Bildung eines Integrationsrates gem. § 27 Gemeindeordnung (GO NRW) Bericht der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausländerbeirat einen Bericht zur Bildung eines Integrationsrates gemäß § 27 der Gemeindeordnung vor. Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 24. September 2009 sowie dessen Bestätigung in der konstituierenden Sitzung am 29. Oktober 2009 soll ein Integrationsrat etabliert werden. Dieser setzt sich aus 14 direkt gewählten Mitgliedern und 7 vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen. Die Wahl der direkt gewählten Mitglieder ist für den 7. Februar 2010 angesetzt.
Mit der Neugestaltung der Wahlordnung ergeben sich wesentliche Änderungen. Erstmals sind neben ausländischen Staatsangehörigen auch Personen wahlberechtigt, die die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten fünf Jahren erworben haben. Die Frist für den Wohnsitz in Gladbeck wurde von drei Monaten auf den 16. Tag vor der Wahl verkürzt. Zudem ist die Zuweisung persönlicher Vertreter für direkt gewählte Mitglieder aufgrund der Novellierung der Gemeindeordnung nicht mehr möglich.
Der Wahlausschuss wird künftig gemeinsam mit dem Wahlausschuss der Kommunalwahl besetzt und besteht ausschließlich aus Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers. Für die kommende Wahl wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch den Wahlleiter auf den 4. Januar 2010 festgelegt, um die Wahlvorbereitung mit der Weihnachtszeit zu vereinbaren. Die Zulassung der Vorschläge erfolgt durch den Wahlausschuss am 7. Januar 2010.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 206 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92311100498
Verwandte Vorlagen