Bürgerbegehren Frage der Initiatoren: 'Soll der Bürgermeister der Stadt Gladbeck beauftragt werden, die zur A 52 mit Bund und Land getroffene Vereinbarung rückgängig zu machen?'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0145 befasst sich mit der Prüfung der Zulässigkeit eines eingereichten Bürgerbegehrens. Ziel des Begehrens ist es, den Bürgermeister der Stadt Gladbeck dazu zu beauftragen, die bestehende Vereinbarung zwischen Bund, Land und Stadt zum Ausbau der B 224 zur A 52 rückgängig zu machen. Diese Vereinbarung, welche der Rat am 26. November 2015 zur Unterstützung beschlossen hatte, sieht Maßnahmen wie einen 1,5 Kilometer langen Tunnel, die Verwendung von Flüsterasphalt sowie einen verbesserten Lärmschutz vor.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens reichten am 10. März 2016 Unterschriftenlisten ein, die insgesamt 5.468 Unterschriften enthielten. Die Verwaltung erklärte 4.848 dieser Unterschriften für gültig und stellte damit fest, dass das erforderliche Quorum von mindestens 3.522 Personen erreicht wurde. Zudem wurde die Frist für ein kassatorisches Bürgerbegehren eingehalten.
Trotz der erreichten Unterschriftenzahl kommt die Prüfung eines Rechtsgutachtens zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Als Gründe werden die fehlerhafte Darstellung der aktualisierten Kostenschätzung der Verwaltung, eine unzureichende Begründung sowie eine fehlende Übereinstimmung zwischen der Fragestellung und der Begründung angeführt. Insbesondere wird auf eine thematische Diskrepanz zwischen dem Titel des Vorhabens und der eigentlichen Fragestellung zur Aufhebung der Vereinbarung hingewiesen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat daher, die Unzulässigkeit festzustellen, wodurch eine Entscheidung über einen Bürgerentscheid entfällt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 163103100144
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160420112938
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160420112942
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20160420112946
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20160420112949
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- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20160420112958
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20160425140931
Ort
📍 A 52 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: A 52.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 hier: Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 15.01.02 (Standort- und Strukturentwicklung), Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 30.03.2016
- Änderung von Ausschussbesetzungen - DSL-Ratsfraktion - 29.03.2016
- Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion DIE LINKE - 08.04.2016
- Bebauungsplan Nr. 166 Gebiet: Mottbruchhalde hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre 14.03.2016
- Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet: Grabenstraße „Roter Turm” hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 14.03.2016
- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von der Stadt Gladbeck auf die Stadt Herten 18.04.2016