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Beschlussvorlage

Die Gladbecker Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

06/0161 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16. Mai 2006 wird ein Bericht über die Gladbecker Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII zur Kenntnis genommen. Die Vorlage des Amtes für Familie, Jugend und Soziales erläutert die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, welches seit 1991 die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, einschließlich der Jugendhilfeplanung nach § 79 SGB VIII, überträgt.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe ist die Abstimmung von Angeboten und Planungen zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Verwaltung sowie den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Trägern geförderter Maßnahmen durch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Seit Beginn der 1990er Jahre sind in Gladbeck die Arbeitsgemeinschaften „Jugend“, „Erzieherische Hilfen“, „Tagesbetreuung für Kinder“ sowie „Mädchen“ tätig. Diese Gremien sind vom Jugendhilfeausschuss anerkannt und verfügen über ein Rederecht in den Ausschusssitzungen, um den Ausschuss in Fachfragen zu beraten. Im Rahmen der Sitzung präsentieren die Verwaltung sowie die Sprecher der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften mündlich die aktuelle Arbeit der Gremien. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

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