Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0206 des Bürgermeisterbüros regelt die formale Amtseinführung und Vereidigung des Bürgermeisters. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt durch den Altersvorsitzenden im Rahmen einer Sitzung des Rates erfolgen.
Der Vorgang dient der rechtmäßigen Übernahme der amtlichen Funktionen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck entstehen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sitzung am 17. Juni 2014 liegt beim Rat, wobei die Federführung beim Rat liegt. Die Vorlage ist als Beschlussvorlage für die öffentliche Sitzung konzipiert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 100 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 140505100206
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Einführung des elektronischen Sitzungsdienstes - Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - 05.05.2014
- Haupt- und Finanzausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen - 05.05.2014
- Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters 05.05.2014
- Bestellung einer Schriftführerin/eines stellv. Schriftführers 05.05.2014
- Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters und der Ratsmitglieder 05.05.2014
- Bildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen - 14.05.2014