Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Vorstellung der FeuerwehrZur Vorlage · 06/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 06/0169 des Bürgermeisterbüros sieht für die Sitzung des Umweltausschusses am 8. Mai 2006 eine Vorstellung der Feuerwehr vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehende öffentliche Sitzung des Ausschusses.
Ein inhaltlicher Bericht über die Feuerwehr soll im Rahmen der Sitzung mündlich erfolgen. Weitere Details oder schriftliche Ausführungen zur Vorstellung sind in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Die Dokumentation dient der Information der Ausschussmitglieder über die aktuellen Themen der Feuerwehr im Kontext der Ausschussarbeit.
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- 6Ökologischer MietspiegelZur Vorlage · 06/0153 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Umweltausschuss eine Mitteilung zur Umsetzung eines ökologischen Mietspiegels in Gladbeck vor. Hintergrund ist ein Beschluss des Ausschusses vom Mai 2004, das Konzept des Darmstädter Mietspiegels auf mögliche Anwendungsmöglichkeiten in Gladbeck zu prüfen. Das Darmstädter Modell untersucht den Zusammenhang zwischen der wärmetechnischen Beschaffenheit von Gebäuden und der Nettomiete, um Anreize für energetische Modernisierungen zu schaffen und die Transparenz der Energiekosten für Mieter zu erhöhen.
Die Erstellung eines solchen qualifizierten Mietspiegels erfordert eine wissenschaftliche Datenerhebung auf Basis von Energieausweisen. Da die flächendeckende Einführung von Energieausweisen durch das Energieeinsparungsgesetz verzögert wurde, ist die Datenlage derzeit noch unzureichend. Zudem schätzt die Verwaltung die Kosten für eine Umsetzung in Gladbeck auf etwa 30.000 bis 40.000 Euro. In einem Informationsgespräch mit Interessenvertretern von Vermietern und Mietern wurde deutlich, dass die zusätzlichen Kosten derzeit nicht getragen werden können und die Einführung des Modells als verfrüht eingestuft wurde.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Einführung eines ökologischen Mietspiegels auf mindestens das Jahr 2011 zu verschieben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen sich die notwendigen Kenndaten durch die etablierten Energieausweise am Markt sammeln. Die zuständige Vermessungsabteilung des Ingenieuramts soll in der Zwischenzeit durch modifizierte Erfassungsbögen Daten sammeln, um eine spätere Auswertung ohne zusätzliche externe Kosten zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die vorgeschlagene Vorgehensweise zu beschließen.
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- 7Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Anzeigepflicht und Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt GladbeckZur Vorlage · 06/0152 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 06/0152 sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung von Brauchtumsfeuern, wie etwa Oster- oder Martinsfeuern, im Stadtgebiet von Gladbeck vor. Ziel der Verordnung ist die Vermeidung von Schwebstaubbelastungen. Der Entwurf sieht eine Anzeigepflicht vor, die spätestens zwei Wochen vor der Durchführung einzuhalten ist. Als Brennmaterial ist raucharmes, trockenes und unbehandeltes Holz zu verwenden, welches am Tag der Verbrennung zum Schutz von Tieren und Arten umgeschichtet werden muss.
Die Durchführung der Feuer ist zeitlich auf den Zeitraum zwischen 18:00 Uhr und 24:00 Uhr begrenzt. Eine Beaufsichtigung durch zwei Personen ab 18 Jahren ist vorgeschrieben. Es gelten spezifische Mindestabstände: 100 Meter zu Gebäuden und Waldflächen, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 25 Meter zu baulichen Anlagen, Bäumen oder Gebüschen sowie 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. Der Bürgermeister ist befugt, schriftliche Ausnahmen von diesen Abständen zu genehmigen. Bei starkem Wind oder Inversionswetterlagen ist das Entzünden von Feuern untersagt; aufkommender starker Wind erfordert das sofortige Löschen. Glut- und Aschereste müssen mit Erdreich abgedeckt und nicht verbrannte Rückstände der öffentlichen Abfallbeseitigung zugeführt werden.
Die Verwaltung hat Anregungen des Kreises Recklinghausen, des Landesbetriebs Straßenbau sowie des Regionalverbandes Ruhr geprüft, jedoch nicht übernommen. Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Nach dem Ratsbeschluss ist die Zustimmung der Bezirksregierung Münster einzuholen. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.
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- 8Nordpark-Teich hier: Zwischenbericht zur SanierungsplanungZur Vorlage · 06/0077 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0077 des Ingenieuramtes dient als Zwischenbericht zur Sanierungsplanung des Nordpark-Teichs. Grundlage ist ein Untersuchungsauftrag zur Klärung der Rahmenbedingungen für eine mögliche Teichentschlammung sowie zur Untersuchung der Wasserqualität.
Die Untersuchungen ergaben, dass der Teich als eutrophes Gewässer einzustufen ist, da der Phosphatgehalt mit 0,12 mg pro Liter den Grenzwert von 0,03 mg pro Liter deutlich überschreitet. Dies kann zu Massenvermehrungen von Organismen wie Cyanobakterien führen. Ein Gutachten weist darauf hin, dass ein Zusammenhang zwischen der hohen Nährstoffbelastung und dem Entensterben im September 2005 wahrscheinlich ist.
Hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen werden verschiedene Ansätze betrachtet. Eine Teichentschlammung mittels Saugbagger wird mit geschätzten Kosten von etwa 250.000 Euro als Möglichkeit aufgeführt, wobei die Kosten für ein Spülfeld und die Klärung der Kampfmittelproblematik noch offen sind. Eine Entschlammung durch Trockenlegung wird aufgrund des Baugrundrisikos und höherer Kosten von etwa 1 Million Euro von der Verwaltung vorerst nicht weiterverfolgt.
Als Alternative zur Phosphatausfällung per Boot wird die Installation einer fest installierten Entphosphatisierungsanlage im Zulaufgraben empfohlen. Eine praktikable Lösung soll im Frühjahr 2007 in Betrieb gehen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist derzeit ungeklärt, da die Erfolgsaussichten für Fördergelder aus dem ÖPEL-Programm als gering eingeschätzt werden. Der Umweltausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 9Anschaffung von ErdgasfahrzeugenZur Vorlage · 06/0136 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 06/0136 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Umweltausschusses über die Anschaffung von Erdgasfahrzeugen. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Umweltausschusses aus dem Jahr 2003. Dieser Beschluss legt fest, dass bei Fahrzeugbeschaffungen der Stadt grundsätzlich Fahrzeuge mit Erdgasantrieb oder bivalente Antriebe zu wählen sind. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn für spezifische Verwendungszwecke keine entsprechenden Erdgasmodelle auf dem Markt verfügbar sind. Zudem wurde vereinbart, dem Umweltausschuss jährlich eine Liste der insgesamt angeschafften Fahrzeuge vorzulegen.
Die Verwaltung hat alle Fachdienststellen über diese Vorgabe informiert. Im Rahmen der Vorlage wird auf die Fahrzeuganschaffungen des Jahres 2005 verwiesen, deren Details in einer Anlage aufgeführt sind. Für die vorliegende Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten erstellt und dient der Berichterstattung im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses am 8. Mai 2006.
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- 10Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 11Mitteilungen des Dezernenten