Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0273 des Bürgermeisterbüros regelt die formale Amtseinführung und Vereidigung des Bürgermeisters in Gladbeck. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Paragraph 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Gemäß dieser gesetzlichen Bestimmung erfolgt die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt durch den Altersvorsitzenden im Rahmen einer Sitzung des Rates. Die Vorlage dient somit der Durchführung des notwendigen rechtlichen Verfahrens zur Amtsübernahme.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind laut den Angaben in der Vorlage keine Kosten zu verzeichnen. Es entstehen durch diesen Vorgang weder einmalige noch jährliche Aufwendungen im Rahmen der Ergebnisrechnung oder des investiven Finanzplans. Die zuständige Verwaltung hat für diesen Vorgang keine Haushaltsmittel bereitzustellen.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters sowie der Ratsmitglieder 23.06.2009
- Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters 23.06.2009
- Haupt- und Finanzausschuss; hier: Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen 23.06.2009
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- Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Zukunft der kommunalen Migrantenvertretungen - 25.05.2009