Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen/Bürger
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0444 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der formalen Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern. Grundlage für diesen Vorgang ist der Paragraph 5 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck, der die Verpflichtung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse regelt.
Gemäß der geltenden Satzung erfolgt die Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter des Bürgermeisters sowie der übrigen Ratsmitglieder durch das Erheben von den Sitzplätzen aus. Dabei bekunden die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer vom Bürgermeister vorgesprochenen Formel. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Diese Regelung findet entsprechend auch auf die Mitglieder von Ausschüssen Anwendung, die nicht dem Rat angehören. Die Verpflichtung dieser sachkundigen Bürger erfolgt in diesem Fall durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt entstehen.
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