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Beschlussvorlage

Ärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen durch das Kreisgesundheitsamt

09/0021 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0021 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Durchführung ärztlicher und zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen in den Gladbecker Kindertageseinrichtungen. Grundlage der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamtes, mit den zuständigen Stellen zur Sicherstellung jährlicher Untersuchungen zusammenzuarbeiten, wie es das Kinderbildungsgesetz vorsieht.

Während zahnärztliche Untersuchungen regelmäßig stattfinden, weist das Kreisgesundheitsamt darauf hin, dass eine flächendeckende ärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Recklinghausen aufgrund unbesetzter jugendärztlicher Stellen derzeit nicht realisierbar ist. Die Wahrnehmungsraten der U8- und U9-Untersuchungen liegen laut Angaben des Gesundheitsamtes bei etwa 87 bis 88 Prozent.

Als mögliches Vorgehen wird ein stufenmodell vorgeschlagen: Erzieherinnen sollen Eltern zunächst an anstehende Termine erinnern und die Teilnahme empfehlen. Bei ausbleibender Inanspruchnahme könnten Untersuchungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst nach festgelegten Standards erfolgen. Ein bestehendes Erinnerungssystem über das Projekt „Das seelisch gesunde Kind“ wird bereits genutzt.

Durch die Untersuchungs-Teilnahmedatenverordnung vom September 2008 werden künftig Daten von Kindern, die trotz Erinnerung nicht teilgenommen haben, den öffentlichen Jugendhilfeträgern zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den Einschulungsuntersuchungen soll dadurch eine umfassende Erfassung sichergestellt werden. Die Klärung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben obliegt den öffentlichen Jugendhilfeträgern in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.

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