Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Internationales Mädchenzentrum - SituationsberichtZur Vorlage · 07/0323 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. Oktober 2007 wird ein Situationsbericht zum Internationalen Mädchenzentrum vorgelegt. Die Vorlage der Nummer 07/0323 dient dazu, den aktuellen Stand der Arbeit dieser Einrichtung im Ausschuss zur Kenntnis zu bringen.
Das Internationale Mädchenzentrum unterstützt Mädchen ab sechs Jahren in schulischen sowie sozialen Lernprozessen und bietet pädagogische Begleitung an. Ein Schwerpunkt der Einrichtung liegt auf der Förderung von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund. Die Bedeutung der Einrichtung für die Weiterentwicklung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach hervorgehoben und fand auch überregionale Anerkennung. Die Förderung der Einrichtung erfolgte vor drei Jahren im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Brauck“, um den Erhalt der Einrichtung in Gladbeck zu unterstützen.
Im Rahmen der Sitzung werden die Mitarbeiterinnen des Internationalen Mädchenzentrums einen mündlichen Bericht über die aktuelle Situation ihrer Arbeit erstatten. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Familie, Jugend und Soziales.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Geschlechtsbezogene Unterstützung und Förderung von Mädchen und Jungen hier: Rolle des Internationalen MädchenzentrumsZur Vorlage · 07/0324 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0324 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der geschlechtsbezogenen Unterstützung und Förderung von Mädchen und Jungen in Gladbeck, wobei die Rolle des Internationalen Mädchenzentrums im Fokus steht. Die Verwaltung legt dar, dass die Mädchenarbeit als integraler Bestandteil der Jugendhilfe zu verstehen ist und auf der Berücksichtigung individueller Lebenssituationen sowie der Partizipation basiert.
Das Internationale Mädchenzentrum, das 1983 gegründet wurde, bietet Angebote für Mädchen und junge Frauen an. Nach dem Ausscheiden des Ev. Kirchenkreises Gladbeck/Bottrop/Dorsten aus dem Trägerverbund und der Reduzierung von Landesmitteln wurde die Einrichtung zuletzt über das Stadtteilprojekt Brauck finanziert. Der Träger des Zentrums beantragt nun die institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 20.000 Euro ab dem 1. Januar 2008.
Die Vorlage empfiehlt, diese Mittel zusätzlich zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan bereitzustellen. Zudem werden vier Handlungsschritte vorgeschlagen: die Evaluation der aktuellen Mädchen- und Jungenarbeit durch die Arbeitsgemeinschaft Jugend, die Überprüfung der fachlichen Qualifikationen des Personals im Hinblick auf Differenzaspekte, die Fortschreibung bestehender Konzepte sowie die Entwicklung neuer Angebote in den Bereichen Bildung und Integration. Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Weiterführung des Internationalen Mädchenzentrums und empfiehlt die Bewilligung der Mittel an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Tagespflege in GladbeckZur Vorlage · 07/0325 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0325 des Amts für Familie, Jugend und Soziales dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Neugestaltung der Kindertagespflege in Gladbeck. Hintergrund der Neuausrichtung sind gesetzliche Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB VIII), die eine qualitative und bedarfsgerechte Erweiterung der Tagesbetreuung zum Ziel haben.
Das neue Konzept berücksichtigt die gesetzliche Vorgabe, eine ausreichende Anzahl an Tagespflegeplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, bereitzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerung ist die Einführung einer Erlaubnispflicht, wobei die Pflegeerlaubnis durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt wird. Zudem umfasst die Neugestaltung die Verpflichtung zur Qualifizierung der Tagespflegepersonen in den Bereichen Erziehung, Bildung und Betreuung. Die Kommunen sind dazu angehalten, entsprechende Qualifizierungskurse anzubieten.
Ein weiterer zentraler Punkt der Vorlage ist die Änderung der Finanzierungsstruktur. Künftig sollen sich Eltern einkommensabhängig über Beiträge an der Finanzierung der Kindertagespflege beteiligen. Die Staffelung und die Definition des Einkommens orientieren sich dabei an der bestehenden Beitragssatzung für Tageseinrichtungen. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird bis zur nächsten Sitzung erstellt. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8KiBiz - SituationsberichtZur Vorlage · 07/0326 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0326 des Amts für Familie, Jugend und Soziales dient als Situationsbericht zum Referentenentwurf des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für den Jugendhilfeausschuss. Der Bericht bezieht sich auf die Entwicklungen nach der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag und die anschließende Anhörung verschiedener Fachleute, Verbände und Elternvertretungen.
Die vorliegenden Stellungnahmen unterstützen die inhaltlichen Ziele des Gesetzesentwurfs, wie den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren, die Stärkung der Integration von Kindern mit Behinderungen, die Förderung der Sprachkompetenz sowie die Ausbau der Familienzentren und der kommunalen Jugendhilfeplanung.
Gegen die finanzielle Ausstattung der Tagesbetreuung werden jedoch Bedenken geäußert. Kritisiert wird die Regelung zum Elternanteil an den Betriebskosten von 19 Prozent, da dies in einkommensschwächeren Kommunen zu höheren Beiträgen führen könne. Zudem wird die Umstellung von der Spitzabrechnung auf eine Finanzierung nach Kindpauschalen als Risiko für freie Träger und Kommunen bewertet. Auch die Finanzierung von Familienzentren und Einrichtungen mit hohem Förderbedarf wird als unzureichend eingestuft.
Für Gladbeck wird zudem auf eine Diskrepanz zwischen den landesweiten Annahmen zur Betreuungsdauer und der tatsächlichen Belegung in den lokalen Tageseinrichtungen hingewiesen. Eine vollständige Bewertung der finanziellen Folgen sei derzeit aufgrund fehlender Verfahrensregeln und Durchführungsvorschriften noch nicht möglich. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 20.09.2007 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Gesetzgebungsverfahren zum Kinderbildungsgesetz /KiBiz)Zur Vorlage · 07/0340 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse einen Antrag gestellt. Gegenstand der Vorlage 07/0340 ist das Gesetzgebungsverfahren zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz).
Der Antrag befasst sich mit den laufenden Prozessen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Kinderbildungsgesetz. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Jugendhilfeausschuss, der als federführendes Gremium für dieses Thema zuständig ist. Die inhaltliche Ausarbeitung des Antrags ist in einer beigefügten Anlage enthalten, auf die in der Beschlussvorlage verwiesen wird. Die Vorlage ist für die öffentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Vereinbarungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und den freien Trägern der Jugendhilfe zum § 8a Abs. 2 SGB VIII (Kindeswohlgefährdung)Zur Vorlage · 07/0327 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0327 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit den Vereinbarungen zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und den freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 8a Abs. 2 SGB VIII zum Thema Kindeswohlgefährdung. Im Nachgang einer Sitzung des Ausschusses vom 14. August 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, eine konsensfähige Vereinbarung in der Arbeitsgemeinschaft Jugend zu behandeln und vorzulegen.
Die überarbeitete Fassung der Vereinbarung enthält eine Ergänzung in § 7, wonach sich die freien Träger verpflichten, beim Einsatz von ehrenamtlichen Kräften nur geeignete Personen einzusetzen, die schriftlich erklären, im Bereich der Kindeswohlgefährdung nicht aufgefallen zu sein. Das Amt für Familie, Jugend und Soziales plant die Umsetzung der Vereinbarungen in drei Phasen.
In der ersten Phase sollen im Oktober 2007 Vereinbarungen mit verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe abgeschlossen werden, die öffentliche Fördergelder beziehen. Die zweite Phase sieht den Abschluss von Vereinbarungen mit Schulen und Trägern der Offenen Ganztagsschule vor, ergänzt durch eine Informationsveranstaltung zum Thema Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. In der dritten Phase sollen im ersten Halbjahr 2008 Akteure aus dem Gesundheitswesen, wie das Kreisgesundheitsamt, Kinderärzte und Hebammen, über die abgestimmten Handlungsschritte informiert und in entsprechende Vereinbarungen einbezogen werden. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorhaben werden nicht verzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Bündnis für Familie-Erziehung, Bildung, Zukunft hier: Projekt 'Kinder im Blick'Zur Vorlage · 07/0328 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0328 des Jugendhilfeausschusses sieht die Umsetzung des Projekts „Kinder im Blick“ vor. Das Vorhaben umfasst zwei zentrale Handlungsmodule zur Stärkung von Familien sowie zur Verbesserung der Früherkennung von Gefährdungspotenzialen bei Kindern und Kleinkindern. Ein Modul beinhaltet Hausbesuche bei Neugeborenen durch Fachpersonal, wie Sozialarbeiter und Familienhebammen, während das zweite Modul den Aufbau eines Netzwerks zwischen dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe durch Kooperationsvereinbarungen vorsieht. Die Zusammenarbeit soll insbesondere Kliniken, Kinderärzten und Hebammen sowie dem Kreisgesundheitsamt Recklinghausen einbeziehen. Ergänzend sollen Familienzentren und Kindertagespflegen als stadtteilorientierte Netzwerke zur Unterstützung und Förderung der Elternkompetenz beitragen.
Für den Projektstart vom 1. Oktober 2007 bis zum Jahresende sind 19.200 Euro aus dem „Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ vorgesehen, um Begrüßungsgeschenke für etwa 150 bis 170 Geburten sowie die Mitarbeit einer Familienhebamme zu finanzieren. Für die darauffolgende dreijährige Projektphase von 2008 bis 2010 ist die Einrichtung von 1,5 Stellen im Amt für Familie, Jugend und Soziales geplant. Die einmaligen Ausgaben für diesen Zeitraum belaufen sich auf 341.550 Euro, worin Personalkosten in Höhe von 188.700 Euro und Betriebskosten von 39.000 Euro enthalten sind. Der Jugendhilfeausschuss soll die Durchführung des Projekts befürworten und die Bereitstellung von 114.000 Euro für das Jahr 2008 empfehlen. Ziel ist es, durch frühzeitiges Reagieren auf Bedarfslagen eine Entlastung im Bereich der erzieherischen Hilfen zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12WeihnachtsbeihilfeZur Vorlage · 07/0329 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0329 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2007. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck in Familienpflege, Heimpflege oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht sind.
Der Entwurf sieht eine Beihilfe in Höhe von 65,00 Euro vor. Diese Summe orientiert sich an der Höhe der im Vorjahr gewährten Leistungen. Die Vorlage stellt klar, dass für Kinder in Tagespflege oder in Tagesgruppen, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben, gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen keine Weihnachtsbeihilfe vorgesehen ist. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Familie, Jugend und Soziales untergebracht sind, gelten die an dem jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätze.
Die finanzielle Auswirkung der Maßnahme wird mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 8.500,00 Euro beziffert. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Einstufung der Weihnachtsbeihilfe als pflichtige Leistung erfolgt unter Verweis auf die Vorgaben des § 81 GO NRW, da die Kosten nicht durch pauschalierte Leistungen vollständig abgegolten sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Begegnungszentrum Brauck -Bericht der Verwaltung über den Stand des ProjektesZur Vorlage · 07/0363 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. Oktober 2007 liegt die Beschlussvorlage 07/0363 vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht der Verwaltung über den aktuellen Projektstand des Begegnungszentrums Brauck.
Die Verwaltung des Amtes für Familie, Jugend und Soziales legt hierzu eine Information vor, die eine mündliche Berichterstattung vorsieht. Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die Ankündigung dieses Berichts über den Fortschritt des genannten Projekts. Eine schriftliche Begründung ist in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 13.09.2007 gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Begegnungszentrum BrauckZur Vorlage · 07/0333 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse beantragt, das Thema „Begegnungszentrum in Brauck“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. Oktober 2007 zu setzen. Gegenstand des Antrags ist die Planung eines integrativen Begegnungszentrums auf dem Gelände der evangelischen Paulus-Kirche in Brauck.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Information im Jugendhilfeausschuss sowie auf die Ergebnisse des letzten „Runden Tisches“ in Brauck, der sich mit dem Fortschritt der Planungen befasst hat. Mit dem Antrag wird darum gebeten, auf politischer Ebene über den aktuellen Stand der Entwicklungen informiert zu werden.
Die Fraktion fordert zudem einen Bericht der Verwaltung ein. Dieser Bericht soll neben den allgemeinen Planungsfortschritten insbesondere darlegen, welche Auswirkungen das Projekt auf die Verbesserung der Jugendarbeit im südlichen Stadtgebiet von Gladbeck beabsichtigt ist. Ein entsprechender Beschlussentwurf wird sich die Fraktion nach der Vorstellung und Beratung des Berichts vorbehalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 17Mitteilungen des Dezernenten