Entwicklung der Abfallgebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0405 des ZBG zur Abfallentsorgung dient der Kenntnahme im Betriebsausschuss am 31. August 2026. Gegenstand ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2026, welche auf der am 18. Dezember 2025 beschlossenen Tarifsatzung basiert.
Der Gebührenbedarf in Gladbeck ist im Jahr 2026 um 5,81 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Als wesentliche Kostentreiber werden die Kreisgebühr des Kreises Recklinghausen, die zwischen 202erm und 2026 um 34,9 % zugenommen hat, sowie externe Faktoren wie die CO2-Bepreisung, gestiegene Energiepreise und höhere Investitionskosten genannt. So stiegen die Kosten für Müllwagen von etwa 250.000 € auf circa 350.000 €. Im Vergleich zum Bundes der Steuerzahler NRW e.V. liegt Gladbeck mit 241,56 € für einen Musterhaushalt unter dem Durchschnitt des Kreises Recklinghausen (306,41 €) und unter dem Landesdurchschnitt (299 €). Die Gebührenrücklage beläuft sich aktuell auf rund 1,14 Mio. Euro.
Die künftige Kostenentwicklung wird durch die Kreisgebühr, die über 29 % der Kosten ausmacht, sowie durch Personalkosten von etwa 34 % beeinflusst. Weitere Faktoren sind die CO2-Bepreisung, Tarifverhandlungen, Inflation und Unsicherheiten auf Beschaffungsmärkten. Durch die Eröffnung des neuen Wertstoffhofes an der Stollenstraße wird ein Anstieg der Gebühren um etwa 0,35 € bis 0,40 € pro Liter Restabfallvolumen erwartet. Zudem ergeben sich Anforderungen aus neuen Getrennthaltungsvorschriften und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Zur Vermeidung sprunghafter Anstiege soll die Gebührenausgleichsrücklage eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 31.08.2026kein Ergebnis hinterlegt
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