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Beschlussvorlage

Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG); hier: Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

09/0030 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0030 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern im Aufsichtsrat der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG). Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden von drei Ratsmitgliedern aus ihren Mandaten im Aufsichtsrat zum Zeitraum zwischen Dezember 2008 und Januar 2009.

Gemäß dem Gesellschaftervertrag der GWG werden die Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung für die Dauer der laufenden Ratswahlperiode gewählt. Dabei werden ein Mitglied auf Vorschlag des Mitgesellschafters, ein Mitglied auf Vorschlag des Mieterbeirates sowie die weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Stadt Gladbeck bestimmt. Die Amtsdauer der neu zu wählenden Nachfolger beschränkt sich auf die verbleibende Zeit der aktuellen Wahlperiode.

Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus fünf vom Rat vorgeschlagenen Mitgliedern, einem Vertreter der freien Gesellschafter und einem Mitglied des Mieterbeirates zusammen. Die Vorlage sieht vor, der Gesellschafterversammlung drei Nachfolger für die ausgeschiedenen Ratsmitglieder vorzuschlagen. Die rechtliche Grundlage für das Wahlverfahren bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der Neubenennung der Vertreter wird sichergestellt, dass die Interessen der Stadt Gladbeck in dem Gremium weiterhin vertreten sind. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen werden nicht ausgewiesen.

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