Anregung gem. § 24 GO NW hier: Antrag des 2. Vorsitzenden des NUR-Kreisverbandes Recklinghausen - Verbot privater Osterfeuer und Einführung einer Verordnung zur Regelung von Osterfeuern -
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 07/0035 liegt eine Anregung gemäß § 24 GO NRW vor, die durch den zweiten Vorsitzenden des NUR-Kreisverbandes Recklinghausen eingereicht wurde. Der Antrag sieht ein Verbot des Abbrennens von Osterfeuern in Gladbeck vor, wobei Genehmigungen lediglich in Ausnahmefällen auf Antrag erteilt werden sollen. Als Begründung für diesen Vorschlag werden Änderungen im Landesimmissionsschutzgesetz sowie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster angeführt, die den Schutz vor Luftverunreinigungen und Geräuschen betreffen. Zudem wird auf den Einsatz von Brandbeschleunigern durch Landwirte verwiesen.
Die Verwaltung nimmt zu der Anregung Stellung und verweist auf eine bereits bestehende Beschlusslage des Haupt- und Finanzausschusses aus einer Sitzung im September 2006. In jenem Beschluss wurde festgelegt, dass unzulässige Brauchtumsfeuer durch Verwaltungs- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren zu behandeln sind. Zudem wurde vereinbart, durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit über bestehende Verbote aufzuklären, weshalb die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung als nicht notwendig erachtet wird.
Die Verwaltung sieht daher keinen Änderungsbedarf an der bisherigen Beschlusslage. Der vorliegende Beschlussentwurf für den Haupt- und Finanzausschuss spiegelt diese Position wider und hält fest, dass der Umgang mit unzulässigen Brauchtumsfeuern auf Basis der Entscheidung vom 4. September 2006 ausreichend geregelt ist. Finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage werden nicht erwartet.
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