplant, wobei ein Zuschuss von 12.000 Euro vorgesehen ist.
Zusätzlich zur Durchführung der Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, eine Evaluation der Arbeit der Integrationshelfer und Schulhelfer durchführen zu lassen. Hierfür liegt ein Angebot über 2.100 Euro vor. Die Gesamtsumme der beantragten Mittel für die Projekte und die Evaluation beläuft sich auf 44.200 Euro. Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die entsprechenden Mittel freizugeben. Die Finanzierung erfolgt über die Ergebnisrechnung, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 7Ausbildungsplatzgarantie für Hauptschüler 'Ausbildungspakt in Gevelsberg'Zur Vorlage · 10/0316 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0316 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Prüfung einer Ausbildungsplatzgarantie für Hauptschüler. Hintergrund ist ein Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der eine Untersuchung des Modells „Ausbildungspakt in Gevelsberg“ sowie einen Vergleich mit dem Gladbecker Projekt „Anstoß – Gladbecker Ausbildungscoaching“ zum Ziel hatte.
Das Modell in Gevelsberg basiert auf einem rechtsverbindlichen Vertrag zwischen der Schule, der Stadt und über 35 Betriebspartnern. Die Garantie für einen Ausbildungsplatz ist an spezifische Pflichten der Schüler geknüpft, darunter bestimmte Noten in Kernfächern, die Einhaltung von Schulregeln sowie die Erbringung von Sozialstunden. Im Gegenzug werden individuelle Beratung und ein Berufswahlorientierungsprogramm zugesichert.
Die Verwaltung stellt dem Modell gegenüber, dass das Projekt „Anstoß“ in Gladbeck auf Freiwilligkeit setzt und Angebote wie Bewerbungstraining, Einzelberatung und Sommercamps umfasst. Ein Vergleich der Zahlen zeigt für Gladbeck eine höhere Anzahl an Schülern an Haupt- und Gesamtschulen sowie eine höhere Arbeitslosenquote im Vergleich zu Gevelsberg.
Aufgrund der bisherigen Vermittlungszahlen des Projekts „Anstoß“ empfiehlt die Verwaltung, keine verpflichtende Ausbildungsplatzgarantie einzurichten. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Kooperation mit der lokalen Wirtschaft zu intensivieren. Der Entwurf sieht vor, dass der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, weitere Kooperationsmöglichkeiten zur Vermittlung von Ausbildungsplätzen zu prüfen und diese gegebenenfalls in das bestehende Anstoß-Konzept zu integrieren.
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- 8Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2009/10 bis 2014/15 - Teilplan Allgemein bildende Schulen der Sekundarstufe I und II und Förderschulen -Zur Vorlage · 10/0314 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0314 des Amtes für Bildung und Erziehung betrifft den Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2009/10 bis 2014/15. Der Fokus des vorliegenden Teils liegt auf allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I und II sowie auf Förderschulen.
Im Rahmen des Erstellungsprozesses hat die Verwaltung die Schulen gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes NRW angehört. Der Entwurf wurde den Schulen im März 2010 zur Kenntnisnahme und für mögliche schriftliche Stellungnahmen übermittelt. Parallel dazu fand ein Abstimmungsverfahren mit verschiedenen Institutionen statt. Hierzu zählen Kirchen, Interessensverbände, freie Träger der Jugendhilfe, Schulen in privater sowie sonstiger Trägerschaft, kommunale Dienststellen, das Schulamt für den Kreis Recklinghausen sowie benachbarte Schulträger. Das Verfahren wurde im Zeitraum vom 23. März bis zum 28. Mai 2010 durchgeführt.
Die Vorlage enthält zahlreiche eingegangene Stellungnahmen von Schulen, kirchlichen Trägern, kommunalen Dienststellen sowie von Ratsfraktionen. Das Amt für Bildung und Erziehung hat diese Rückmeldungen bewertet und in der Anlage Vorschläge zur möglichen Ergänzung oder Änderung des Plans dargelegt. Mit dem Beschlussentwurf wird die Verabschiedung des Schulentwicklungsplans vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht angegeben.
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- 9Bildung eines Schulverbundes der GGS Wilhelmschule als Hauptstandort mit der GGS Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 10/0320 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0320 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Bildung eines Schulverbundes zwischen der Gemeinschaftsgrundschule Wilhelmschule und der Gemeinschaftsgrundschule Albert-Schweitzer-Schule vor. Gemäß dem Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck soll die Albert-Schweitzer-Schule dabei als Teilstandort an die Wilhelmschule, die als Hauptstandort fungiert, angegliedert werden. Die Umsetzung ist, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster, zum 01.08.2010 oder alternativ zum 01.02.2011 vorgesehen.
Grundlage für diesen Schritt ist die demografische Entwicklung. Während die Schülerzahlen an der Wilhelmschule rückläufig sind, bleibt die Albert-Schweitzer-Schule voraussichtlich einzügig, was mittelfristig die Erfüllung der Mindestanforderungen an einen Schulbetrieb gefährden könnte. Durch den Verbund sollen die Ressourcen effizienter genutzt, der Personaleinsatz flexibler gestaltet und pädagogische Angebote, wie etwa die Sprachförderung, optimiert werden. Die Schulkonferenzen beider Standorte wurden im Rahmen des Verfahrens angehört.
Die Verwaltung ordnet die sofortige Vollziehung der Maßnahme an. Dies begründet sie mit dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Schulbetrieb und der Vermeidung von Unterrichtsausfällen oder einer Überbesetzung von Lehrerstellen an kleinen Standorten. Die Betreuung der Standorte durch Hausmeister und Sekretariat soll zunächst unverändert bleiben. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 10Bildung eines Schulverbundes der GGS Pestalozzischule als Hauptstandort mit der katholischen Hermannschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 10/0313 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die Bildung eines Grundschulverbundes, um die Schulorganisation angesichts demografischer Entwicklungen zu optimieren. Gemäß der Beschlussvorlage 10/0313 soll die GGS Pestalozzischule als Hauptstandort fungieren, während die katholische Hermannschule als Teilstandort in den Verbund integriert wird. Ziel der Maßnahme ist es, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten und die Ressourcen effizienter einzusetzen.
Die Grundlage für diesen Schritt bildet der Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14. Da die Hermannschule voraussichtlich weiterhin überwiegend einzügig geführt wird, soll durch den Verbund ein flexiblerer Personaleinsatz sowie eine verbesserte pädagogische Differenzierung, etwa im Bereich der Sprachförderung, ermöglicht werden. Die Hermannschule soll dabei als katholischer Zweig der Pestalozzischule fortgeführt werden.
Die Umsetzung des Schulverbundes ist für den 01.08.2010 vorgesehen, sofern die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster rechtzeitig vorliegt; andernfalls soll der Start zum 01.02.2011 erfolgen. Die Schulkonferenzen beider Schulen wurden im Rahmen des Verfahrens angehört. Die Verwaltung ordnet die sofortige Vollziehung der Maßnahme an, um die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebs sowie die Vermeidung von personellen Ineffizienzen zu gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 10/0315 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die Bildung eines Grundschulverbundes gemäß § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW. Dabei soll die GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort fungieren, während die GGS Schillerschule als Teilstandort in den Verbund integriert wird. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Schulentwicklungsplan der Stadt für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Da die Schillerschule voraussichtlich weiterhin überwiegend einzügig geführt wird, sollen durch den Verbund angemessene Klassen- und Schulgrößen sowie ein effektiverer Ressourceneinsatz sichergestellt werden. Ein Verbund ermöglicht laut Verwaltung einen flexibleren Personaleinsatz, eine bessere fachliche Spezialisierung sowie optimierte Förderangebote.
Die Umsetzung des Schulverbundes ist für den 01.08.2010 vorgesehen, sofern die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster rechtzeitig vorliegt; andernfalls soll der Start zum 01.02.2011 erfolgen. Der Beschluss sieht zudem vor, den Teilstandort Schillerschule ab dem Schuljahr 2011/12 auslaufend aufzulösen und die verbleibenden Klassenverbände ab dem Schuljahr 2013/14 in das Gebäude der Schule am Rosenhügel zu überführen. Zur Sicherstellung der Schulorganisation wurde die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet. Die Schulkonferenzen beider Standorte wurden im Rahmen des Verfahrens angehört. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 12(ohne Titel)Zur Vorlage · 10/0318 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0318 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Vorlage von Projektberichten im Rahmen des Berichtswesens für den Schulausschuss. Gemäß der seit 2005 bestehenden Regelung wird über umfangreiche investive Maßnahmen im Schulbereich zweimal jährlich berichtet. Diese Berichterstattung erfolgt jeweils in der letzten Sitzung vor der Sommerpause sowie in der letzten Sitzung des Kalenderjahres.
Mit der vorliegenden Vorlage werden die Berichte für das erste Halbjahr 2010 vorgelegt. Die Dokumentation umfasst die Projektberichte sowie die entsprechende Ergebnisrechnung. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage der Berichte keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Berichte zur Kenntnisnahme und weiteren Behandlung im Schulausschuss für die Sitzung am 28. Juni 2010 vorbereitet.
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- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen des Dezernenten