Lernmittelfreiheit
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0019 des Dezernats III informiert den Schulausschuss über eine Änderung bei der Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr. Nach der Novellierung des Schulgesetzes entfällt die Befreiung vom Eigenanteil an der Lernmittelbeschaffung für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II). Die gesetzliche Regelung sieht eine Befreiung lediglich für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII vor.
In den vorangegangenen Schuljahren hatte der Rat der Stadt Gladbeck eine Privilegierung aller ALG II-Bezieher beschlossen, um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten. Dies war im Schuljahr 2005/2006 durch die Bereitstellung von Mitteln durch den Kreis Recklinghausen möglich. Für das Schuljahr 2006/2007 hatte die Stadt die Kosten übernommen, was jedoch von der Kommunalaufsicht kritisiert wurde.
Nach einer erneuten Prüfung durch die oberste Kommunalaufsicht wurde klargestellt, dass die zusätzliche Befreiung von ALG II-Beziehern eine freiwillige Leistung der Kommunen darstellt. Für Städte mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept ist diese Leistung nur bei gleichzeitiger Einsparung in anderen freiwilligen Bereichen zulässig. Da die Stadt Gladbeck über einen unausgeglichenen Haushalt verfügt, besteht kein Spielraum für eine weitere Kostenübernahme in diesem Bereich. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen; es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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