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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Beschlusscontrolling 2. Halbjahr 2008Zur Vorlage · 09/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5. Februar 2009 liegt die Beschlussvorlage 09/0018 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling für das zweite Halbjahr 2008.
Die Verwaltung legt hierzu eine entsprechende Beschlussliste vor, die als Anlage zur Vorlage gehört. Mit dem Entwurf wird beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zu den getroffenen Entscheidungen des betreffenden Zeitraums förmlich zur Kenntnis nimmt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Veränderungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan durch diesen Beschluss vorgesehen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Beigeordnete der Stadtverwaltung erstellt.
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- 6KindergartenbedarfsplanungZur Vorlage · 09/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0019 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2009/10 in Gladbeck. Gegenstand der Planung ist die Festlegung von Gruppenformen und Betreuungsumfängen unter Berücksichtigung der Kinderzahlen sowie die Verbesserung des Angebots für Kinder unter drei Jahren. Die rechtliche Grundlage bildet das Kinderbildungsgesetz, welches drei Gruppenformen mit wöchentlichen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden vorsieht. Für das Kindergartenjahr 2009/10 wird eine Nachfragequote für drei- bis sechsjährige Kinder von 98 Prozent festgesetzt. Das Angebot für einjährige und jüngere Kinder ist auf fünf spezifische Einrichtungen begrenzt.
Die statistische Auswertung der Versorgungssituation zeigt für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder eine Gesamtstadt-Versorgungsquote von 98,7 Prozent, was 1.970 Plätzen für 2.037 Kinder entspricht. Bei den zwei- bis dreijährigen Kindern sowie bei den Einjährigen besteht laut Vorlage ein Fehlbedarf an Plätzen.
Die Finanzierung der Tageseinrichtungen erfolgt über das KiBiz-System mit kind- und gruppenformbezogenen Pauschalen. Die Kosten für die städtische Finanzierung steigen von 11.962.951 Euro im Zeitraum 2008/09 auf 12.430.736 Euro im Zeitraum 2009/10, was einem Anstieg des städtischen Aufwands um 150.291 Euro entspricht. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der dargestellten Planung zustimmt. Die Vorlage wurde im Auftrag des Bürgermeisters durch den zuständigen Beigeordneten erstellt.
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- 7Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige KinderZur Vorlage · 09/0020 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0020 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Gladbeck. Ziel ist die Erreichung der landesseitigen Versorgungsquote von 32 Prozent. Bei einer prognostizierten Jahrgangsstärke von 600 Kindern besteht ein Bedarf von 576 Plätzen. Für das Kindergartenjahr 2013/14 ist eine schrittweise Erweiterung auf insgesamt 403 Kita-Plätze und 173 Tagespflegeplätze vorgesehen.
Die Kosten für die Umwandlung von 85 Kindergartenplätzen werden auf insgesamt 510.000 Euro geschätzt, was einem Betrag von etwa 6.000 Euro pro Platz entspricht. Für die Schaffung von 13 neuen Gruppen werden die Bau- und Einrichtungskosten auf circa 4,16 Millionen Euro veranschlagt, wobei pro Gruppe etwa 320.000 Euro vorgesehen sind. Die jährlichen kommunalen Betriebskosten für diese 13 Gruppen werden auf etwa 430.000 Euro geschätzt. Im Rahmen der Planung wird ein Eigenanteil der Stadt von bis zu 260.000 Euro aufgeführt.
Aufgrund veränderter steuer- und sozialabgabenrechtlicher Voraussetzungen seit dem 1. Januar 2009 soll in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über die Konsequenzen und Ausbauoptionen im Bereich der Tagespflege berichtet werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Planungen zustimmt und die Verwaltung beauftragt, dem zuständigen Ministerium die Planungsdaten bis zum 28. Februar 2009 zu übermitteln.
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- 8Ärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen durch das KreisgesundheitsamtZur Vorlage · 09/0021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0021 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Durchführung ärztlicher und zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen in den Gladbecker Kindertageseinrichtungen. Grundlage der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamtes, mit den zuständigen Stellen zur Sicherstellung jährlicher Untersuchungen zusammenzuarbeiten, wie es das Kinderbildungsgesetz vorsieht.
Während zahnärztliche Untersuchungen regelmäßig stattfinden, weist das Kreisgesundheitsamt darauf hin, dass eine flächendeckende ärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Recklinghausen aufgrund unbesetzter jugendärztlicher Stellen derzeit nicht realisierbar ist. Die Wahrnehmungsraten der U8- und U9-Untersuchungen liegen laut Angaben des Gesundheitsamtes bei etwa 87 bis 88 Prozent.
Als mögliches Vorgehen wird ein stufenmodell vorgeschlagen: Erzieherinnen sollen Eltern zunächst an anstehende Termine erinnern und die Teilnahme empfehlen. Bei ausbleibender Inanspruchnahme könnten Untersuchungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst nach festgelegten Standards erfolgen. Ein bestehendes Erinnerungssystem über das Projekt „Das seelisch gesunde Kind“ wird bereits genutzt.
Durch die Untersuchungs-Teilnahmedatenverordnung vom September 2008 werden künftig Daten von Kindern, die trotz Erinnerung nicht teilgenommen haben, den öffentlichen Jugendhilfeträgern zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den Einschulungsuntersuchungen soll dadurch eine umfassende Erfassung sichergestellt werden. Die Klärung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben obliegt den öffentlichen Jugendhilfeträgern in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 9Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 10Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 11Mitteilungen des Dezernenten