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Beschlussvorlage

Gladbeck-Card a.) Sachstandsbericht der Verwaltung

09/0305

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Familie, Jugend und Soziales zum Sachstand der Gladbeck-Card informiert über die bisherige Handhabung und die künftigen Ausgabemodalitäten der Berechtigungskarte. Die Ausgabe erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung, sofern die Anspruchsberechtigung, in der Regel durch Vorlage eines Bescheides, nachgewiesen wird. Im Zeitraum vom 31. März 2000 bis zum 31. August 2009 wurden insgesamt 8.483 Karten ausgegeben. Dabei ist anzumerken, dass die Anzahl der Karten aufgrund von Verlängerungen und Ersatzausstellungen bei Verlusten höher liegt als die Anzahl der begünstigten Bedarfsgemeinschaften.

Ein Vorschlag zur automatisierten und gleichzeitigen Zusendung der Gladbeck-Card zusammen mit den jeweiligen Sozialleistungsbescheiden wurde geprüft. Eine solche Umsetzung betrifft schätzungsweise 7.900 Bedarfsgemeinschaften, die sich aus Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeldberechtigten zusammensetzen. Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass eine direkte automatische Zustellung technisch und organisatorisch nur für einen kleinen Teil der Bescheide möglich wäre, da ein Großteil der Bewilligungsbescheide zentral in Nürnberg oder Düsseldorf erstellt und versandt wird. Nur etwa 13,9 Prozent der Berechtigten würden von einer solchen Maßnahme unmittelbar profitieren. Eine Ungleichbehandlung dieser Personengruppen wird von der Verwaltung nicht angestrebt. Der Beschlussentwurf sieht daher vor, dass die Ausgabemodalitäten der Gladbeck-Card unverändert bleiben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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