Entwicklung der Abfallgebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0405 der Betriebsleitung zum Thema Abfallgebühren erläutert die aktuelle Kostenentwicklung der Abfallentsorgung in Gladbeck. Grundlage der Kalkulation für das Jahr 2026 ist die im Dezember 2025 beschlossene Tarifsatzung. Dabei wird auf das Kostendeckungsprinzip verwiesen, wonach die Gebühren die tatsächlichen Aufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung abbilden müssen, ohne Gewinne zu erzielen.
Laut einem Vergleich des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. ist der Landesdurchschnitt der Abfallgebühren für einen Musterhaushalt im Jahr 2026 um etwa 4 Prozent auf 299 Euro gestiegen. Als wesentliche Kostentreiber werden externe Faktoren wie die CO2-Bepreisung, gestiegene Lohnkosten, höhere Beschaffungspreise für Investitionsgüter sowie steigende Energie- und Kraftstoffpreise angeführt. Ein bedeutender Kostenfaktor ist zudem die Kreisgebühr des Kreises Recklinghausen, die aufgrund der CO2-Bepreisung zwischen 2022 und 2026 um 34,9 Prozent gestiegen ist.
Trotz eines Gebührenbedarfsanstiegs von 5,81 Prozent im Vergleich zum Vorjahr weist Gladbeck im Kreisvergleich die niedrigste Gebühr für den definierten Musterhaushalt auf. Mit 241,56 Euro liegt der Tarif unter den Werten der Nachbarstädte sowie deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Zur Stabilisierung des Gebührenniveaus können Rücklagen aus vergangenen Jahren genutzt werden; aktuell beläuft sich die Gebührenausgleichsrücklage auf rund 1,14 Millionen Euro. Die künftige Entwicklung bleibt von externen Faktoren wie der weiteren CO2-Bepreisung und den Ergebnissen kommender Tarifverhandlungen abhängig.
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