Beschlusscontrolling; 2. Halbjahr 2005
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0014 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss über das Beschlusscontrolling für das zweite Halbjahr 2005. Grundlage für diese Berichterstattung ist eine im September 1997 im Haupt- und Finanzausschuss verabschiedete Regelung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Diese Regelung sieht vor, dass für den Rat sowie alle Fachausschüsse zweimal jährlich eine stichwortartige Kontrolle der gefassten Beschlüsse vorgelegt wird.
Im Berichtszeitraum des zweiten Halbjahres 2005 hat der Jugendhilfeausschuss insgesamt acht Beschlüsse gefasst. Die entsprechende Beschlusskontrollliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Jugendhilfeausschuss die vorliegende Liste zur Kenntnis nimmt. Es ergeben sich aus dieser Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Dokumente
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