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Beschlussvorlage

Widmung einer Verkehrsfläche gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NW; hier: Marktplatz Gladbeck-Mitte; Flur 79 Flurstück 683 teilw.

06/0082

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0082 des Ingenieuramtes befasst sich mit der Widmung einer Teilfläche des Marktplatzes in Gladbeck-Mitte. Konkret geht es um einen Teil des Flurstücks 683 in der Flur 79.

Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Absicherung einer Fläche, die im Jahr 1987 im Zuge der Errichtung einer Markthalle an einen Investor verkauft worden war. Nach dem Rückkauf der Fläche durch die Stadt Gladbeck, dem Abriss der Markthalle und der anschließenden Neugestaltung als Teil des Marktplatzes wurde das Areal dem öffentlichen Verkehr übergeben. Um die rechtliche Voraussetzung für die Nutzung durch jedermann zu erfüllen, ist eine formale Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erforderlich.

Der Entwurf sieht vor, die betreffende Teilfläche als Gemeindestraße zu widmen. Die Nutzung soll dabei auf den Fußgängerverkehr beschränkt werden, wobei der Anliegerverkehr sowie der Verkehr für Markthändler ausdrücklich ausgenommen sind. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Widmungstext unter Einhaltung der Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Durch die Maßnahme entstehen laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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