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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses 08.06.2026
- 5Jahresabschluss 2025 ZBGZur Vorlage · 26/0401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0401 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit dem Jahresabschluss 2025. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 280.203,16 €. Laut der Begründung wird dieses Ergebnis maßgeblich durch ein negatives Ergebnis im Fachbereich Grünflächenunterhaltung beeinflusst, welches die Überschüsse aus den Bereichen Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Abfallverwertung und Bestattungswesen sowie die Ergebnisse im Bereich Fuhrpark und Dienstleistungen aufzehrt. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer strukturellen Neuausrichtung der Leistungsbeziehungen in der Grünflächenunterhaltung.
Der Jahresabschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, deren Bericht inklusive Bestätigungsvermerk der Vorlage beigefügt ist. Ein Vertreter der Prüfungsgesellschaft wird im Betriebsausschuss am 31. August 2026 über die Ergebnisse berichten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresverlustes wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung bereits am 19. August 2026 festgelegt, den handelsrechtlichen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der steuerliche Überschuss aus dem Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 95.020,10 € soll den Rücklagen des Betriebs zugeführt werden. Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine Steuerbelastung durch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zu vermeiden, da die reguläre Sitzungsfolge des Rates und des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst nach dem für die Steuererklärung relevanten Stichtag stattfindet. Die Entscheidung der Bürgermeisterin und eines Ratsmitglieds wird dem Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 24. September 2026 zur Genehmigung vorgelegt.
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Hauptdokument|20260821083028-0|20260821083031-1|20260821083033-2
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0401 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit dem Jahresabschluss 2025. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 280.203,16 €. Laut der Begründung wird dieses Ergebnis maßgeblich durch ein negatives Ergebnis im Fachbereich Grünflächenunterhaltung beeinflusst, welches die Überschüsse aus den Bereichen Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Abfallverwertung und Bestattungswesen sowie die Ergebnisse im Bereich Fuhrpark und Dienstleistungen aufzehrt. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer strukturellen Neuausrichtung der Leistungsbeziehungen in der Grünflächenunterhaltung.
Der Jahresabschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, deren Bericht inklusive Bestätigungsvermerk der Vorlage beigefügt ist. Ein Vertreter der Prüfungsgesellschaft wird im Betriebsausschuss am 31. August 2026 über die Ergebnisse berichten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresverlustes wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung bereits am 19. August 2026 festgelegt, den handelsrechtlichen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der steuerliche Überschuss aus dem Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 95.020,10 € soll den Rücklagen des Betriebs zugeführt werden. Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine Steuerbelastung durch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zu vermeiden, da die reguläre Sitzungsfolge des Rates und des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst nach dem für die Steuererklärung relevanten Stichtag stattfindet. Die Entscheidung der Bürgermeisterin und eines Ratsmitglieds wird dem Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 24. September 2026 zur Genehmigung vorgelegt.
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Hauptdokument|20260821083028-0|20260821083031-1|20260821083033-2
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
Zur Vorlage · 26/0401 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0401 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit dem Jahresabschluss 2025. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 280.203,16 €. Laut der Begründung wird dieses Ergebnis maßgeblich durch ein negatives Ergebnis im Fachbereich Grünflächenunterhaltung beeinflusst, welches die Überschüsse aus den Bereichen Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Abfallverwertung und Bestattungswesen sowie die Ergebnisse im Bereich Fuhrpark und Dienstleistungen aufzehrt. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer strukturellen Neuausrichtung der Leistungsbeziehungen in der Grünflächenunterhaltung.
Der Jahresabschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, deren Bericht inklusive Bestätigungsvermerk der Vorlage beigefügt ist. Ein Vertreter der Prüfungsgesellschaft wird im Betriebsausschuss am 31. August 2026 über die Ergebnisse berichten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresverlustes wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung bereits am 19. August 2026 festgelegt, den handelsrechtlichen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der steuerliche Überschuss aus dem Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 95.020,10 € soll den Rücklagen des Betriebs zugeführt werden. Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine Steuerbelastung durch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zu vermeiden, da die reguläre Sitzungsfolge des Rates und des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst nach dem für die Steuererklärung relevanten Stichtag stattfindet. Die Entscheidung der Bürgermeisterin und eines Ratsmitglieds wird dem Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 24. September 2026 zur Genehmigung vorgelegt.
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Hauptdokument|20260821083028-0|20260821083031-1|20260821083033-2
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 6Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 26/0402 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0402 des Betriebsausschusses sieht die Entlastung der Betriebsleitung des Zentralen Betriebshofes Gladbeck für das Wirtschaftsjahr 2025 vor. Grundlage für diesen Vorgang ist die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche dem Betriebsausschuss die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung überträgt.
Die Vorlage basiert auf dem Ergebnis einer Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025. Ein beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat am 31. Juli 2026 einen Bestätigungsvermerk erteilt, wobei die Prüfung zu keinen Einwendungen führte. Laut der vorliegenden Dokumentation liegen keine Gründe vor, die gegen eine Entlastung der Betriebsleitung sprechen könnten.
Mit der Entscheidung des Betriebsausschusses ist ein weiteres Verfahren verknüpft. Gemäß der geltenden Verordnung ist der Rat der Gemeinde für die Entlastung des Betriebsausschusses zuständig. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen ist mit der Erstellung einer entsprechenden Vorlage für die Ratssitzung am 24. September 2026 betraut.
Die Durchführung der Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen und weist keine wesentliche Klimarelevanz auf. Der Beschlussentwurf sieht vor, der Betriebsleitung des Zentralen Betriebshofes für das betreffende Wirtschaftsjahr die Entlastung zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 7Sachstandsbericht WertstoffhofZur Vorlage · 26/0403 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0403 der Betriebsleitung dient der Information des Betriebsausschusses über den aktuellen Sachstand zum Projekt Neubau eines Wertstoffhofes an der Stollenstraße. Im Rahmen der Sitzung am 31. August 2026 ist eine mündliche Berichterstattung vorgesehen.
Der Hintergrund des Vorhabens liegt in einem Beschluss des Betriebsausschusses aus dem Jahr 2019, den Neubau eines modernen Wertstoffhofes auf einem bereits erworbenen Grundstück in der Stollenstraße zu realisieren. Das Projekt wurde zeitweise unterbrochen, da aufgrund des Brandschutzbedarfsplans von 2019 ein erhöhter Platzbedarf der Feuerwehr entstanden war. Dies machte zusätzliche Prüfschritte erforderlich, um die beiden Großprojekte gegenseitig zu bewerten.
Nach Abschluss dieser Untersuchungen und einer aktualisierten Kostenberechnung wurde im Juni 2023 die Fortführung des Projektes „Wertstoffhof Stollenstraße“ empfohlen. Dieser Empfehlung des Betriebsausschusses folgte der Rat der Stadt Gladbeck im Juni 2023. Die Verwaltung beabsichtigt nun, die Mitglieder des Betriebsausschusses über einen festen Tagesordnungspunkt fortlaufend über den Fortschritt des Projektes zu informieren. Aus der Vorlage geht hervor, dass für den vorliegenden Bericht keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.
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Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 8Herausforderungen und Entwicklungen im BestattungswesenZur Vorlage · 26/0404 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0404 des Betriebsausschusses/ZBG befasst sich mit der aktuellen Entwicklung des Bestattungswesens auf den Friedhöfen Rentfort, Mitte und Brauck. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist der Wandel der Bestattungskultur, der sich durch eine Zunahme von Urnenbeisetzungen zeigt. Der Anteil dieser Beisetzungsform ist von etwa 25 % vor 15 Jahren auf 61,81 % im Jahr 2025 gestiegen. Im selben Zeitraum sank der Anteil städtischer Beisetzungen an den Gesamterbefällen von durchschnittlich 79,6 % auf 68,4 %.
Die Fallzahlen der Bestattungen lagen im Jahr 2025 bei 707, was etwa 10 % unter dem Langzeitmittel von 775 Fällen entspricht. Bei den 16 angebotenen Grabarten verzeichneten Gemeinschaftsgräber mit Grabmal sowie Urnen-Gemeinschaftsgräber eine hohe Nachfrage. Der Anteil der Erdbestattungen liegt mit 38,19 % über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Zudem lag der Anteil pflegefreier Gräber bei 76,8 %.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekte wird auf inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Energie, Sach- und Personalkosten hingewiesen. Während die Kostendeckungsgrade zwischen 2017 und 2020 auf etwa 75 % sanken, liegen sie seit 2022 wieder bei über 100 %. Der Anteil der aus dem Haushalt zu finanzierenden Friedhofsunterhaltung wurde von zuvor 6–7 % auf 17,3 % korrigiert. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die vorliegende Vorlage ergeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 9Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BiG-Ratsfraktion - Einsatz von Drohnentechnik und Künstlicher Intelligenz zur digitalen Baumkontrolle in Gladbeck -
- 10Entwicklung der AbfallgebührenZur Vorlage · 26/0405 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0405 des ZBG zur Abfallentsorgung dient der Kenntnahme im Betriebsausschuss am 31. August 2026. Gegenstand ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2026, welche auf der am 18. Dezember 2025 beschlossenen Tarifsatzung basiert.
Der Gebührenbedarf in Gladbeck ist im Jahr 2026 um 5,81 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Als wesentliche Kostentreiber werden die Kreisgebühr des Kreises Recklinghausen, die zwischen 202erm und 2026 um 34,9 % zugenommen hat, sowie externe Faktoren wie die CO2-Bepreisung, gestiegene Energiepreise und höhere Investitionskosten genannt. So stiegen die Kosten für Müllwagen von etwa 250.000 € auf circa 350.000 €. Im Vergleich zum Bundes der Steuerzahler NRW e.V. liegt Gladbeck mit 241,56 € für einen Musterhaushalt unter dem Durchschnitt des Kreises Recklinghausen (306,41 €) und unter dem Landesdurchschnitt (299 €). Die Gebührenrücklage beläuft sich aktuell auf rund 1,14 Mio. Euro.
Die künftige Kostenentwicklung wird durch die Kreisgebühr, die über 29 % der Kosten ausmacht, sowie durch Personalkosten von etwa 34 % beeinflusst. Weitere Faktoren sind die CO2-Bepreisung, Tarifverhandlungen, Inflation und Unsicherheiten auf Beschaffungsmärkten. Durch die Eröffnung des neuen Wertstoffhofes an der Stollenstraße wird ein Anstieg der Gebühren um etwa 0,35 € bis 0,40 € pro Liter Restabfallvolumen erwartet. Zudem ergeben sich Anforderungen aus neuen Getrennthaltungsvorschriften und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Zur Vermeidung sprunghafter Anstiege soll die Gebührenausgleichsrücklage eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 11Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 26/0406 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage mit der Nummer 26/0406 wird dem Betriebsausschuss ein Bericht zum Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2026 vorgelegt. Die Vorlage, die unter der Federführung der Betriebsleitung steht, dient der förmlichen Kenntnahme der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Beschlussmonitorings.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine detaillierte Beschlussliste, die als Anlage zum Dokument beigefügt ist. Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Veränderungen im investiven Finanzplan zu verzeichnen. Zudem wird festgehalten, dass die Vorlage keine wesentliche Klimarelevanz aufweist, weshalb eine Durchführung einer Haupt- und Alternativenprüfung nicht erforderlich war.
Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Bericht im Rahmen der Sitzung am 31. August 2026 zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Betriebsleitung hat die Vorlage zur Vorlage in der öffentlichen Sitzung vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen der Beigeordneten und der Betriebsleitung
- 15Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 16Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 17Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 08.06.2026nicht öffentlich
- 18Vermögensplan 2026: Zustimmung von Mehrauszahlungennicht öffentlich
- 19Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2026nicht öffentlich
- 20Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 21Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 22Mitteilungen der Beigeordneten und der Betriebsleitungnicht öffentlich