Anschaffung von Erdgasfahrzeugen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0083 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Umweltausschusses über die Einhaltung der Beschlusslage zur Fahrzeugbeschaffung der Stadt Gladbeck. Gemäß einem Beschluss aus der Sitzung des Umweltausschusses vom 10. März 2003 ist bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die Stadt grundsätzlich auf Erdgasantrieb, einschließlich bivalenter Modelle, zu achten. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur dann zulässig, wenn für spezifische Verwendungszwecke keine Fahrzeuge mit Erdgasantrieb auf dem Markt verfügbar sind.
Im Rahmen dieser Regelung ist dem Umweltausschuss jährlich eine Liste der insgesamt angeschafften Fahrzeuge vorzulegen. Die Verwaltung hat alle Fachdienststellen über die bestehende Vorgabe informiert. Die Vorlage führt zudem auf, dass im Jahr 2007 Fahrzeuge angeschafft wurden, deren Details in einer Anlage aufgeführt sind. Für die vorliegende Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen. Der Entwurf sieht die Vorlage zur Kenntnisnahme im Rahmen der Ausschusssitzung vor.
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