Festlegung der Aufnahmekapazität an Grundschulen ab Schuljahr 2008/09
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0203 des Amtes für Schule und Sport befasst sich mit der Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den Gladbecker Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/09. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, durch die die bisherigen verbindlichen Schulbezirksgrenzen zum 31. Juli 2008 entfallen. Damit einhergehend erhalten Erziehungsberechtigte die Freiheit, die Grundschule für ihre Kinder selbst zu wählen, wobei nach § 46 Abs. 3 Schulgesetz ein Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Schule nur im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten besteht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken vom 13. Dezember 2001 zum 1. August 2008 aufzuheben. Zur schulorganisatorischen Steuerung soll für jede städtische Grundschule eine maximale Zügigkeit festgelegt werden. Die Ermittlung der Kapazitäten erfolgte auf Basis der verfügbaren Unterrichtsräume sowie aktueller Schülerzahlprognosen. Die vorgeschlagene Zügigkeit liegt bei den meisten Schulen zwischen zwei und drei Zügen. Für die Josefschule und die Lambertischule werden aufgrund der Raumsituation Zwischenlösungen vorgeschlagen, bei denen die Kapazität variieren kann. Die Verwaltung soll zudem ermächtigt werden, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Festlegung zuzulassen. Die Regelungen sollen für das Einschulungsverfahren im Oktober 2007 verbindlich werden. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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