Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0402 des Betriebsausschusses sieht die Entlastung der Betriebsleitung des Zentralen Betriebshofes Gladbeck für das Wirtschaftsjahr 2025 vor. Grundlage für diesen Vorgang ist die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche dem Betriebsausschuss die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung überträgt.
Die Vorlage basiert auf dem Ergebnis einer Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025. Ein beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat am 31. Juli 2026 einen Bestätigungsvermerk erteilt, wobei die Prüfung zu keinen Einwendungen führte. Laut der vorliegenden Dokumentation liegen keine Gründe vor, die gegen eine Entlastung der Betriebsleitung sprechen könnten.
Mit der Entscheidung des Betriebsausschusses ist ein weiteres Verfahren verknüpft. Gemäß der geltenden Verordnung ist der Rat der Gemeinde für die Entlastung des Betriebsausschusses zuständig. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen ist mit der Erstellung einer entsprechenden Vorlage für die Ratssitzung am 24. September 2026 betraut.
Die Durchführung der Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen und weist keine wesentliche Klimarelevanz auf. Der Beschlussentwurf sieht vor, der Betriebsleitung des Zentralen Betriebshofes für das betreffende Wirtschaftsjahr die Entlastung zu erteilen.
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