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Beschlussvorlage

Anschaffung von Erdgasfahrzeugen

05/0234

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 05/0234 des Bürgermeisterbüros informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand bei der Anschaffung von Erdgasfahrzeugen im vergangenen Jahr. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Umweltausschusses aus dem Jahr 2003, der festlegt, dass bei Fahrzeugbeschaffungen der Stadt grundsätzlich Fahrzeuge mit Erdgasantrieb oder bivalente Antriebe zu wählen sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn für spezifische Verwendungszwecke keine Erdgasvarianten auf dem Markt verfügbar sind. Zudem wurde vereinbart, dem Ausschuss jährlich eine Liste der angeschafften Fahrzeuge vorzulegen.

Für das Jahr 2004 dokumentiert die Verwaltung die Beschaffungen des Zentralen Betriebshofes. Bei einem Abfallsammelfahrzeug handelte es sich um ein Vorführfahrzeug, das nicht mit Erdgasantrieb angeboten wurde. Bei der Anschaffung von zwei LKW-Typen wurde auf die Marke Fiat zurückgegriffen, da die Erdgasvariante eines vergleichbaren Mercedes-Modells mit etwa 35.000 Euro deutlich teurer gewesen wäre als das Ausschreibungsergebnis der Fiat-Modelle, die unter 25.000 Euro pro Fahrzeug lagen. Eine Zugmaschine der Firma Holder war am Markt nicht in einer Erdgasausführung erhältlich. Auch für einen PKW der Marke VW stand keine Erdgasvariante mit den erforderlichen Sicherheits- und Ausstattungsmerkmalen zur Verfügung. Ein erdgasbetriebener Werkstattwagen wurde vom Zentralen Betriebshof bereits bestellt.

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