Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 16.06.2026
- 5Berichterstattung BUND-Ortsgruppe GladbeckZur Vorlage · 26/0356 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie am 8. September 2026 ist die Vorstellung der Gladbecker Ortsgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vorgesehen. Die Mitteilungsvorlage der Nummer 26/0356 dient der Information des Gremiums über die Arbeit und die aktuellen Vorhaben des Umweltverbandes.
Die Ortsgruppe des BUND, die zur Kreisgruppe Recklinghausen gehört, befasst sich mit Themen wie ökologischer Landwirtschaft, Klimaschutz, dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie dem Schutz von Wäldern, Gewässern und bedrohten Arten. Die Gruppe verfolgt das Ziel, die Politik und die Verwaltung bei deren Handeln zu begleiten und Impulse für klimarelevante Maßnahmen zu geben.
Ein konkretes Projekt der Ortsgruppe ist die Anlage eines sogenannten Tiny Forests auf einer Teilfläche einer ehemaligen Sportfläche im Bereich des Schulzentrums Brauck. Dieses Vorhaben wird durch den städtischen Umweltfonds gefördert. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreter der Ortsgruppe im Ausschuss die Gelegenheit erhalten, ihre inhaltliche Arbeit sowie diese Projektplanung vorzustellen. Der Ausschuss soll die Informationen zur Kenntnis nehmen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Vorstellung im Ausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
- 6Sachstandsbericht LadesäulenkonzeptZur Vorlage · 26/0357 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck entwickelt derzeit gemeinsam mit einem Fachbüro ein Ladesäulenkonzept, das einen bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2035 vorsieht. Im aktuellen Sachstandsbericht wird über die Fortschritte der Planung sowie über die Ergebnisse einer Beteiligung von Unternehmen und der Bürgerschaft informiert. Im Rahmen einer Befragung der lokalen Wirtschaft meldeten 31 Unternehmen Rückmeldungen, wobei zehn Unternehmen die Bereitstellung von halböffentlich oder öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur planen. Parallel dazu wurden über eine Online-Karte der ELE rund 100 Wünsche für zusätzliche Ladesäulen erfasst, wobei 26 weitere Einträge nun auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden.
Die Bedarfsanalyse ist abgeschlossen, und die Begehung von etwa 90 potenziellen Standorten ist erfolgt. Nach der Erstellung von Standortsteckbriefen wird die Verfügbarkeit von Netzanschlüssen durch die EVNG geprüft.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die geplante Einführung von Gebühren für die Errichtung und den Betrieb von Ladesäulen. Durch eine Anpassung der Sondernutzungssatzung sollen künftig für Normalladesäulen (AC) jährlich 60 Euro und für Schnellladesäulen (DC) jährlich 100 Euro pro Ladesäule erhoben werden. Die Vergabe der Standorte soll über Standortbündel erfolgen, um eine ausgewogene Verteilung zwischen wirtschaftlich attraktiven und weniger attraktiven Plätzen zu gewährleisten. Eine Beratung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für Dezember 2026 angesetzt, gefolgt von einer Beschlussfassung im Rat der Stadt. Die Fertigstellung des Gesamtkonzepts wird für April 2027 erwartet.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
- 7Klimaschutzmanagement - Sachstandsbericht 2026Zur Vorlage · 26/0358 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 26/0358 des Amts für Umwelt, Klima und Energie dient der Kenntnisnahme des Sachstandsberichts 2026 des Klimaschutzmanagements. Der Bericht dokumentiert die laufenden und geplanten Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Erreichung der Klimaziele. Während die Treibhausgasemissionen seit 2012 rückläufig sind, wird auf die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen hingewiesen, um die angestrebte Klimaneutralität bis 2042 zu erreichen. Eine Aktualisierung der Treibhausgasbilanz wird für Ende 2026 erwartet.
Im Bereich der erneuerbaren Energien befinden sich städtische Flächen in der Vorprüfung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, wobei konkrete Planungen für eine Agri-Photovoltaik-Anlage entlang der A31/Kirchhellener Straße vorliegen. Im Bereich Mobilität werden das Projekt „GlaMobi“ sowie die Aktion „Stadtradeln“ im September 2026 fortgeführt. Zudem wurden bereits Maßnahmen wie eine kostenfreie Fahrradwaschanlage und der Mobilitäts- und Klimatag im April 2026 durchgeführt.
Weitere Schwerpunkte des Klimaschutzmanagements sind die Umweltbildung an Schulen und Kitas, die Vergabe des 39. Gladbecker Umweltpreises sowie die Betreuung der Ebene „Mein Garten“ im Rahmen der IGA 2027. Für den gemeinschaftlichen Umweltfonds stehen im laufenden Jahr Mittel in Höhe von 10.064,02 € zur Verfügung. Die Verwaltung arbeitet zudem an der kommunalen Wärmeplanung und der energetischen Sanierung. Weitere durchgeführte Aktionen umfassten unter anderem die Ausgabe von Saatgut sowie die Teilnahme an der Earth Hour.
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- 08.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
- 8HitzeaktionsplanungZur Vorlage · 26/0359 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Umwelt, Klima und Energie legt dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie einen Sachstandsbericht zur Hitzeaktionsplanung vor. Die Planung dient als Teil des Klimafolgenanpassungsmanagements, um auf zunehmende Hitzeperioden zu reagieren und besonders vulnerable Personengruppen zu schützen. Die Maßnahmen umfassen sowohl kurzfristige Interventionen bei akuten Ereignissen als auch langfristige Strategien in der Stadtplanung und im Wassermanagement.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die seit 2025 angewendete Gladbecker Hitze-Meldekette, die bei offiziellen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes Informationen an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie direkt an Risikogruppen weiterleitet. Diese Meldekette wurde bereits als Beispiel guter Praxis vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz aufgenommen. Ergänzend dazu werden Informationsmaterialien wie eine Hitzebroschüre und Warnaufkleber bereitgestellt. Im Rahmen der Sensibilisierungsarbeit finden zudem Workshops und Vorträge statt.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung werden Refill-Stationen sowie Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden genutzt. In Abstimmung mit der RWW ist die Errichtung von zwei neuen Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt für das Jahr 2026 geplant. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt am regionalen Projekt „HAP.Regio“, um gemeinsame Standards für den Hitzeschutz in der Emscher-Lippe-Region zu entwickeln. Weitere Maßnahmen zur Hitzeminderung werden durch das Programm „Gladbeck Goes Green“ zur Förderung des Stadtgrüns unterstützt.
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- 08.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
- 9LuftreinhalteplanZur Vorlage · 26/0360 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung informiert den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie über die aktuelle Entwicklung der Luftreinhalteplanung und die Auswirkungen der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie. Durch die Novellierung der Richtlinie wurden die Grenzwerte für Schadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub deutlich gesenkt. Zudem sieht die neue Regelung die Einführung von Luftqualitätsfahrplänen vor. Diese dienen als präventives Instrument, um Gebiete, in denen die künftigen Grenzwerte ab 2030 gefährdet sind, frühzeitig zu identifizieren und Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung einzuleiten.
Ein durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bereitgestelltes Online-Tool zur Untersuchung von Straßenschluchten deutet darauf hin, dass die neuen Grenzwerte in Gladbeck, insbesondere an der Schützenstraße und der Konrad-Adenauer-Allee, für Stickstoffdioxid und Feinstaub überschritten werden könnten. Rechtlich verbindliche Ergebnisse können jedoch nur durch das LANUV auf Basis von Messungen oder Berechnungen ermittelt werden.
Hinsichtlich der künftigen Überwachung hat die Verwaltung der Bezirksregierung Münster drei Standorte für neue kontinuierliche Messstationen vorgeschlagen. Die Bezirksregierung hat mitgeteilt, dass die Standorte Schützenstraße 10 und Konrad-Adenauer-Allee 185 zur fachlichen Prüfung an das LANUV übermittelt werden. Ein weiterer Vorschlag im Bereich der B 224 wurde aufgrund der Nähe zum bestehenden Passivsammler nicht weiterverfolgt. Nach einem angekündigten Erlass des zuständigen Landesministeriums sollen interkommunale Abstimmungsgespräche das weitere Vorgehen klären.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
- 10Wiederherstellungsverordnung EUZur Vorlage · 26/0361 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0361 des Amts für Umwelt, Klima und Energie befasst sich mit der EU-Verordnung 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur (Wiederherstellungsverordnung – WVO). Diese Verordnung legt verbindliche Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen fest und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne. Die Bundesregierung bereitet derzeit einen solchen Plan vor, dessen finale Fassung voraussichtlich im September 2027 vorliegen wird.
Für die Stadt Gladbeck ist insbesondere Artikel 8 der Verordnung relevant, der die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme zum Gegenstand hat. Die Vorgaben sehen vor, bis Ende 2030 keinen Nettoverlust an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmung zu dokumentieren und ab dem Jahr 2031 einen steigenden Trend bei der Baumüberschirmung in jedem städtischen Ökosystem zu verzeichnen. Die Umsetzung dieser Ziele beeinflusst Fachbereiche wie die Stadtplanung, die Klimaanpassung und das Grünflächenmanagement.
Nach aktuellen Daten erfüllt die Stadt Gladbeck die Voraussetzungen für einen Ausnahmetatbestand bis Ende 2030, da die Werte für städtische Grünflächen und die Baumüberschirmung die erforderlichen Schwellenwerte überschreiten. Während die Stadt somit von der Nettonullverlust-Regelung ausgenommen ist, bleibt die Verpflichtung zur Erzielung eines steigenden Trends bei der Baumüberschirmung ab 2031 bestehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung der nationalen Ziele auch Herausforderungen für die Stadtentwicklung und die Bereitstellung von Wohnraum mit sich bringen kann.
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- 08.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten
- 14Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 15Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 16Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 16.06.2026nicht öffentlich
- 17Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 18Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 19Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich