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Beschlussvorlage

Verfassungsklage gegen den kommunalen Finanzausgleich

08/0357 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0357 befasst sich mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2008. Grundlage für die Vorlage ist ein bereits am 24. April 2008 gefasster, einstimmiger Beschluss des Rates der Stadt Gladbeck. Darin hatte sich die Stadt Gladbeck den Forderungen des Landrates sowie der Bürgermeister der Städte im Kreis Recklinghausen angeschlossen, den kommunalen Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen zugunsten des Kreises und seiner kreisangehörigen Städte zu verändern.

Nach der Veröffentlichung eines Gutachtens des ifo-Instituts zur Analyse und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen wurde dieses Gutachten in Zusammenarbeit mit Vertretern der Kreisverwaltung ausgewertet. Die Auswertung ergab, dass das Gutachten nicht zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Situation des Kreises Recklinghausen und seiner Städte führen wird.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Bürgermeister der Stadt Gladbeck damit zu beauftragen, eine Verfassungsbeschwerde gegen die geltenden Regelungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2008 zu erheben. Voraussetzung für diesen Schritt ist, dass alle kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen entsprechende Beschlüsse fassen, um ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der Verfassungsbeschwerde zu gewährleisten. Ziel der Maßnahme ist die Durchsetzung der erarbeiteten Forderungen zur Anpassung des Finanzausgleichs. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

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