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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Spielplatzfläche Antonius-/Boystraße - Vorstellung des Ergebnisses des Moderationsverfahrens -Zur Vorlage · 06/0190 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16. Mai 2006 wird das Ergebnis eines Moderationsverfahrens zur Zukunft der Spielplatzfläche an der Antonius-/Boystraße vorgestellt. Das Verfahren wurde nach Beschluss des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses vom Januar 2006 initiiert, um auf Anliegerproteste gegen den geplanten Verkauf des etwa 1.918 Quadratmeter großen Grundstücks zu reagieren.
Unter der Leitung der Kinder- und Jugendbeauftragten sowie in Kooperation mit dem Jugendrat und einem Freiraumplaner fand im April 2006 eine viertägige Beteiligung der Spielplatznutzer statt. Dabei wurden die Funktionalität der vorhandenen Geräte, die Erreichbarkeit umliegender Spielplätze sowie die Ziele der Spielraumleitplanung untersucht. An dem Projekt nahmen 42 Kinder sowie deren Eltern und Großeltern teil.
Die Auswertung des Verfahrens zeigt, dass die Nutzer den Erhalt des Spielplatzes befürworten. Anstatt eines Ausbaus zu einem reinen Gerätespielplatz wird eine ökologische Umgestaltung nach den Vorschlägen der Fachplanung angestrebt, wobei Teile der vorhandenen Ausstattung erhalten bleiben sollen. Zur Unterstützung der Fläche wurden Patenschaften durch die Eltern in Aussicht gestellt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht den Erhalt der Fläche vor und beauftragt die Verwaltung, dem Ausschuss einen Planungsentwurf für eine teilökologische Umgestaltung sowie Informationen zur Finanzierbarkeit vorzulegen.
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- 6Die Gladbecker Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIIIZur Vorlage · 06/0161 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16. Mai 2006 wird ein Bericht über die Gladbecker Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII zur Kenntnis genommen. Die Vorlage des Amtes für Familie, Jugend und Soziales erläutert die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, welches seit 1991 die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, einschließlich der Jugendhilfeplanung nach § 79 SGB VIII, überträgt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe ist die Abstimmung von Angeboten und Planungen zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Verwaltung sowie den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Trägern geförderter Maßnahmen durch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Seit Beginn der 1990er Jahre sind in Gladbeck die Arbeitsgemeinschaften „Jugend“, „Erzieherische Hilfen“, „Tagesbetreuung für Kinder“ sowie „Mädchen“ tätig. Diese Gremien sind vom Jugendhilfeausschuss anerkannt und verfügen über ein Rederecht in den Ausschusssitzungen, um den Ausschuss in Fachfragen zu beraten. Im Rahmen der Sitzung präsentieren die Verwaltung sowie die Sprecher der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften mündlich die aktuelle Arbeit der Gremien. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 7Ergebnisse der Gladbecker Jugendkonferenz -Auftaktveranstaltung vom 25.4.2006Zur Vorlage · 06/0194 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 06/0194 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit den Ergebnissen der Gladbecker Jugendkonferenz, die als Auftaktveranstaltung am 25. April 2006 stattfand. Die Durchführung regionaler Jugendkonferenzen basiert auf Abstimmungsgesprächen zwischen der Arbeitsagentur, der Stadt Gladbeck und der Vestischen Arbeit Gladbeck und folgt dem Auftrag zur örtlichen Zusammenarbeit gemäß § 18 SGB II.
Das Ziel der Jugendkonferenz besteht darin, die Ressourcen sowie die jugendspezifischen Angebote und Aktivitäten der verschiedenen Bildungs- und Arbeitsmarktakteure aufeinander abzustimmen. Dies soll die soziale und berufliche Integration junger Menschen fördern. Ein koordiniertes Arbeitsmarktprogramm soll hierfür durch die Agentur für Arbeit, die Vestische Arbeit und die Stadt Gladbeck als Träger der Jugendhilfe in Abstimmung mit der Wirtschaft und den Bildungsinstitutionen aufgestellt werden.
Trotz dieser Kooperation bleiben die jeweiligen Aufgaben- und Finanzverantwortungen bestehen. Dies betrifft unter anderem die Berufsorientierung und Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit nach dem SGB III sowie die Jugendsozialarbeit durch die Stadt Gladbeck nach dem SGB VIII. Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Vorlage ersichtlich.
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- 8Sonderförderung für die evangelischen KindergärtenZur Vorlage · 06/0192 · Beschlussvorlage
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Der Verband Evangelischer Kirchengemeinden in Gladbeck hat eine Erhöhung der öffentlichen Förderung für seine zwölf evangelischen Kindergärten beantragt. Konkret wird eine Absenkung des kirchlichen Trägeranteils um drei Prozentpunkte gefordert, sodass der Anteil der öffentlichen Förderung ab dem 1. August 2006 von bisher 95 auf 98 Prozent ansteigen soll. Als Begründung für diesen Antrag werden sinkende Kirchensteuereinnahmen sowie landesseitige Kürzungen der Kindergartenfinanzierung angeführt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Familie, Jugend und Soziales sieht vor, diesen erhöhten Betriebskostenzuschuss zu gewähren, sofern weiterhin ein Bedarf im Sinne der Kindergartenbedarfsplanung besteht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorhandenen Plätze zur Versorgung der Kinder in Gladbeck weiterhin benötigt werden, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtungen aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz.
Die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung belaufen sich auf jährliche Mehrkosten von gerundet 74.300 Euro. Für den Zeitraum von August bis Dezember 2006 entstehen Kosten in Höhe von rund 30.900 Euro. Ein Vergleich mit den Kosten einer Übernahme der Einrichtungen durch die Stadt ergab eine rechnerische Differenz von etwa 62.000 Euro pro Jahr. Die Verwaltung bewertet die Sonderförderung als die wirtschaftlichere Lösung zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz.
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- 9Sommerferienangebote 2006Zur Vorlage · 06/0195 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 06/0195 des Amts für Familie, Jugend und Soziales legt die geplanten Freizeitangebote für die Sommerferien 2006 dar. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht über die Aktivitäten des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sowie die Angebote weiterer Träger zur Kenntnis nehmen.
Das Programm des öffentlichen Trägers umfasst verschiedene Projekte an unterschiedlichen Standorten. Dazu gehören die Sommerakademie im Mikado, ein Mädchen-Camp in Kotten Nie, ein Musical-Projekt im Bürgerhaus-Ost sowie die Spielaktionen „Freizeittreff on Tour“, „Mit allen Sinnen“ und „Reise um die Welt“. Weitere Angebote sind eine Fußball-Liga im TC Wittringen, die Aktion „Ess Dich Fit“, die „Bauerntage“ in Karo, eine integrative Reitaktion in Kotten Nie sowie das BrauckMobil auf drei Spielplätzen in Brauck. Zudem sind ein deutsch-polnischer Jugendaustausch sowie Kanu-Freizeitangebote im Bereich Rentfort/Ruhr vorgesehen.
Ergänzend werden Angebote des Verbandes evangelischer Kirchengemeinden aufgeführt, darunter die Kinder- und Jugendeinrichtung Zweckel sowie die Teestube Rosenhügel, die Ausflüge zu verschiedenen Ausflugszielen wie dem Nordsternpark oder dem Grugapark anbieten. Die Teestube Rosenhügel führt zudem eine Auslandsfreizeit nach Kroatien durch. Parallel dazu findet die Stadtranderholung am Heidhof in Bottrop statt.
Für die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen sind laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen. Über die Aktivitäten anderer Träger der freien Jugendhilfe wird in der Sitzung mündlich berichtet.
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- 10Kommunaler Kinder- und JugendförderplanZur Vorlage · 06/0160 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0160 des Jugendhilfeausschusses sieht die Erstellung eines Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans für die Stadt Gladbeck vor. Die Grundlage hierfür bildet das Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Erstellung eines Förderplans, dessen Laufzeit der Legislaturperiode des Landtages entspricht. Der erste Plan soll bis Ende 2006 fertiggestellt sein, wobei die Laufzeit vom 1. Januar 2007 bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2010 reicht. Die Erstellung des Plans ist eine Voraussetzung für die Fortführung der Förderung durch das Land.
Der Förderplan soll als Steuerungsinstrument im Bereich der Jugendförderung dienen und den Wirksamkeits- und Qualitätsdialog sichern. Der Ausschuss wird beauftragt, die Verwaltung mit der Erstellung des Plans zu beauftragen, wobei die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe einzubeziehen sind. Als inhaltliche Basis dient das Rahmenkonzept „Stadtteilorientierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in Gladbeck“ sowie die dazugehörigen Förderrichtlinien. Die Gliederung des Plans umfasst unter anderem die Bedarfsplanung, die offene Kinder- und Jugendarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Jugendsozialarbeit sowie die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Weitere Schwerpunkte sind die Partizipation, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule sowie die außerschulische Bildung. Für die Umsetzung des Plans sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten