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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Vorstellung des Projektes 'Alt trifft Jung/Jung trifft Alt'Zur Vorlage · 08/0112 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. April 2008 wird die Vorstellung des Projektes „Alt trifft Jung/Jung trifft Alt“ behandelt. Die Beschlussvorlage des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient dazu, den Ausschuss über die Inhalte und die Planung dieses Vorhabens zu informieren.
Das Projekt ist an die Stadtteilbüros in den Gladbecker Stadtteilen Rentfort-Nord und Brauck angebunden. Ziel der Initiative ist es, den Austausch zwischen Jugendlichen im Alter von 11 bis 16 Jahren und Seniorinnen und Senioren zu fördern. Durch verschiedene methodische Bausteine, wie etwa Theater, Video und Fotokunst, sollen die Generationen in direkten Kontakt gebracht werden. Dabei sollen die Teilnehmer sich mit jugendtypischen Umgangsformen sowie den Kommunikationsvorlieben älterer Menschen auseinandersetzen und über unterschiedliche Normen und Werte diskutieren.
Die Stadtteilmanagerinnen präsentieren im Rahmen der Vorlage den Projektplan. Für die Umsetzung des Projektes sind einmalige Ausgaben in Höhe von 24.750,00 Euro vorgesehen, die unter anderem Personalkosten sowie Unterhaltungs- und Betriebskosten umfassen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 6Jugendarbeit in Ellinghorst hier: SituationsberichtZur Vorlage · 08/0113 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0113 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient als Situationsbericht zur Jugendarbeit im Stadtteil Ellinghorst für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. April 2008. Der Bericht bezieht sich auf ein Konzept zur Wiederbelebung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, das bereits im Januar 2006 vorgestellt wurde. Ziel der stadtteilorientierten Kooperation ist die effektivere Koordination und Veröffentlichung von Projekten und Angeboten der im Stadtteil tätigen Vereine sowie der kommunalen Angebote.
Die Freizeitangebote im Stadtteil werden durch verschiedene Akteure getragen. Die Deutschen Pfadfinder St. Elisabeth bieten Gruppen für verschiedene Altersklassen von den Wölflingen bis zu den Rovern an und erreichen etwa 50 Kinder und Jugendliche. Der BV Rentfort sowie der Sportverein Adler Ellinghorst unterhalten umfangreiche Jugendarbeit mit verschiedenen Altersstufen und festen Trainingszeiten. Ergänzend dazu bietet die Verwaltung in den Räumlichkeiten der Kirchengemeinde St. Elisabeth einen Kindertreff für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren an. Das Programm des Kindertreffs umfasst unter anderem Koch-, Kreativ-, Spiel- und Computerangebote.
Nach einer Phase der intensiven Öffentlichkeitsarbeit verzeichnete der Kindertreff im Zeitraum von 2006 bis Mitte 2007 durchschnittlich etwa 15 Teilnehmende. Seit Herbst 2007 ist die Besucherzahl aufgrund von Personalwechseln rückläufig. Das Angebot wird derzeit überarbeitet und in Kooperation mit den Pfadfindern neu kommuniziert. Ein separater Bericht zur mobilen Jugendarbeit in Ellinghorst ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 7Tagespflege a) Förderrichtlinien b) Satzung über die Erhebung von ElternbeiträgenZur Vorlage · 08/0027 · Beschlussvorlage
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Das Amt für Familie, Jugend und Soziales legt dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Kindertagespflege vor. Gegenstand der Vorlage sind neue Förderrichtlinien sowie eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen, die zum 1. August 2008 in Kraft treten sollen.
Die Verwaltung begründet die Neuregelung mit der Notwendigkeit, die Vergütung für Tagespflegepersonen anzupassen, um die Qualität und die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen zu sichern. Bisherige Geldleistungen liegen unter dem kalkulierten Stundensatz für Sachaufwand und Förderleistung. Die neue Regelung sieht vor, die Vergütung nach Stundensätzen statt nach Zeitstufen zu berechnen. Dabei wird zwischen zwei Qualifizierungsstufen unterschieden: In Stufe 1 werden Personen mit Basisqualifizierung mit einem Gesamtsatz von 3,00 Euro pro Stunde berücksichtigt, während Stufe 2 Personen mit Aufbauqualifikationen einen Satz von 4,00 Euro pro Stunde erhält. Die Kosten für den Sachaufwand bleiben dabei einheitlich bei 1,30 Euro pro Stunde.
Zudem wird eine Satzung zur Festlegung der Elternbeiträge vorgelegt. Diese orientiert sich an der Systematik der Beiträge für Kindertageseinrichtungen und sieht eine soziale Staffelung vor, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit berücksichtigt. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Haushaltsmittel vorhanden. Die Regelungen sind zunächst befristet bis zum 31. Juli 2009.
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- 8Kindergartenbedarfsplanung 2008/2009Zur Vorlage · 08/0116 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0116 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2008/2009. Grundlage der Planung ist die Ablösung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder durch das Kinderbildungsgesetz zum 1. August 2008. Mit der neuen Rechtslage erweitern sich die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, die Rolle der Familienzentren wird verankert und die Kindertagespflege wird der Einrichtung von Kindertagesstätten gleichgestellt.
Die Planung sieht verschiedene Gruppenformen mit wöchentlichen Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden vor. Für die Altersstufe der 3- bis 6-Jährigen wird eine Nachfragequote von 98 Prozent angestrebt. Das Angebot für Kinder unter drei Jahren umfasst fünf stadtweite Einrichtungen sowie Tagespflegeplätze. Für den Jahrgang der Zweijährigen stehen derzeit Plätze für 152 von 610 Kindern zur Verfügung.
Durch veränderte Personalschlüssel und geringere Gruppenstärken entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 1.512.438 Euro. Nach Abzug der Landesbeteiligung von 534.220 Euro verbleibt ein kommunaler Aufwand von 978.218 Euro, wobei für das Jahr 2008 anteilig 407.591 Euro anfallen. Zudem reduziert sich der Trägeranteil der Kirchen von 20 auf 12 Prozent. Die Kostensteigerung gegenüber der vorherigen Finanzierung ist auf maximal 15 Prozent begrenzt. Die Vorlage schlägt die Zustimmung zu den Planungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 vor.
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- 9Antrag der Ratsfrakiton Bündnis 90/Die Grünen gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 25.3.2008 hier: Umsetzung des KiBiz in GladbeckZur Vorlage · 08/0137 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0137 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Umsetzung des Kita-Betreuungsrichtlinien-Gesetzes (KiBiz) in der Stadt Gladbeck. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung der Umsetzung der genannten Richtlinien im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. April 2008. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung des Vorhabens keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben im Haushalt vorgesehen. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung und Entscheidung im zuständigen Ausschuss.
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- 10Hilfe zur Erziehung in Heimen a) Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 08/0102 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0102 des Jugendhilfeausschusses enthält einen Bericht der Verwaltung zur Hilfe zur Erziehung in Heimen sowie zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen der Heimerziehung und Eingliederungshilfe. Der Bericht umfasst eine statistische Auswertung der Heimunterbringungen in Gladbeck für den Zeitraum von 2003 bis zum Planjahr 2008. Dabei werden die Entwicklung der Fallzahlen, die Kosten der stationären Unterbringung sowie die Dauer der Aufenthalte betrachtet. Für das Jahr 2008 sind 104 Unterbringungen mit Gesamtkosten von 3.780.000 € geplant. Die Kosten pro Unterbringungstag stiegen laut Bericht von 109,46 € im Jahr 2003 auf einen Planwert von 164,99 € im Jahr 2008. Zusätzlich werden Kosten in Höhe von 450.000 € für Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII sowie 280.000 € für intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen aufgeführt. Ein Ziel der regionalen Unterbringung ist es, über 80 % der Fälle in einem Umkreis von unter 15 km zu realisieren.
Zum Stichtag 31.12.2007 befanden sich 73 Kinder und Jugendliche in verschiedenen Einrichtungen, darunter St. Agnes Gladbeck, St. Josef Gelsenkirchen sowie weitere Standorte in Gelsenkirchen, Freudenberg, Dülmen, Merzen, Dortmund und Bottrop. Für die Einrichtungen in Gladbeck und Gelsenkirchen werden die Nähe und die fachliche Ausstattung angeführt, während für entferntere Anbieter die Qualifikation für intensive Einzelbetreuungen im Fokus steht. Bei Bedarf erfolgt die Suche nach geeigneten Einrichtungen in Absprache mit anderen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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- 11Hilfe zur Erziehung in Heimen b) Antrag der CDU-Ratsfraktion gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 07.02.2008Zur Vorlage · 08/0115 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. April 2008 wird über einen Antrag der CDU-Ratsfraktion zum Thema Hilfe zur Erziehung in Heimen beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 08/0115 wurde vom Amt für Familie, Jugend und Soziales erstellt.
Der Antrag wurde gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt. Die inhaltliche Begründung des Antrags ist in einer separaten Anlage enthalten, die dem Hauptdokument beigefügt ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Veränderungen im Haushalt verzeichnet. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben für Personalkosten, Unterhaltungs- und Betriebskosten oder Finanzierungskosten im Rahmen dieser Vorlage aufgeführt. Die Verwaltung gibt an, dass keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen oder beansprucht werden. Der Entwurf zur Beschlussfassung wurde durch den Beigeordneten/Stadtkämmerer unterzeichnet.
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- 12Antrag der DKP-Ratsfraktion gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 26.3.2008 hier: Offener JugendtreffZur Vorlage · 08/0133 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0133 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit einem Antrag der DKP-Fraktion, der am 26. März 2008 gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Einrichtung eines offenen Jugendtreffs.
Die Vorlage wurde für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. April 2008 vorbereitet. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben für Personalkosten, Unterhaltungs- und Betriebskosten oder Finanzierungskosten aufgeführt. Der Beschlussentwurf sieht die Entscheidung über den Antrag durch den zuständigen Ausschuss vor.
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- 13Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 14Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 15Mitteilungen des Dezernenten